Bedeutet die Versetzung in die 12. klasse auch die Zulassung zum Abitur?
Meine erste Frage ist die, die oben schon steht.
Meine zweite Frage ist, ob man, wenn man die 11. klasse schon einmal wiederholt hat, auch Noten des vorherigen Anlaufs einbringen kann?
Falls die Versetzung in die 12. klasse auch die Zulassung zum Abitur bedeutet, hat man dann auch automatisch den schulischen Teil für die Fachhochschulreife?
Ich bin jetzt bei meinem 2. Anlauf der 11. klasse und es läuft noch immer nicht blendend.. Ich habe Angst, nicht mal die Fachhochschulreife zu schaffen.. Welche Möglichkeiten hätte ich, wenn ich die 11. klasse ohne Erfolg nicht schaffe?
(Wohne in Niedersachen)
2 Antworten
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zur oberen Frage: um zum Abitur zugelassen zu werden darfst du bis zum Halbjahr der 12. nur eine bestimmte Anzahl an unterpunkteter Kurse haben. Des spielt auch noch mit rein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Versetzung in die 12. Klasse bedeutet NICHT die Zulassung zum Abitur.
Du kannst die 11. Klasse nur ein einziges Mal wiederholen.
Wenn du die 11. Klasse nicht mit Erfolg abschließt, hast du auch keinen schulischen Teil der Fachhochschulreife. Dann hast du nur den Realschulabschluss.
Wenn du die 11. Klasse bereits wiederholt hast und es wieder nicht schaffst, musst du die Schule verlassen.
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Wenn du das 11. Schuljahr schon mal wiederholt hast und es dann trotzdem nicht geschafft hast, ist für dich Ende Gelände. Der Staat finanziert Schülern nicht unendlich lange die Schule. Dann hast du den Realschulabschluss und kannst dich um einen Ausbildungplatz bewerben.
Was willst du noch in einer Fachoberschule, wenn du die 11. Klasse trotz Wiederholen nicht geschafft hast? Dann schaffst du es auf einer Fachoberschule auch nicht. Du hast dann deine Pflichtschuljahre voll und die Schulzeit ist für dich damit vorbei.
Welche Möglichkeiten habe ich dann noch? Fachabi? Oder auf Fachoberschule, Berufsoberschule, Berufskolleg, Oberstufenzentrum, Fachschule, Berufsfachschule?