Wieso haben die Amerikaner druck auf Deutschland aufgebaut?
Die Amerikaner hatten früher Druck aufgebaut, damit Deutschland ein Abkommen mit der Türkei hat.
Damit sollten Gastarbeiter aus der Türkei kommen.
Die damalige Deutsche Bundesregierung war am Anfang dagegen, da es zuviele kulturelle sowie religiöse Unterschiede gab mit der Türkei.
Doch nach dem Druck der Amerikaner*innen hat Deutschland eingelenkt und das Abkommen abgeschlossen.
Meine Frage:
Wieso wollten die Amerikaner*innen unbedingt das Deutschland ein Abkommen mit der Türkei schliesst?
(Ohne den Druck der USA wäre ich wie sicher einige andere Millionen Türkischstämmigen nicht hier)
2 Antworten
Die Türkei ist ein wichtiger Partner der USA. Siehe auch HIER:
Die Initiative für das deutsch-türkische Anwerbeabkommen 1961 ging von der Türkei aus. Sie hatte ein erhebliches Interesse daran, einen Teil der rasch anwachsenden Bevölkerung befristet als "Gastarbeiter" ins Ausland zu schicken. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Umbrüche, hohes Bevölkerungswachstum und starke Unterbeschäftigung sorgten für einen hohen "Auswanderungsdruck". Neben der Entlastung des eigenen Arbeitsmarktes versprach sich die türkische Regierung dringend benötigte Deviseneinnahmen sowie einen Modernisierungsschub durch zurückkehrende "Gastarbeiter", die sich entsprechende Qualifikationen angeeignet haben würden (rund 77 Prozent der Erwerbstätigen in der Türkei waren damals in der Landwirtschaft tätig, nur etwa zehn Prozent in der Industrie). Die erwarteten und eingeplanten Deviseneinnahmen trafen tatsächlich ein: Alleine 1972 überwiesen die türkischen Arbeitnehmer 2,1 Milliarden DM in ihr Heimatland, womit das Handelsbilanzdefizit der Türkei von 1,8 Milliarden DM überkompensiert wurde. Auch 1973 überstiegen die Devisentransfers die Außenhandelsdefizite der Türkei.
Die westdeutschen Bundesregierungen hatten zunächst keine Notwendigkeit gesehen, auch mit der Türkei ein Anwerbeabkommen zu schließen. Aus außenpolitischen Gründen – die Türkei sicherte die Südost-Flanke der NATO – entschied man sich anders. Im Anwerbeabkommen des Jahres 1961 war eine ausdrückliche Befristung des Aufenthalts auf maximal zwei Jahre vorgesehen und der Nachzug von Familienangehörigen fand keine Erwähnung. Auf Drängen der deutschen Arbeitgeberverbände und der türkischen Regierung wurde 1964 eine revidierte Fassung unterzeichnet, in der die Befristung nicht mehr enthalten war.
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