Wieso wird Frauen mehr geglaubt als wie Männern?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

An der Stelle möchte ich dir mal den Wind aus den Segeln nehmen! eine andere Person hat dich bezichtigt sie geschlagen zu haben. dem entsprechend hat die Polizei im Rahmen der Gewaltprevention entschieden euch räumlich zu trennen.

Das hat erst mal nichts damit zu tun, dass du der Mann bist, und deine Freundin die Frau. Das hat erst mal damit zu tun, dass sie überzeugend gelogen hat.

das alles ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass das sch...lecht war.

Mein persönlicher tipp: Trenn dich von der Alten, schmeiß sie, sofern deine Wohnung aus der Bude raus, geh zur Polizei, erstatte Anzeige wegen falscher Verdächtigung, Verläumdung, vorspiegelung einer Straftat etc.

dann geh zum Anwalt und klage auf schadenserstaz.Unterkunftskosten, Schäden die durch deine Traumatisierung entstanden sind etc..

lg, Nicki

Von Experte Littlethought bestätigt

Ein Annäherungsverbot mag sich wie ein Schuldspruch anfühlen, das ist es aber letztendlich nicht (ein echter Schuldspruch passiert im Gericht. Das ist nur eine vorläufige Aussage zur Klärung der Situation). Ein Annäherungsverbot wäre auch in deinem Sinne. Lass die Finger von dieser Freundin. Wenn das alles stimmt, ist sie hochmanipulativ. Wer behauptet, Opfer von Gewalt gewesen zu sein, obwohl das nicht stimmt, überschreitet eine rote Linie. Viel eher könntest Du in Richtung "Verleumdung" usw. denken, d.h. wenn Du irgendwie davon Wind kriegst, dass sie Lügen über Dich erzählt, könntest Du Beweise sammeln (Whatsapp-Screenshots, Zeugenaussagen usw.) und sie dann ggf. anzeigen.

Ich würde sagen, es ist insgesamt besser und in deinem Sinne, wenn Du mit dieser Person nichts mehr zu tun hast. Da muss man sich auch ein bisschen selbst schützen, auch wenn es vielleicht weh tut. Denn wer mit solchen manipualtiven Aussagen um die Ecke kommt, stellt eine Gefahr für Dich dar.


Littlethought  30.05.2024, 12:25

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Viel schlimmer finde ich dass du sie immer noch als deine Freundin bezeichnest..

Wenn du sie loswerden möchtest, kann dir das doch egal sein

Ich kann deinen Ärger verstehen. Aber es geht bei der geschilderten Anordnung vor allem um die Abwendung einer potentiellen Gefahr. Dabei ist dann stets die Maßnahme zu ergreifen, die den geringstmöglichen anzunehmenden Schaden verursacht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war ehrenamtlicher Mitarbeiter im Sozialdienst