Wiederspruch gegen Nicht-Versetzung?
Es gibt ja die Möglichkeit Wiederspruch gegen eine Nicht Versetzung zu erheben bzw. gegen eine Note oder mehrere Noten ,wenn diese für die Versetzung entscheidend sind.
Kann man auch eine Wiederspruch gegen eine Versetzung bzw. gegen Noten erheben, wenn diese Notenänderung nicht direkt sondern nur indirekt die Versetzung ermöglicht.
also wenn man z. b mehrere Minderleistungen hat die nicht ausgeglichen werden können und man durch einen Wiederspruch erreicht, dass es nur noch eine Minderleistung gibt, die nicht ausgeglichen werden kann ,sodass/wodurch man keine direkte Versetzung durch den Wiederspruch hat, sondern vierleicht eine indirekte, weil man, wenn nur eine Minderleistung vorliegt, welche nicht ausgeglichen werden kann, die Zulassung zur Nachprüfung gegeben ist ,welche einem die Versetzung ermöglichen kann, wenn man dort eine mindestens eine 4- schafft.
Der Wiederspruch würde hier also nicht direkt zu einer Versetzung führen ,sondern die Zulassung zur Nachprüfungen ermöglichen, welche/die zu einer Versetzung führen kann.