Wieso ist er nicht aus der Schule geflogen?
Im Januar hat mir mein ehemaliger Freund nach einem Streit meine Beine weggezogen wodurch ich auf mein Arm viel und der brach es war aber zum Glück nicht der ganze Arm sondern der Unterarm.Ich war wohl so schockiert das ich nicht geweint habe und keine Schmerzen gespürt habe nachdem der Krankenwagen in der Schule eintraf kappierte ich was los war.Paar Wochen nachdem Unterarm Bruch zeigte ich ihn an da er ja aber nicht 14 ist haben seine Eltern und er kein Ärger bekommen und er ist weder noch von der Schule geflogen was ich sehr blöd fand weil er sollte ja rausfliegen und ärger bekommen ist aber nix passiert es ist sehr ungerecht meiner Meinung nach und ich weiß nicht warum nix passiert ist jetzt Schlussendlich könnt ihr mir dabei weiter helfen?
3 Antworten
Wenn jemand unter 14 Jahren ist, gilt er in Deutschland als strafunmündig. Das heißt, er kann rechtlich nicht wie ein Erwachsener oder älterer Jugendlicher behandelt werden. Deshalb hat er vielleicht keine rechtlichen Konsequenzen bekommen. Aber normalerweise sollte die Schule trotzdem auf so ein Verhalten reagieren, vielleicht mit Gesprächen, Konsequenzen wie Schulverweis für eine bestimmte Zeit oder anderen Maßnahmen. Es kann viele Gründe geben, warum er nicht von der Schule geflogen ist – vielleicht haben die Schule und die Eltern anders entschieden, oder es gab andere Umstände, die wir nicht kennen. Wenn du das Gefühl hast, dass das nicht gerecht abgelaufen ist, könntest du vielleicht mit deinen Eltern oder einer Vertrauensperson darüber reden und überlegen, was ihr noch tun könnt, zum Beispiel nochmal mit der Schule sprechen.
Weil es mehr ein Unfall war und ihr Kinder seid.
Wenn er auf dich mit einem Messer eingestochen hätte, wäre was anderes.
Hallo lieber yakup88888,
Dein Freund ist wie schon erwähnt noch keine 14 Jahre alt. Das bedeutet, dass er noch nicht strafmündig ist.
Die Schule wird aus dem Vorfall schon ihre Konsequenzen ziehen, beispielsweise mit einer Klassenkonferenz, Tadel, abschreiben der Hausordnung der Schule, andere Strafarbeiten.
Es ist nicht so einfach einen minderjährigen und schulpflichtigen Schüler von der Schule zu verweisen. Die Verweisung der Schule muss das Schulamt/Bezirksregierung bewerkstelligen und das nur aus triftigen Gründen.
Liebe Grüße