Wie wird denn von Paypal in der PRAXIS der Fall "gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab" umgesetzt(Eure Erfahrungen)?
Neben dem relativ einfach überprüfbaren Fall "Artikel nicht erhalten" ist ja laut Paypal-AGB auch der Fall "gelieferter Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab" vom Käuferschutz abgedeckt, wenn für "Waren und Dienstleistungen" bezahlt wurde. Dadurch sollen dann laut Paypal-AGB auch vom Käuferschutz abgedeckt sein:
-empfangener Artikel funktioniert nicht
-leerer Karton bzw. Karton voll mit "Backsteinen" oder "Brennholz"
-Liefermenge geringer als angegeben
Wie will denn Paypal remote nachprüfen, ob der Artikel real weniger funktioniert, als in der Anzeige angegeben? Wie will denn Paypal nachprüfen, ob der Verkäufer ein quasi leeres Paket oder eine zu geringe Liefermenge versandt hat, ODER der Käufer die korrekte Ware aus dem Paket entnommen hat, und es danach nur leer bzw. teilentleert fotografiert hat? Liegt hier die Paypal-Beweislast immer bei einer Vertragsseite? Freue mich auf praktische Erfahrungen. Danke!
1 Antwort
Paypal entscheidet solche Fälle nach eigenem Ermessen.
Ist oft nicht nachvollziehbar für die Beteiligten, wie Paypal zu seiner Entscheidung kommt, aber da lassen die sich nicht in die Karten schauen.
Wenn man sich bei Paypal anmeldet und die AGB akzeptiert, dann akzeptiert man damit auch, dass Paypal in solchen Fällen entscheidet.