Wielange kann man im Bachelor Studiengang studieren, ohne hinzugehen?
Aus Zeitüberbrückungsgründen möchte ich mich als Student einschreiben. Ein Fach ohne Zulassungsbeschränkung habe ich schon gefunden. Wielange könnte man jetzt eingeschrieben sein ohne eine Prüfung zu absolvieren? Wäre nur 1. Semester möglich, oder geht es etwas länger?
7 Antworten
Solang du kein Bafög empfängst, spielt es, bei den meisten Unis oder Fachhochschulen, keine Rolle ob du Prüfungen mitschreibst oder nicht, du kannst genauso lang eingeschrieben bleiben wie alle anderen "aktiven Studenten". Also wenn es keine maximale Studienzeit im Studiengang gibt, dann so ziemlich unbegrenzt, bis dich dann doch die Uni aus irgendwelchen Gründen nach dem 20. Semester exmatrikulieren kann. Bei vielen Bachelor Studiengängen gibt es aber schon so etwas wie eine Max. Studienzeit hab schon öfters von 9 Semestern gelesen.
Naja du schreibst an jedem Semesterende Prüfung. Davon kannst du dich im Regelfall abmelden (x-mal) oder krankmelden. Oder du schreibst sie mit und schaust was passiert ;-)
Je nachdem wie die UNI das handhabt, welche Prüfungsvorleistungen du erbringen musst usw. sind 3 Semester sicherlich drin.
Offiziell exmatrikuliert wird man wenn man eine Prüfung 2-mal ( mit Antrag 3-mal) nicht bestanden hat. Das regelt alles die geltende Prüfungsordnung.
Das BAfög-Amt möchte nach dem dritten Semester einen Leistungsnachweis...
Das hängt sehr von der Prüfungsordnung ab. An einigen Unis wird nach einer bestimmten Zeit eine bestimmte Anzahl an Creditpoints verlangt. An anderen hingegen wirst du zu einem verpflichtenden Beratungsgespräch eingeladen. Wieder andere Unis habe da keinerlei Regelungen. Frag bie der Studienberatung oder bei der Fachschaft nach.
Hi Clauda,
das selbe mache ich auch gerade, also bei mir ist es etwas anders. Studiengebühren sind noch bezahlt und ich bewerbe mich gerade auf eine Stelle als Erzieher (mein Beruf). Generell kann man sagen, du bist solange Student wie du die Gebühren/Semesterbeitrag bezahlst. Trotzdem möchte ich dir raten das nicht zu lange zu machen, denn es ist unfair anderen gegenüber, die wirklich Studieren wollen - aber das weist du bestimmt ;)
lg, jojo
Das ist grenzwertig. Wenn man sich nur in der Absicht einschreibt, weil man dadurch nur Vorteile erlangen will die nichts mit dem "Studieren" zu tun haben, könnte das durchaus ein Betrug sein. Nachweisbar ist das natürlich fast nie, da ja oft überhaupt kein Präsenzstudium gemacht werden muss und die Absicht sich ja auch erst nach der Einschreibung irgendwann geändert haben könnte. Es ist auch nicht nur das Semesterticket, es ist auch das Kindergeld, Rente, Krankenkasse, Zeitschriftenabos, Studentenversionen von Software (da spart man gerne mal ein paar tausend Euro...), Museums- und Schwimmbadkarten, Mensaessen, die Angebote der Bibliothek und der wissenschaftlichen Verlage, ...
"StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]"
Ich halte das zumindest für grenzwertig - nicht nur beim Betrug. Ob das ausgeurteilt ist, weiß ich nicht.
Richtig - nur als Beispiel: ich zahle gerne Steuern für das Kindergeld von Studierenden, aber nicht für Leute, die ein Jahr frei machen und auf Weltreise sind. Das können die ja gerne machen - aber das möchte ich nicht subventionieren.
Genauso ungern habe ich es als Student gesehen, wenn sich einfach irgendwelche Leute einschreiben, um billig in der Mensa essen zu können (das ist in einigen Städten recht beliebt). Ich sehe überhaupt nicht ein, warum ich was für deren Mittagessen bezahlen soll und mit dem Semesterticket ist es das gleiche - das wurde teilweise über einen Grundbeitrag in den Semestergebühren mitfinanziert - warum soll da ein "echter" Student was für irgendwelche Leute mitbezahlen?
Und um zu wissen, was STUDIEREN bedeutet, braucht man nicht einmal das kleine Latinum.
Das ist zwar richtig - aber wie will man das feststellen: Im Philosophiestudium ist es z.B. durchaus üblich, das man mal ein oder zwei Semester lang nur eine oder zwei Vorlesungen besucht (oder auch mal gar keine) und nur zu Hause sitzt und liest. Genauso in Semestern, die man zur Prüfungsvorbereitung oder ähnlichem nutzt. Selbst wer mehrere Semester lang die Uni überhaupt nicht sieht und keine Prüfung macht, kann durchaus ein "echter" Studierender sein.
Das hängt von der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung ab. DIe findest Du normalerweise auch im Netz.
Wenn Du ein paar Prüfungen anmeldest und dort erscheinst, aber durchfällst, sollte es in den meisten Fällen mindestens 2 Semester gehen.
Korrekt finde ich diese Vorgehensweise aber nicht und je nach dem was noch damit verbunden ist, könnte das auch strafbar sein.
Das was Du da machst ist ja auch was ganz anderes. Aber sich gezielt Einzuschreiben muss ja Gründe haben - und die dürften oft bis in den strafbaren Bereich gehen... (z.B. Krankenkasse, Rente, Vergünstigungen....).
Für die Hochschule ist das ambivalent - die bekommt Geld für ihn zugeteilt, aber später wieder Abzüge und schlechte Bewertungen für den "Abbrecher".