Hallo zusammen,
Wir bekommen immer wieder von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Schreiben, in denen wir gebeten werden entweder irgendwelche Angaben zu unseren Grundstücken zu machen oder gleich Beiträge gefordert werden.
Die Grundstücke (außerhalb der Ortschaft) wurden vor Jahren mal ähnlich wie ein etwas größerer Strebergarten genutzt: Es stehen hier und da noch ein paar Obstbäume und irgendwann wurde auch mal etwas Gemüse angebaut.
Jedoch wird dort seit Jahren nichts mehr gemacht; die Flächen liegen einfach brach. Daher würden wir gerne die Mitgliedschaft, die mein verstorbener Vater begonnen hat, kündigen, da die Flächen in keinster Weise landwirtschaftlich genutzt werden und niemand in irgendeiner Form etwas mit Landwirtschaft am Hut hat. (Mit "wir" meine ich die Erbengemeinschaft)
Ich habe einfach den Eindruck, dass hier ehemalige Gez-Methoden angewandt werden: Kündigungen und jegliche Schreiben und Anfragen werden ignoriert, jeder noch so kleine Grund wird hergenommen um eine Mitgliedschaft zu rechtfertigen und damit Gebühren einzutreiben. :/
Ist die Mitgliedschaft rechtlich notwendig, wenn man ein oder mehrere Grundstücke nur besitzt? Und wie kann man die Mitgliedschaft kündigen? Kündigungsschreiben werden einfach ignoriert.
Viele Grüße und Danke für Antworten ^^