Wie wird die Mündliche Mitarbeit in der Oberstufe bewertet? (Nordrhein-Westfalen)

3 Antworten

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In der Q1 und Q2 zählen nur noch Punkte für Klausuren in den schriftlichen Fächern. Die LKs zählen doppelt.. Nur durch Facharbeiten kann man sich noch zusätzliche Punkte holen.

Für die Zulassung zum Abi musst du 200 Punkte haben und nicht mehr als 8 Minuskurse.


strayCharger 
Beitragsersteller
 27.01.2015, 13:01

Thx :)

paulderpanzer  27.01.2015, 13:06
@123Kastell123

Aber nicht bei der Punktesammlung für die Abizulassung. Dann hätte man bei mir ja eine ganze Menge Punkte vergessen :-))

123Kastell123  27.01.2015, 13:14
@paulderpanzer

Doch natürlich, die Zeugnisnoten entscheiden für die Zulassung und letztendlich auch für die Abiturnote und die Zeugnisnote setzt sich zusammen wie ich es erklärt habe.

paulderpanzer  27.01.2015, 13:27
@123Kastell123

Was verstehst du denn unter "Mitarbeit". Es gibt keine mündlichen Noten. Dann hätte meine Schule ja alles falsch gemacht. Es gibt nur Punkte für Leistungsnachweise. Das sind Klausuren und andere schriftliche Facharbeiten. Wenn ich die geforderten Leistungsnachweise (= Facharbeiten) nicht erbringe, bekomme ich keine Punkte. Die Anzahl und Art der Leistungsnachweise wird am Anfang eines jeden Halbjahres bekannt gegeben. Meine Aussage ist also vollkommen korrekt. Ich weiß nicht, was du unter "mündlicher Note" verstehst.

123Kastell123  27.01.2015, 13:59
@paulderpanzer

Was unter mündlich zu verstehen ist, hast du ja bereits unten gelesen, denke ich. Und die Leistungsstände müssen bereits zum Quartal bekannt gegeben werden, auch wenn nur die halbjährlichen Noten ins Abi einfliessen. Die Note setzt sich ja aus den beiden Quartalen zusammen.

Das wird eventuell nicht nur nach REGELN sondern auch individuell bei jedem Lehrer anders laufen!


In der Oberstufe setzt sich die Endnote zu gleichen Teilen aus mündlicher Mitarbeit (Beteiligung, Hausaufgaben, Tests, Anwesenheit usw.) und Klausurergebnissen zusammen, also wiegt jeder Teil jeweils 50%. Deine Mitarbeit spielt also eine genauso entscheidene Rolle wie deine Klausur.:-)


paulderpanzer  27.01.2015, 13:36

Seit wann gibt es für Anwesenheit Punkte? Du schießt aber mächtig über das Ziel hinaus. Setz dem Fragesteller doch bitte nicht solche Flausen in den Kopf. Es gibt keine Punkte für Anwesenheit oder MÜNDLICHE Mitarbeit. Sondern nur nach Leistungsnachweisen, also Facharbeiten. Es gibt die Beurteilung nach "Sonstige Mitarbeit" APO-GOSt B § 13 Abs. 3 bis 5., der da heißt:

Die Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Kurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ zu informieren. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand. Die Kursabschlussnote in Kursen des letzten Halbjahres der Qualifikationsphase wird vor der ersten Sitzung des Zentralen Abiturausschusses bekannt gegeben. (4) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind Leistungen in einem Fach aus von ihr oder von ihm zu vertretenden Gründen nicht beurteilbar, wird die einzelne Leistung oder die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet (§ 48 Abs. 5 SchulG). (5) Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).

123Kastell123  27.01.2015, 13:49
@paulderpanzer

Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind Leistungen in einem Fach aus von ihr oder von ihm zu vertretenden Gründen nicht beurteilbar, wird die einzelne Leistung oder die Gesamtleistung wie eine ungenügende Leistung bewertet (§ 48 Abs. 5 SchulG).

Leistungsverweigerung ist auch unentschuldigtes Fehlen, für jede unenschuldigte Fehlstunde gibt es 0 Punkte im mündlichen Bereich und beim unentschuldigten Fehlen bei einer Klausur wird diese mit 0 Punkten gewertet. (0 Punkte=ungenügend, wie in deinem ZitatIch habe ja nicht von einer Zusatznote geredet sondern davon, dass Fehlen die mündliche Note beeinträchtigt. Diese Regelung besteht definitiv so und dein Text redet mir auch nicht entgegen, sondern eher für mich da dort von sonstiger Mitarbeit die Rede ist. Ich weiß ja nicht, wann du wo dein Abitur gemacht hast aber die Regelung ist definitiv so wie ich sie beschreibe.

paulderpanzer  27.01.2015, 17:02
@123Kastell123

Die sonstige Mitarbeit ist klar definiert. Die setzt sich nur aus Leistungsnachweisen zusammen. Das ist in der APO-GOSt definiert. Ich habe mein Abitur in NRW gemacht und bei mir gab es keine mündliche Note bzw. Punkte für mündliche Mitarbeit. Ich konnte meine Punkte immer zusammen addieren, weil ich sie immer rot auf weiß vor mir gesehen habe. Bei mir sind alle schriftlichen Leistungen (Klausuren und Facharbeiten bzw. Leistungsnachweise) bewertet worden. Darüber hinaus gab es nichts an Punkten. Und exakt diese Punkte standen nachher auch auf meinem Zeugnis. Keine Ahnung, wo du dein Abitur gemacht hast.

und beim unentschuldigten Fehlen bei einer Klausur wird diese mit 0 Punkten gewertet.

Das ist doch auch logisch. Wenn du nichts ablieferst, kannst du auch keine Punkte bekommen. Das ist genau das, was ich gesagt habe. Aber wenn du jeden Tag zur Schule gehst, bekommst du dafür KEINE Punkte. Und ob du dich im Unterricht 5 mal meldest oder 100 mal - dafür gibt es ebenfalls keine Punkte.

123Kastell123  27.01.2015, 20:55
@paulderpanzer

Wann hast du denn dein Abitur gemacht? Ich habe soeben die Abiturzulassung erhalten, in NRW. Bin folglich in der Q2, daher kann ich dir versichern, dass die mündliche Mitarbeit genauso viel zählt wie die schriftlichen Ergebnisse (Klausuren und eine geforderte Facharbeit). Dass nur die Klausuren zählen ist schlichtweg falsch. Und ich meinte auch nicht, dass Anwesenheit positiv gewertet wird, lediglich, dass wenn man zu häufig unetschuldigt fehlt, das die Note negativ beeinflussen wird. Sag doch bitte einmal, wann du die Schule abgeschlossen hast, aktuell ist diese Wertungsmethode jedenfalls nicht.

strayCharger 
Beitragsersteller
 27.01.2015, 13:04

Aber wird der jeweils andere 50%ige Teil auch mit Punkten dann benotet ? also wenn ich schriftlich jetzt 7 Punkte hab, kann ich durch die jeweils andere 50% Mündlich 8 oder 9 Punkte dann kriegen ?

123Kastell123  27.01.2015, 13:12
@strayCharger

Die Note wird in dem Fach zusammengefügt, also wenn du 12 Punkte in der Klausur und 10 Punkte mündlich hast kriegst du auf dem Zeugnis 11 Punkte und diese werden dir fürs Abi angerechnet. Hättest du wie bei deinem Beispiel in einem Fach, sagen wir Englisch, schriftlich 6 Punkte erreicht, also eine 4+, so würdest du dennoch 9 Punkte, eine 3+, als Endnote bekommen wenn du mündlich 12 Punkte, 2+, hättest.