Entlassung aus der Bundeswehr Innerhalb der Probezeit Hilfe!?
Ich mach ein FWD 12 Monate bei der Bundeswehr.
Bin seit 1.2.16 beim Bund und bin am 15.7 raus aus der Bundeswehr.
Bezug: §58h Abs. 2 Satz 1 SG
Entlassung FWD während der Probezeit wegen Nichteignung. (Was bedeutet das Nichteignung)
Werde ich nie wieder Soldat ?
Kann ich mich nochmal neu bewerben Zum 1.8 ?
Meine Frage ist nun hab ich noch die Chance mich nochmal bei der Bundeswehr zu bewerben als Wiedereinsteller.
Grund war ich bin 2 mal zu spät gekommen und habe 1 von 3 Prüfung nicht bestanden. Bin bei der Luftwaffe Nachschub. Die Verwendung ist auch überhaupt nichts für mich und möchte evtl Hilfsausbilder werden oder etwas anderes.
Danke im Voraus !
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nichteignung kann körperlich oder charakterlich sein.
In deinem Fall gehe ich mal davon aus, dass du die Rekrutenprüfung nicht geschafft hast bzw. irgendwelche anderen Tests. Grundsätzlich ist das kein Ding, aber in Kombination mit zwei mal zu spät kommen würde ich als Vorgesetzter sagen lass es lieber sein.
Hilfsausbilder
Ganz ehrlich, würdest du jmd der nicht pünktlich ist und die Grundlagenprüfungen nicht bestanden hat an künftige Soldaten lassen? Ich würde es nicht.
Ganz andere Frage-wieso ist LuftwaffenLog nix für dich?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ich hab die aga schon lange abgeschlossen ohne Probleme :) ich bin 2mal hintereinander zu spät gekommen weil mein Zug ausgefallen ist und dazu hab ich schon lange Stellung genommen. Naja wie gesagt ich bewerbe mich einfach mal gucken was kommt :)