Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

5 Antworten

Ich würde versuchen, meinen verletzten Stolz runterzuschlucken und mir klarmachen, dass "das Kind", das längst eine junge Frau ist, das nicht tut, um mich zu ärgern.

Ich würde mir überlegen, ob es wirklich eine Hilfe wär, sie zu meinem Wunschweg zu zwingen, sie zu bevormunden und ihr Druck zu machen, an dem sie vielleicht zerbricht.

Ich würde überlegen, ob meine Pflicht als Elterteil nicht viel eher darin besteht, ihr zuzuhören und sie auf IHREM Weg zu unterstützen.

Auch wenn ich dafür über meinen Schatten springen und mich vielleicht sogar für mein eigenes Verhalten (Gerichtstermine) entschuldigen müsste.

Denn v.a. würde ich mir Sorgen um "meine Kleine" machen, die solche Angst vor den Konsequenzen hat, dass sie mit ihren Problemen nicht zu mir kommt.

Aber ich bin nicht du.

Ich wünsche euch allen ein versöhnliches Ende und deiner Tochter eine (für sie) gute Lösung. Vielleicht bekommt sie ja anderswo die Hilfe, die sie in der Familie offenbar nicht findet.


fx8350 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 08:53

Sämtliche gerichtliche Auseinandersetzungen hat das Kind selbst provoziert. Aus diesem Grund kann ich da nicht weiter auf meine Tochter zugehen. Es geht auch um viel Geld.

In diesen Zusammenhang bin ich auch sehr häufig über den Schatten gesprungen, jedoch ist auch meine Geduld halt irgendwann verbraucht.

Ich habe so oft gesagt, wir sollten uns zusammensetzen, aber das Kind war stur und steht nunmal auch unter Einfluss der Familie mütterlicherseits.

Das größte Problem ist, dasa sie damals vom Jugendamt nicht die richtige Unterstützung und ihr Anwalt sie falsch beraten hatte. Ich wollte ja keinen Anwalt bezahlen, daher habe ich es bis es nicht mehr ging, ohne versucht. Wenn der Anwalt meiner Tochter aber sagt, man soll es so und so machen, dann macht sie es auch.

Auch wenn sie ihrem Anwalt nicht die Wahrheit erzählt, dann macht er das was er aus den Informationen basteln kann.

Es wurde ja letztendlich alles geregelt und der Vergleich war eindeutig. Ich schätze, meine Tochter hat sich mit dem Studium überschätzt.

Vielleicht bietet Ihre Anwältin eine Mediation an. Fakt ist, dass es so auch nicht weitergehen kann, weil das Studium sehr auf der Kippe steht und ich bezweifle, dass es Sinn macht, da weiter zu machen.

Lamanini  04.10.2024, 09:03
@fx8350

Und weil das Kind dich so provoziert, hast du gar keine andere Wahl, als sie dazu zu zwingen, die 40 Jahre die sie noch arbeiten muss, einen Job zu machen, den sie gar nicht will?

Was sich das Kind wünscht ist offensichtlich. Wenn du ihr da jetzt Steine in den Weg legen willst kannst du das wohl, aber ob ich das als den richtigen Weg bezeichnen würde? Nein.

fx8350 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 09:17
@Lamanini

Ich kann deine Einwände verstehen, aber so einfach lässt sich das nicht beantworten. Es gibt nicht nur die heilen Welt. Es geht um viel Geld. Ich habe alles versucht was möglich war, es ohne Anwalt damals schon zu regeln, mit der Mutter. Sie wollte es nicht.

Mit dem Jugendamt hat nicht geklappt, das hat das Kind zum Anwalt geschickt. Dieser hat das Kind falsch beraten und dann im Stich gelassen.

Das Kind hat sich dann aufgrund dieser Falschberatung nicht an den Vergleich gehalten und die Auskunftspflichten verletzt, so dass ich die Auskünfte neu einklagen musste, damit ich überhaupt weiß ob das Kind studiert.

Sie hat das Verfahren verloren. Der Richter hat ihr ganz klar gemacht, dass man das Gericht nicht anlügen kann. Jedenfalls nicht in einer Unistadt mit Aussagen zum Studienverlauf die nicht stimmen.

Das Kind wurde über ein Jahr außergerichtlich und ohne Anwalt aufgefordert, Immatrikulationsbescheinigungen und Leistungsnachweise zu übermitteln, sie hat nicht reagiert und meinte später, sie müsste es auch nicht, trotz Vergleich.

Ich denke, dass dann irgendwann auch mal gut sein muss und Verfehlungen des Kindes nicht dauerhaft hingenommen werden müssen.

Die Frage war, was ihr jetzt in diesem Falle machen würdet. Blind Unterhalt zahlen (viel Geld) und auf die verpflichtenden Auskünfte des Kindes verzichten, wie du es machen würdest, kann ich mir nicht leisten.

PS: Was bringt es ein Studium zu absolvieren, dem sie offensichtlich nicht gewachsen ist und wovon sie am Ende nicht profitiert? Warum nicht sinnvoll eine Ausbildung machen?

Lamanini  04.10.2024, 10:13
@fx8350

Das Problem ist, dass du nicht für sie „profitieren“ definieren kannst. Jetzt pur meine Meinung, aber einen Job zu machen, bei dem man morgens nicht Bauchschmerzen aufsteht, ist viel mehr wert als viel Gehalt.

Sie will offensichtlich diesen Studiengang belegen. Ja, eher schlecht als recht. Aber das ist was sie machen will. Du hättest ja wahrscheinlich auch nicht gewollt, dass deine Eltern dir vorschreiben, wer du zu werden hast, oder?

Ja, es ist sicher viel Geld. Aber ist das Glück von ihr, dass sie sich wohlfühlt bei dem was sie macht, nicht mehr Wert als Summe X? Sie ist dein Kind immerhin.

Wenn du jemals wieder geregelten Kontakt mit ihr willst, würd ich ihr nicht eine Laufbahn aufzwingen, die sie nicht will, nein. Ich persönlich würd sie ein eigenes Leben leben lassen, und das Geld zahlen.

DODOsBACK  04.10.2024, 10:17
@fx8350

Ich kann deinen Frust durchaus verstehen, aber die Selbstgerechtigkeit in deiner Frage macht mich einfach wütend.

Du hast keinen einzigen Fehler gemacht, hast immer bezahlt, immer nachgegeben, immer Verständnis aufgebracht?

Sorry, aber so siehst DU dich.

Ich finde in deiner ganzen Frage und all deinen Kommentaren nicht einen Satz, in dem es wirklich um die Tochter als Menschen geht. Sie kommt nur als "Ärgernis" vor.

Dass es ihr vermutlich gerade ziemlich bescheiden geht, scheint für dich keine Rolle zu spielen. Du bist verletzt und willst entweder selbst über ihr Leben bestimmen ("Wenn sie die richtige Ausbildung macht, zahle ich gerne!") oder ganz daraus verschwinden dürfen.

Ich hoffe, das zweite gelingt dir - auch ihr ist vermutlich mehr damit geholfen, wirklich alleine zu sein und sich ihren Problemen ohne Rücksicht und Auskunftsverpflichtung an Unterhaltszahler stellen zu müssen/ dürfen/ können.

Nichts ist dabei hinderlicher als "perfekte Eltern", die nicht nur das Beste wollen, sondern ganz genau wissen, was es ist...

fx8350 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 10:27
@Lamanini

Verstehe ich, deshalb muss kann man trotzdem ehrlich sein. Ich kann es mir nicht leisten, ein Studium mitzufinanzieren, was das Kind nicht schafft. Und bisher hat das Kind auch nicht studiert, denn die Leistung wurde nicht ansatzweise gebracht.

Natürlich, wenn die Situation seit Volljährigkeit anders gelaufen wäre und man hätte miteinander sprechen können, wäre das anders verlaufen.

Die Situation ist aber leider so, dass sie sämtliches Bertrauen missbraucht hat. Und auch wenn du jetzt sagst man muss ihr saß ermöglichen, gibt es Grenzen, die jeder selbst festlegt. Und meine sind nunmal überschritten. Unterhalt ist nunmal kein Taschengeld, sondern an Gegenleistung geknüpft.

Niemand erwartet, dass sie das Studium in der Regelstudienzeit schafft, sie hat allerdings so gut wie keine Leistungen in 4 Semestern gebracht. Hält sich überwiegend auch gar nicht an der Uni auf, sondern im Heimatort. Es handelt sich um ein Vollzeitstudium.

Als ich mit 21 Jahren Vater wurde und zu Unterhalt verpflichtet war, hat mich auch keiner gefragt wie ich das schaffe. Und komischerweise sollen die Regeln für meine Tochter andere sein, im selben Alter?

Ich bin der Versäantwortung finanziell gerecht geworden und sonst so, wie es mir ermöglicht wurde. Ich habe jedoch die Erwartung, dass das Kind ehrlich zu mir ist und sich an die Vorgaben vom Gericht oder Vergleich hält, dem sie selbst zugestimmt hat und was sie selbst so wollte.

fx8350 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 10:33
@DODOsBACK

Natürlich ist der Frust da. Aber es ist schließlich eine lange Geschichte. Es war schließlich nicht immer so. Mir tut das Kind nur dahingehend leid, dass es falsch beraten wurde.

Ich habe kein Verständnis für Lügen. Nicht mehr. Es gibt immer zwei Seiten. Und ich verstehe wenn hier nicht alle meiner Meinung sind. Ich bin aber krank und ich kann mir das nicht leisten, dass das Studium weit über die Regelstudienzeit hinaus geht. Es gibt nunmsl Regeln. Und wenn mein Kind mehr möchte, die Türe steht ja offen.

Es geht jetzt nur noch um Fakten, ich habe durch die Kommentare hier ja auch die Antworten die ich wollte.

DODOsBACK  04.10.2024, 10:45
@fx8350

Und schon wieder: Du, du, du, du!

Jetzt ist "das Kind" also auch noch schuld, dass "der Vater" nicht verhütet hat. Oder auf "die Mutter" mit ihrem Pillenmärchen reingefallen ist.

Wie gesagt, ich denke mittlerweile, es wäre für alle Beteiligten das Beste, wenn man diesen (offenbar von allen Seiten ungewollten) Kontakt und die staatsverordnete Abhängigkeit irgendwie beenden könnte.

Tu euch allen einen Gefallen und versuche, das so "human" wie möglich zu erreichen.

Wenn du deiner Tochter nicht helfen kannst oder willst, musst du ihr nicht noch schaden. Sie abzuwerten, wertet dich nicht auf, und deine Wut und dein Frust sind bei einem Sandsack besser aufgehoben...

fx8350 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 11:59
@DODOsBACK

Geht's noch? Sachliche Konversation ist dir nicht möglich? Erstens gehören zu einem Kind immer zwei. Zweitens kennst du due Geschichte nicht ansatzweise. Es war eine sachliche Frage und ich habe sachliche Antworten erwartet.

Aktuell schadet meine Tochter sich mit ihrem Verhalten selbst. Außerdem geht es hier nicht um moralische Aspekte. Es geht um Fakten, es geht um Tatsachen und die Gesetze.

Es ging darum, was andere machen würden, wenn sich das Kind weder am gesetzliche noch gemeinsam vereinbarte Regelungen hält. Um mehr nicht. Wie lange würdest du das mitmachen?

Ich bin gesundheitlich sehr angeschlagen und die Angelegenheit nimmt mich auch sehr mit. Es ist auch kein kleines Kind sondern eine 22-jährige Erwachsene Frau.

Oder zumindest sollte sie in dem Alter schon so weit sein, ehrlich sein zu können.

Wo ich die zustimme ist die Tatsache, dass es für beide Seiten besser wäre, wenn der Kontakt auch nicht mehr notwendig wäre. Ich werde jedenfalls versuchen, Wege zu finden, es zum 100. Mal noch mal ohne Anwalt zu versuchen. Hat bisher nicht gewirkt.

Sie musste ja den Richter anlügen, hat dem nicht gefallen. Und sie stand mit dem Vergleich gut da. Es hätte also soweit nicht nochmal kommen müssen, hätte sie die notwendigen Auskünfte gebracht, die ich auch für die Steuererklärung benötige.

Das Kind bestimmt darüber, ob es der Ausbildung "gewachsen" ist.

Solange sie studiert und sich in der Regelstudienzeit befindet, wirst du unterhaltsverpflichtet bleiben. Schmeißt sie hin, bzw. erfolgt die Exmatrikulation, weil die Uni die erforderliche Leistung als nicht erbracht ansieht, DANN ist es Zeit für eine erneute Abänderung.

Klar, verstehe deinen Frust, aber kein Gericht würde hier den Unterhaltsanspruch in deinem Sinne verneinen.

Zumal die Vorlage von Nachweisen ja nun auch gerichtlich geklärt wurde.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

fx8350 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 16:26

Sie verwirkt den Unterhaltsanspruch auch wegen Verfehlungen. Das Verhalten der letzten Jahre seit Vergleichsabschluss dürfte ausreichen. Sie hat sich daran nicht gehalten und daraufhin ein Urteil gegen sich bekommen, woran sie sich erneut nicht vollständig hält.

Das Kind muss zudem studieren. Richtig ist dass die Gerichte im der Regelstudienzeit regelmäßig nicht gegen das Kind entscheiden, sofern die Kinder innerhalb der üblichen Studienzeit zum Abschluss kommen können.

Dies ist hier nicht der Fall, da das Kind in vier Semestern lediglich ein Modul vom 1. Semester erfolgreich abgeschlossen hat.

Das BAföG dürfte nicht mehr genehmigt, davon gehe ich aus. Von möglichen 131 Punkten sind 14 Punkte erreicht.

Darum ging es nicht, sie wird ja, sofern sie wahrheitsgemäß und gemäß Urteil Auskunft einreicht, auch den Unterhalt bekommen, sogar meinetwegen auch zzgl. der regelmäßigen anerkannten Überziehung von 2 Semestern.

Das Kind posted regelmäßig wie Sie im Heimartort Projekte macht ubd in welchen Vereinen sie tätig sind aber besucht halt die Uni nicht.

Es gibt in der Uni keine Exmatrikulaton. Auser sie besteht eine Prüfung drei mal nicht

Kessie1  04.10.2024, 18:18
@fx8350

Dann geh vor Gericht, wenn du meinst du hast gute Chancen. Sollte sie kein BAföG mehr bekommen, dann wäre ja zumindest die fiktive Anrechnung von BAföG noch eine Option.

fx8350 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 18:30
@Kessie1

Ich muss erstmal schauen, ob sie die Auskunft jetzt nicht doch noch erfüllt. 🤷‍♂️

Wenn das ganze schon über Gericht läuft, würde ich mal stark vermuten, dass die Tochter nicht an einer gütlichen und familiären Einigung interessiert ist.

Man kann das ganze vielleicht nochmal versuchen, bzw. ein Gespräch suchen.

Am Ende ist es die Zukunft deiner Tochter. Wenn sie nicht einsieht, dass sie dem Studium nicht gewachsen ist, dann würde ich mich nicht unbedingt einmischen, wenn die Familiensituation schon so schwierig ist.

Manchmal hilft es vielleicht, einfach loszulassen, auch wenn es sicher schwer fällt.


fx8350 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 08:27

Das ist nicht so einfach, da es ja auch um viel Geld geht. Sie soll ja ihren Unterhalt für eine sinnvolle Ausbildung erhalten und dafür ist er ja gedacht.

Zeitgleich ist sie ja auch verpflichtet, über die Studienleistungen zu informieren und es gehört zum Erwachsenwerden dazu.

Auf der anderen Seite ist es weder für mich noch für sie einfach, wenn man sich nicht gemeinsam hinsetzen kann. Wobei ich ihr die Türe immer offen halte, jedoch die Mutter das nicht will.

macht eine Mediation!

es kann doch nicht sein, dass man in der Familie einen Richter braucht!


Lamanini  04.10.2024, 09:04

Natürlich kann das sein. Hast du mal gesehen was es für schlimme Menschen gibt die Kinder kriegen?

fx8350 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 08:23

Braucht man auch nicht in vielen Familien. Aber die Situation ist nunmal so, es gibt Kinder die unter Einfluss stehen und es geht andererseits auch um viel Geld und erwachsen werden.

Eine Mediation ist eine gute Idee, ich glaube aber, dass die Familie mütterlicherseits sowie meine Tochter das nicht wollen. Ich gehe so oft versucht, sich zusammen zu setzen und zu reden und es wurde abgeblockt. Ist sehr schmerzhaft das Ganze.

Wenn sie bewusst falsche Angaben macht oder Angaben verweigert Unterhaltszahlungen einstellen.


fx8350 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 08:30

Das hatte ich jetzt zuletzt zwar Ihrer Anwältin mitgeteilt. Jedoch gibt es einen Titel und sie kann vollstrecken. Zwar könnte ich dann wieder dagegen vorgehen, was aber ja für beide Seiten belastend ist und wieder nur Geld kostet.

Ich möchte einerseits, dass sie natürlich lernt, dass es so nicht geht, aber andererseits nicht die "Schuld" bekommen, dass sie wegen mir das Studium nicht schafft. Und 14 Creditpoints zum 5. Semesterbeginn finde ich arg wenig.