Erbegeld für Kind ausgegeben?
Als ich 7 Jahre alt war ist mein Vater gestorben. Ich habe etwas Geld geerbt, aber da ich nicht volljährig war, hatte meine Mutter die Aufgabe es für mich anzulegen bis ich 18 bin. Jetzt bin ich volljährig, aber von dem Geld ist nichts übrig. Sie meint sie hätte es für mich ausgegeben, da ja kein Vater mehr da war um den Unterhalt zu zahlen, sie alleinerziehend war und wir wenig Geld hatten. (Ja wir hatten zu der Zeit wenig)
Sie sagt sie hat mich "über Wasser mit dem Geld gehalten"
Darf sie das?
5 Antworten
Nein, das hätte sie nicht gedurft.
Sie hätte das Geld gewinnbringend anlegen müssen, bzw. nicht dabei gehen dürfen.
Bargeld ist gewinnbringend anzulegen, wobei die Sorgeberechtigten eine Form der Vermögensanlage wählen müssen, die ein wirtschaftlich denkender Privatmann als günstige und sichere Anlage ansieht. Somit sind Rentabilität, Sicherheit und Liquidität zu berücksichtigen. Bei größerem Vermögen ist auf eine ausgewogene Streuung zu achten...
...Die Einkünfte des Kindesvermögens, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Vermögens nicht benötigt werden, sind für den Unterhalt des Kindes zu verwenden (§ 1649 Abs. 1 BGB). Die Eltern können aber die Einkünfte des Vermögens, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Vermögens und für den Unterhalt des Kindes nicht benötigt werden, für ihren eigenen Unterhalt und für den Unterhalt der minderjährigen Geschwister des Kindes verwenden, soweit dies unter Berücksichtigung der Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der Beteiligten der Billigkeit entspricht (§ 1649 Abs. 2 BGB).
Ja durfte sie unter Umständen sofern ihr Einkommen samt Witwen und Halbwaisenrente nicht ausreichend war. Du hattest Vermögen welches zu verwerten war. Ggfs warst du sogar deiner Mutter gegenüber unterhaltspflichtig.
Eindeutig beantworten kann dir dies aber nur jemand der das Todesjahr des Vaters und die Einnahmen deiner Mutter kennt. Gerade im Bereich Schonvermögen, Sozialrecht, Elternunterhalt wurde in den letzten Jahren einiges geändert.
Wenns nach Deutschen Erbrecht war : Nein. Sie hätte das Geld verwahren müssen, aber nicht ausgegeben (zudem haben wir hier auch Witwen und Halbwaisenrente dazu um sowas wie Unterhalt ausgleichen zu können)
das Geld incl. Zinsen steht dir zu die Mutter hätte es treuhänderisch verwalten müssen
da Vater verstorben ist, hättest du Halbwaisenrente beziehen müssen. Mutter hätte sich auch einen Job suchen müssen.
ja natürlich. Dein Erbe war für dich da und im Zweifel für deinen Unterhalt.
nein, es muss nicht 1:1 zur Verfügung gestellt werden. Wenn ich Unterhalt geschrieben habe, dann habe ich mich unklar ausgedrückt. Für den klassischen Unterhalt darf das Erbe nicht genutzt werden. Aber es darf durchaus für das Kind ausgegeben werden. Das müssen die verwaltenden Eltern allerdings dokumentieren und nachweisen können. So kann damit durchaus eine Klassenfahrt, eine gemeinsame Reise (der Anteil des Kindes) oder andere Sonderbedarfe wie der regelmäßige Reitunterricht und die Ausrüstung dafür bezahlt werden.
Nein, das Erbe darf nicht für den "Unterhalt" verwendet werden. Es MUSS verwahrt werden und mindestens 1:1 so zur Verfügung gestellt werden ab dem 18.