Wieso müssen Aktienhändler kein Gewerbe anmelden?
Wieso müssen professionelle Aktienhändler kein Gewerbe anmelden obwohl es ja extra nicht als Ausnahme im Gesetz eingeführt wurde also es gibt ja keine Ausnahme für Kapitalerträge wie es z.B bei Forstwirtschaft der Fall ist aber bei Kapitalerträgen ist das ja nicht der Fall
1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
5 Antworten
Solange der Aktienhandel im Rahmen der Verwaltung des eigenen Vermögens und ohne gewerbliche Absicht erfolgt, gilt er als private Vermögensverwaltung.
Außerdem führt der Aktienhandel als Privatperson in der Regel nicht zu einem regelmäßigen Einkommen, wie es bei einer gewerblichen Tätigkeit erforderlich wäre.
Obwohl beide Tätigkeiten auf Gewinnerzielung abzielen, wird der Aktienhandel rechtlich und steuerlich anders behandelt, da er typischerweise keine gewerbliche Struktur, Organisation oder Kundenbeziehungen erfordert.
Gewinne aus Aktien unterliegen der Abgeltungssteuer, während gewerbliche Einkünfte der Einkommenssteuer unterliegen. Daher ist für den Aktienhandel kein Gewerbe notwendig, solange er privat und nicht in großem Umfang betrieben wird.
Wo ist denn bitte der unterschied ob ich nun ne Aktie kaufe und mit gewinn wieder verkaufe. Oder ob ich pysische ware kaufe und wieder mit gewinn verkaufe.
Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass du Aktien nicht bei eBay verkaufen kannst. Der Handel mit Wertpapieren ist ziemlich streng reguliert, und der gewerbliche Teil sind halt nur die zugelassenen Wertpapierhändler. Deren Kunden, die nur mit ihrem eigenen Vermögen spielen, werden eben nicht dem Gewerbe zugerechnet.
Mir fallen spontan zwei Hauptgründe ein, weshalb ein Gewerbe von Bedeutung sein kann: zum einen die Besteuerung, und zum anderen die Möglichkeit, ein Auge darauf zu haben und Schäden für Dritte zu verhindern.
Das mit der Steuer läuft eh, und eine Beaufsichtigung deiner Aktiengeschäfte ist nicht nötig, weil du damit nur dich selbst ruinieren kannst.
So lange sie nur eigenes Vermögen verwalten, ist das kein Gewerbebetrieb, R 15.7 Abs. 1 S. 1 EStR, siehe auch ständige Rechtsprechung des BFH, Urteile u.a. aufgelistet in H 15.7 Abs. 9 EStH.
Ein Gewerbebetrieb liegt dagegen vor, wenn eine selbständige nachhaltige Betätigung mit Gewinnabsicht unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht, R 15.7 Abs. 1 S. 3 EStR.
Der Knackpunkt scheint hier die Formulierung
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
zu sein. Damit wollte der Gesetzgeber anscheinend zum Ausdruck bringen, dass er es als etwas anderes betrachtet, ob Aktien den Besitzer wechseln oder sonstige Waren bzw. Dienstleistungen.
Für den allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist es unerheblich, ob ein Dutzend VW-Aktien dem Herrn Müller gehören oder der Bank.
Aktienhändler sind immer gewerblich tätig. Was du meinst, ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Dabei tritt man ja nicht nach aussen hin in Erscheinung , nimmt also nicht am wirtschaftlichen Verkehr Teil.
Die broker selbst dürften denke ich ein gewerbe sein.
Beim einzelnen aktienkäufer hängt es wohl vom gewinn ab. Es gibt ja freigrenzen wieviel du mit einer solchen tätigkeit verdienen kannst bevor du ein gewerbe anmelden musst.
Jemand der seine eier in der nachbarschaft verkauft muss ja auch nicht gleich ein gewerbe anmelden. Wenn das aber zuviel wird. Und der jenige zuviel im jahr verdient dann muss er das schon tun.
Ich denke das sollte so auch bei Aktienkäufen der fall sein. (Ob es das ist weiss ich aber leider nicht.)
Es gibt ja freigrenzen wieviel du mit einer solchen tätigkeit verdienen kannst bevor du ein gewerbe anmelden musst.
Nein solche Freigrenzen existieren im Steuerrecht nicht. Ein Gewerbe (oder eine selbstständige Tätigkeit oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) ist ab dem ersten Tätigwerden anzumelden, wenn ein solches vorliegt.
Jemand der seine eier in der nachbarschaft verkauft muss ja auch nicht gleich ein gewerbe anmelden
Wenn er das regelmäßig und mit der Absicht tut, Gewinn zu erzielen, muss er. Ab dem ersten Ei.
Das finde ich aber als ziemliche wortspielerei. Wo ist denn bitte der unterschied ob ich nun ne Aktie kaufe und mit gewinn wieder verkaufe. Oder ob ich pysische ware kaufe und wieder mit gewinn verkaufe.
Ich sehe da ehrlich gesagt keinen.
Es stecket doch immer eine gewinnabsicht hinter dem aktienhandel. Oo