Antwort
So weit ich weiß gibt es dort keine direkte Vorgabe für den Abstand, da solche Geräte keine besonderen Maße haben und somit keiner Baugenehmigug bedürfen.
trotzdem ist der Emmissionsschutz natürlich wichtig und es müssen Vorgaben bzgl. Der Lautstärke eingehalten werden. Dafür gibt es Vorgaben in Dezibel, gemessen an den Fenstern der Anwohner.
Die Frage bzw. Beschwerde zur Lautstärke stellt du am besten mal beim städtischen Bauordnungsamt
grüsse