Erbegeld für Kind ausgegeben?

5 Antworten

Nein, das hätte sie nicht gedurft.

Sie hätte das Geld gewinnbringend anlegen müssen, bzw. nicht dabei gehen dürfen.

Bargeld ist gewinnbringend anzulegen, wobei die Sorgeberechtigten eine Form der Vermögensanlage wählen müssen, die ein wirtschaftlich denkender Privatmann als günstige und sichere Anlage ansieht. Somit sind Rentabilität, Sicherheit und Liquidität zu berücksichtigen. Bei größerem Vermögen ist auf eine ausgewogene Streuung zu achten...
...Die Einkünfte des Kindesvermögens, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Vermögens nicht benötigt werden, sind für den Unterhalt des Kindes zu verwenden (§ 1649 Abs. 1 BGB). Die Eltern können aber die Einkünfte des Vermögens, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Vermögens und für den Unterhalt des Kindes nicht benötigt werden, für ihren eigenen Unterhalt und für den Unterhalt der minderjährigen Geschwister des Kindes verwenden, soweit dies unter Berücksichtigung der Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der Beteiligten der Billigkeit entspricht (§ 1649 Abs. 2 BGB).

https://www.wf-frank.com/publikationen/detail/minderjaehriges-kind-als-erbe-vermoegenssorge-vormundschaft-und-testamentsvollstreckung-4435.html

Ja durfte sie unter Umständen sofern ihr Einkommen samt Witwen und Halbwaisenrente nicht ausreichend war. Du hattest Vermögen welches zu verwerten war. Ggfs warst du sogar deiner Mutter gegenüber unterhaltspflichtig.

Eindeutig beantworten kann dir dies aber nur jemand der das Todesjahr des Vaters und die Einnahmen deiner Mutter kennt. Gerade im Bereich Schonvermögen, Sozialrecht, Elternunterhalt wurde in den letzten Jahren einiges geändert.

Wenns nach Deutschen Erbrecht war : Nein. Sie hätte das Geld verwahren müssen, aber nicht ausgegeben (zudem haben wir hier auch Witwen und Halbwaisenrente dazu um sowas wie Unterhalt ausgleichen zu können)

das Geld incl. Zinsen steht dir zu die Mutter hätte es treuhänderisch verwalten müssen

da Vater verstorben ist, hättest du Halbwaisenrente beziehen müssen. Mutter hätte sich auch einen Job suchen müssen.

ja natürlich. Dein Erbe war für dich da und im Zweifel für deinen Unterhalt.


Isuzu189  04.08.2024, 12:59

Nein, das Erbe darf nicht für den "Unterhalt" verwendet werden. Es MUSS verwahrt werden und mindestens 1:1 so zur Verfügung gestellt werden ab dem 18.

Sanja2  05.08.2024, 00:35
@Isuzu189

nein, es muss nicht 1:1 zur Verfügung gestellt werden. Wenn ich Unterhalt geschrieben habe, dann habe ich mich unklar ausgedrückt. Für den klassischen Unterhalt darf das Erbe nicht genutzt werden. Aber es darf durchaus für das Kind ausgegeben werden. Das müssen die verwaltenden Eltern allerdings dokumentieren und nachweisen können. So kann damit durchaus eine Klassenfahrt, eine gemeinsame Reise (der Anteil des Kindes) oder andere Sonderbedarfe wie der regelmäßige Reitunterricht und die Ausrüstung dafür bezahlt werden.