Wieso kann die Gewerbesteuer nicht angerechnet werden?

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Weil das Bundesfinanzministerium seinerzeit noch unter Theo Waigel in Abstimmung mit den Vertreten der Kommunen dieses Modell so entwickelt hat, um einerseits den Kommunen eine individuelle GewSt zu ermöglichen, und andererseits dem Bund keine allzu großen Verluste beim Aufkommen der EStE zu verursachen. Mit Rücksichtnahme auf den Einzelunternehmer wurde damals der entsprechende § so abgeändert, dass diese die GewSt später im Rahmen ihrer EStE wenigstens bis zu einer bestimmten Höhe (nämlich besagten 400% Hebesatz) anrechnen lassen dürfen.