Wie will man den Krypto Vermögen am Amt (z.B Bürgergeld/ Bafög ) nachweisen wollen?

2 Antworten

Das ist halt noch die groß Frage bei "Krypto" wer ist der Besitzer. Der Käufer? Der Privatkey besitzer?

Man kann gegen über Autoritäten zwar beweisen das man der Besitzer ist mit Signaturen, oder über den privatkey. Aber anders rum kann man schlecht beweisen ob jemand der besitzer ist da auf der Blockchain keine Identitätsdaten gespeichert werden.

Ich kann höchstens die Bank-Bewegung und damit den Erwerb nachweisen.

Also kann man nur beim tausch von Fiat zu Krypto oder Krypto zu Fiat feststellen wer der Eigentümer ist. Auch im Nachhinein dann.

Du müsstest bei einem verlust wahrscheinlich diesen auch Melden um ihn geltend zu machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bitcoiner seit 2016

Ob du darauf zugreifen kannst oder nicht spielt meiner Meinung nach keine Rolle wenn dir die Wallet gehört dann reicht das als Nachweis.


APPLE854 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 21:16

Aber was wenn man nicht zugreifen kann und jetzt plötzlich man einen Wert von 100k hat und das Amt das anrechnet

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Singuli  07.08.2024, 21:18
@APPLE854

Wenn du Festgeld angelegt hast kannst du auch nicht darauf zugreifen. Es zählt aber trotzdem zu deinem Vermögen. Ich würde das mit den kryptowährungen dann ähnlich einstufen.

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APPLE854 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 21:29
@Singuli

Ne, mit nicht zugreifen meine ich. Das Geld ist für immer weg

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Singuli  07.08.2024, 21:32
@APPLE854

Nein es liegt ja noch in der Wallet und die ist ja dir zugeordnet.

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TheOrangePill  08.08.2024, 04:13
@Singuli

Und wenn ich 10 Leuten den Privatkey gebe? Wem gehört es dann? Jeder hat dann zugriff auf die Wallet. Da ist ja kein Name hinterlget es sind nur zufällig zahlen...

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