Wieso darf er trotzdem weiter arbeiten ?


06.07.2024, 20:44

Das ging damals schon los mit: oh ich muss Fotos von euch allen machen und das als Hintergrund nehmen.

(Namen besser merken)

Da haben auch viele gefragt aber sie machen doch nichts Perverses damit.

Nein nur für die Namen. Beim Bilder machen hat er dann gesagt oh bisschen weiter drehen, so der Klassiker. Das war 2017

Meine Cousins die 10 Jahre älter als ich sind haben von gleichen Vorfällen auch an der Schule berichtet, (Belästigung, dieses sexuelle, usw) da gibt's n Roman von

2 Antworten

Um dagegen vorzugehen, sollten zum einen strafrechtliche, zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Schritte erfolgen.

Strafrechtlich:

Strafanträge bzw. -anzeigen wegen Sexuellen Mißbrauches von Schutzbefohlenen (§ 174 I Nr. 1 StGB), sofern es Kinder waren (unter 14), dann wäre § 176 I StGB ebenfalls einschlägig, § 180 I StGB könnte erfüllt sein, sexuelle Belästigung (§ 184j StGB).

Zivilrechtlich:

Etwaige Schadensersatzansprüche über § 823 I BGB und Schmerzensgeld über § 253 II BGB.

Öffentlich-rechtlich:

Dienstaufsichtsbeschwerde an die zuständige Schulbehörde. Keine Punkte auslassen, Beweise benennen und die Eltern mit einweihen, Zeugen benennen (das Gleiche gilt auch bei den Strafanträgen bzw. -anzeigen).

Den Schulleiter in Regress nehmen und ihm ganz klar vorschlagen, den Lehrer vorübergehend bis zur Klärung zu suspendieren, da er am Ende auch nicht sagen könnte, er habe nichts gewusst, wenn es sich als wahr herausstellt.

Natürlich können diese ganzen Schritte (abgesehen von der Dienstaufsichtsbeschwerde und der Bitte an den Rektor) nur von den Betroffenen geltend gemacht werden.

Hast du weitere Fragen?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

tom25163  06.07.2024, 22:12

Du könntest von den oben genannten Normen im Strafrecht bei allen selbst Anzeige erstatten, außer bei § 184j I StGB. Das ist ein Antragsdelikt und kann nur vom Betroffenen angezeigt werden.

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Ihr müsst ihn anzeigen das kann und wird strafrechtlich verfolgt. Den Schulleiter würde ich seinem Chef melden, er hat einen weiß grad nur nicht wer das genau ist. An der Schule wo ich arbeite ist ein ähnlicher Fall geendet. Strafe war 2 Jahre Bewährung, Geldstrafe und Entzug der lehrerlizens. Also es lohnt sich.


TECHN811PRO 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 20:39

Der Schulleiter hat entschieden, kein Sport mehr das ist so ekelhaft gegenüber den anderen

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Lamarama488  06.07.2024, 20:47
@TECHN811PRO

Wie gesagt man kann sich auch über einen Schulleiter beschweren. Das ist fahrlässig unf falsch. Eine Suspendierung wäre das mindeste gewesen

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TECHN811PRO 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 20:51
@Lamarama488

Ja eben, muss mal schauen, es liegen genug Beweise vor. Von so vielen Leuten.

Letztens hat der Abteilungs Leiter bei einer anonymen Schüler Wahl. Gedroht: macht ihr da ein Kreuz , bekommt ihr die Härte der Schulleitung / ordung zu spüren.

Nh andere Lehrerin sagt sie habe 2 Kollegen von mir mit denen ich da war mit ner alk erwischt keiner hatte was bei. Da wurde mit Polizei und Anzeige gedroht. Aber einen offensichtlichen ped*** zeigt man nicht an.

Wie gesagt Die legitimieren alles, von dem oben genannten Problem bis hinzu Einschränkung der Meinungsfreiheit

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