Wieso wirft man als Vater seine eigene 18 jährige Tochter aus einem Fenster in einem hohen Stockwerk (+seine Frau auch rausgeworfen)?
Wie viel kann man als Kind falsch gemacht haben, dass einen der eigene leibliche Vater so hasst?
4 Antworten
Ich habe mal danach gesucht:
Laut Urteil hat der heute 58-Jährige im Jahr 2008 zunächst seine Ehefrau und 2016 dann auch noch seine damals 18-jährige Tochter aus einem Fenster im ersten Obergeschoss geworfen.
Fettmarkierung von mir.
Beide Frauen erlitten Trümmerbrüche und schwerste innere Verletzungen. Zu den Hintergründen haben sie jahrelang geschwiegen. In ihren Krankenakten ist »Suizidversuch« vermerkt. Erst als der Angeklagte seine damals bereits von ihm geschiedene Ehefrau im Mai vergangenen Jahres von einem Essener Bahnsteig auf die Schienen gestoßen hat, gingen sie doch noch zur Polizei.
Er scheint wohl ein gewaltiges Problem mit Frauen zu haben.
Hi Python1649
Gar nichts hat das Kind da falsch gemacht. Der Vater trägt die volle Verantwortung für sein Handeln. Er allein trägt die Schuld dafür.
LG Laurimatecacy
Als Kind hat bzw. kann man diesbezüglich nichts falsch machen. Es kann möglicherweise an der Mutter liegen, dass sich über die Jahre so viel Hass aufgebaut hat. Stell Dir vor, die Mutter hat dem Vater vor 18/19 Jahren unter Vorspiegelung falscher Tatsachen das Kind "angehängt", um evtl. eine Versorgungsehe eingehen zu können. Da der Vater gegenüber der ledigen Mutter ohnehin aufgrund der in Deutschland geltenden Gesetzeslage der Gelackmeierte ist, hat er sich darauf eingelassen. Nun hat der Vater jahrelang für beide geschuftet, obwohl er nie ein Kind wollte und irgendwann erzählt sie ihm entweder, dass sie ihn verlässt oder das Kind gar nicht von ihm ist (einen Vaterschaftstest darf er ja nicht gegen den Willen der Mutter machen lassen). Solche Situationen können irgendwann, insbesondere wenn die Mutter auch noch ziemlich zickig ist, dazu führen, dass so ein Vater austickt und beide aus dem Fenster wirft. Das ist keineswegs eine Entschuldigung, aber zumindest eine Erklärung.
Doch. Das Kind ist ja nicht schuld. Aber solche Konstellationen sind in einer derartigen Situation nicht selten die Voraussetzung für eine solche Tat.
Stimmt. Und egal, was die Mutter getan hat: Sie ist nicht schuld an der Straftat.
Vorab: aus dem Kontext der Fragestellung wissen wir nicht einmal, ob es sich um eine Straftat gehandelt hat. Gehen wir aber mal davon aus.
Die Vorstellung, der Vater habe ohne Ursache gehandelt, entspricht einem hiesigen Klischee. Die von mir geschilderte Variante kommt im Zusammenhang mit einer solchen Tat nicht selten vor. In diesem Fall kann man der Mutter durchaus eine Teilschuld zuschreiben.
Dann ist es immer noch das Problem des "Mannes" und nicht der Mutter.
Schuld haben die Täter alleine.
Eben nicht unbedingt, sondern häufig kommt das Fehlverhalten mehrerer zusammen. Wie ich in meinem obigen Kommentar schon schrieb, ist die von mir geschilderte Situation gar nicht so unüblich.
Du kannst anderen nicht die Schuld an dem Fehlverhalten geben. Er hätte sich anders verhalten müssen. Es ist irrelevant, was andere ihm angetan haben.
Eben nicht. Im Falle einer Straftat werden immer alle Umstände in Betracht gezogen. Sollte das in meiner Antwort gezeichnete Szenario zutreffend sein (und das ist empirisch betrachtet gar nicht mal so selten), dann kann der Mutter durchaus eine nicht unbeträchtliche Mitschuld zugeschrieben werden.
Die gibt's zuhauf. Bitte selber die Google- Suchfunktion bemühen zu wollen. Es ist gängige Praxis, dass im Falle einer schweren Kindheit die Tat relativiert wird. Auch häusliche Differenzen wie von mir beschrieben spielen eine Rolle.
Dann sollte es ja ein leichtes sein, mir ein entsprechendes Beispiel zu zeigen.
Es sollte Dir nicht schwer fallen, dies selber zu erledigen - wie ich bereits mitteilte. Umkehrschluß: wirft eine Mutter ihr Kind aus dem Fenster, ist es obligatorisch, ihr Verhalten mit ihrer Vorgeschichte und ihrer gegenwärtigen Lebenssituation zu relativieren. Meist wird dem Kindsvater bzw. dem Lebenspartner Schuld zugesprochen. Hier ist es nicht anders.
Argumentation Unterstufe:
Du stellst eine Behauptung auf.
Diese wird in Frage gestellt.
Du sorgst für entsprechende Argumente, um deine These zu stützen.
"Google selbst" zählt nicht dazu.
These - Antithese - Synthese Sekundarstufe:
Eine Behauptung wird in Frage gestellt, der Kritiker kann aber seine Gegendarstellung nicht begründen.
Meine Argumente sind hinreichend. Die "Mitschuld" der Mütter wie auch der Väter im Falle der Kindstötung sind nicht nur leicht zu googeln, sondern auch common sense. Bemühe Dich.
Du behauptest etwas ohne diese Behauptung zu stützen. Stark.
Du zweifelst an etwas, das offenkundig ist, willst aber Deine Zweifel nicht begründen. Schwach. Das soziale Umfeld des Täters wird immer berücksichtigt - schwere Kindheit, Bildungsstand, Beziehungssituation usw.
Das ist hier nicht anders: begeht eine Mutter ein Tötungsdelikt wird in aller Regel die Schuld mit Blick auf die Lebenssituation relativiert und nicht selten teilweise auf den Lebenspartner projiziert. Hier dürfte es erwartungsgemäß nicht anders sein, nur mit anderer Rollenverteilung.
Du behauptest, es wäre einzig die Schuld des Vaters. Welche Belege hast Du dafür?
Das behauptest du, kannst mir aber nicht ein Beispiel nennen, wo es der Fall ist.
Brauche ich auch nicht. Wenn Du Zweifel hast, dann begründe sie.
Ich kann keinen Fall finden, der deine These untermauert.
Da mußt Du besser recherchieren. Findest Du einen, dann gib' bitte das AZ bekannt, damit ich verifizieren/falsifizieren kann.
Na ja, wenn Du behauptest, die Lebensumstände im Hinblick auf den Lebenspartner würden bei einem Tötungsdelikt innerhalb der Familie per se keine Relativierung der Schuld des Täters bewirken, dann ist das schon eine sehr steile These. Diese solltest Du belegen können. Ich bitte um ein entsprechendes AZ.😉
Es ist wirklich mühsam.
Du behauptest etwas, ich stelle es in Frage und du lieferst nicht eine Quelle, die deine Behauptung stützt. Wie soll ich so davon überzeugt werden?
Du brauchst nicht überzeugt zu werden. Wenn Du meine Aussage anzweifelst, dann liefere einen Beleg dafür.
Da braucht man im Grunde genommen gar nichts "falsch" gemacht haben. Wenn der Vater entsprechend drauf ist, dann macht er das einfach.
danke... in meinem artikel steht "aus dem Obergeschoss" und als Bild ist ein relativ hohes Mehrfamilienhaus abgebildet.