Wielange ist meine Kündigungsfrist?

1 Antwort

Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag kann keine Probezeit vereinbart werden, dh somit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß §622 (1) BGB von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Konkret wäre also eine Kündigung zum 31. Juli möglich, wenn das Schreiben (wichtig: Eine Kündigung MUSS schriftlich erfolgen!) bis zum 3. Juli den Arbeitgeber erreicht.