Wie zeichne ich die Maßpfeile?

4 Antworten

Der obere Vorschlag ist schon mal nicht schlecht, aber ich würde das ganz lange Maß nach rechts außen legen, so bekommst Du auf der linken Seite mehr Platz.

Der nächste Punkt ist, so viele Bemaßungen neben einander, machen die Zeichnung nicht übersichtlicher.

Ich würde die Teilstrecken ausrechnen und dann entsprechend die Teilstrecken bemaßen.

Für die Pfeile und die Maßangaben würde ich (wenn es erlaubt ist) eine Normschriftschablone verwenden.

Luca, mach eine Maßkette.

|< 40 >|< 60 >|< 40 >|

|< -------- 140 ---------->|

Das sieht allemal besser aus.


RareDevil  19.02.2025, 20:58

Kettenmaße sind nach DIN aber nicht (mehr) zulässig... War bei uns 1998-2002 schon ein NoGo und wurde bemängelt...

RareDevil  19.02.2025, 21:07
@DietmarBakel

Das denk ich mir auch manchmal... Geht mir auch in E-Technik so, wenn ich mich mit unseren Azubis unterhalte... Wie z.B. die Betriebsmittelkennzeichnungen, wo die Buchstaben teilweise ja auch geändert wurden...

DietmarBakel  19.02.2025, 21:11
@RareDevil

Ich bin ja schon raus aus der Sache. Berührt einen nur, wie weit und schnell man sich entfernt.

RareDevil  19.02.2025, 21:25
@DietmarBakel

Ich muss ggf sogar noch mal korrigieren. Ich glaube, man müsste die DIN mal genau lesen. Denn nach DIN406-11 ist es wohl untersagt, andere Lernseiten schreiben von "sollte vermieden werden"...

https://www.lehrerfreund.de/technik/1s/regeln-der-masseintragung-nach-norm-1/3104

Hier ist ein Beispiel, wie es wohl dch zulässig sein soll? 🤷‍♂️

Vlt also nur in Ausnahmen oder einzelfällen zulässig/verboten... ? Ich glaub, ich schau morgen mal, ob wir die DIN zum technischen Zeichnen auf dem Server haben... Irgendwie interessiert mich das jetzt doch... 😁

DietmarBakel  19.02.2025, 21:40
@RareDevil

Melde Dich dann bitte noch mal. Würde mich jetzt auch interessieren. Ich habe kein Abo mehr beim Beuth-Verlag. :-)

RareDevil  20.02.2025, 12:45
@DietmarBakel

Leider nicht ganz so schlau, wie gehofft... Wir haben nur eine Ausgabe historisch von 2000 der DIN 406-11 auf dem Server. Sind ja auch kein Produktionsbetrieb.

Ich hab das Buch "Technisches Zeichnen, 38. Auflage von Hoischen Fritz" aber im Büro. Ausgabedatum 2022, mit Hinweis umfangreicher Überarbeitung durch viele Änderungen und Normergänzungen.... Hier wird neben der Parallelbemaßung auch das Kettenmaß aufgezeigt und als Möglichkeit genannt (also vlt wieder zulässig? wer weiß...). Ebenfalls als Mischausführung zulässig. Aber im Beispiel ist das Werkstück nicht von vorne bis hinten so bemaßt, sondern nur bis zur vorletzten Bemaßung (wie im zuvor genannten Link als MA6 abgebildet), und das Werkstück komplett dann parallel zu dem Kettenmaß. Ebenso steht der Hinweis auf mögliche Berücksichtigung der Toleranzen, was das Endmaß dann angeht.

Auch aufgezeigt, und das finde ich auch nicht schlecht, ist die fortlaufende Bemaßung bzw auch steigende Bemaßung. Die gab es auch schon mal in einem Link von mir.

Folglich sollte sie also zumindest noch zulässig sein. Ich finde kein direkten Hinweis auf ein Verbot. Das Buch hat aber über 500 Seiten 😁 Hab nicht alles gelesen...

DietmarBakel  20.02.2025, 13:06
@RareDevil

Danke.

Aber im Beispiel ist das Werkstück nicht von vorne bis hinten so bemaßt, sondern nur bis zur vorletzten Bemaßung (wie im zuvor genannten Link als MA6 abgebildet), und das Werkstück komplett dann parallel zu dem Kettenmaß.

Das habe ich anderswo auch gefunden. Kettenmaß ja, aber nicht komplett geschlossen. Sprich, eines sollte min. fehlen. Ob am Anfang, Mitte oder Ende ist egal. Wie in Deinem Beispiel. Macht auch Sinn.

Ich denke, es ist auch noch ein Unterschied zwischen Maschinenbau und Bauzeichnungen. Letzters ist mein Metier bzw. da bin ich näher dran, in der techn. Gebäudeausrüstung.

Aber generell (für den Fragesteller) haben wir es gelöst :-)

Servus und merci

namom499ir  19.02.2025, 23:17

Kettenmaße macht man nicht. Wird einem in der Ausbildung immer wieder eingetrichtert.

DietmarBakel  19.02.2025, 23:24
@namom499ir

Endlich jemand der die DIN hat. Wir (RareDevil und icke) forschen noch, ob es ein "darf nicht" oder "sollte nicht" heißt. In der DIN.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr das eig durchgenommen habt und Du die Regeln nur anwenden musst, die man Euch bebringt.

Hier sind die Grundregeln

http://www.hs-blumenau.wg.am/Quali/Quali_Info_Bema__ung.pdf

Lesen, verstehen... Kettenbemaßung war bei uns ein NoGo. Bemaßung immer von der Bemaßungsgrundlinie... So wie es auch im Link vermerkt ist.

Ebenfalls hast Du hier sogar schriftlich, dass Kettenbemaßung nach DIN 406-11 in technischen Zeichnungen nicht zulässig ist.

https://www.ingenieurkurse.de/technische-darstellungen-maschienenbau/normgerechtes-bemassen-in-einer-technischen-zeichnung/wie-muss-man-nun-in-einer-technischen-zeichnung-die-bemassungen-anordnen.html

Solltest Du also trotz Tipp vermeiden, zumindest, wenn Ihr die Bemaßungsregeln einhalten müsst.

Ich bins nochmal von heute Mittag. Erstmal ist Kettenbemaßung nicht zulässig. Das wurde uns in der Ausbildung andauernt gesagt und sollte normal bei euch auch so sein.

So wie ich es oben gemacht habe das nennt sich CNC Bemaßung. Ist übersichtlicher und man addiert keine Fehlerund Toleranzen. Natürlich war das nur schnell mit dem Handy hingekritzelt und du sollst es nochmal ordentlich zeichnen.

Das Gesamtmaß kannst du auch nach rechts setzen wenn du links nicht genug Platz hast.

Auf Bild 2 ist der Nullpunkt auf der kleinen Fläche. Das macht man immer an der größeren weil es sonst beim fertigen wenn man es anreißt kippeln kann.

Bei Bild 3 Maße setzt man wenns geht immer nach außen wenns geht. Innenrein nur wenn es anderst nicht geht.

Und die Pfeile möglichst spitz machen. Uns wurde immer gesagt spitz wie Indianerpfeile. Länge der Pfeilspitzen so 5mm.

An der CNC Bemaßung reicht es auch wenn du unten eine einzelne 0 setzt damit man sieht dass da der Nullpunkt ist und dann brauchst du nur oben vom Nullpunkt weg Pfeilspitzen machen. Nicht an beiden Seiten.