Wie werde ich den toxischen Erzeuger meiner Tochter los?

9 Antworten

Nur und ausschließlich über den Familienrichter. Wenn, FALLS, er dem folgt. Er wird dann erst mal ein Gutachten in Auftrag geben, und ob es dann deinen Wünschen folgt, ist sehr die Frage.

Das machen viele Mütter oder Väter gerne bei hochstrittigen Expaaren, den Anderen am liebsten über den Rand des Planeten zu schubsen.

Das aber wird nicht funktionieren.

Sie hat Gott sei Dank auch keine Bindung zu ihm, also würde ihr nichts fehlen wenn er einfach verschwinden würde.

Das sagst du. Ich rate dir, dieses Argument vor Gericht oder dem Gutachter nicht zu benutzen. Das kommt gar nicht gut an.

Ich finde auch, du solltest jemanden bei dir haben, wenn er kommt. Dann kann er nicht so persönlich werden.

Ich kenne jemanden wo das Kind aus den gleichen Gründen vom Vater ferngehalten wurde. Die Folge waren Depressionen, Schuldgefühle wegen der Lügen die aufkommen wenn das Kind fragt.

Fazit: Du solltest den Vater nie verleugnen. Das Kind will seinen Vater kennen und wissen wer sein Vater ist. Verheimliche es nicht. Die Jahre werden vergehen und du weißt es ja nicht wie alles wird. Er kann sterben, du lernst einen anderen Mann kennen der mit seinem Vornamen angeredet wird und Papa ist Papa. Für die Erwachsenen der Erzeuger. Je ehr du dem Kind alles so vermittelst wie es ist, umso besser. Die Jetzige Situation würde ich so stehen lassen und mit jemandem im Beisein ihn empfangen. Alles Weitere findet sich, wie Alimente, Jugendamt usw. Nimm es so hin wie es ist. Du schaffst das schon zum Wohle deines Kindes. Du bist ja für das Kind da.


Emilia825 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 12:09

Ich habe einfach riesige Angst davor, dass er irgendwann anfangen wird sie zu manipulieren. Das ist mit das einzige was er wirklich verdammt gut kann.

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wonderwoman916  16.01.2022, 12:39
@Emilia825

lös dich von deinen ängsten und das bedeutet lös dich von ihm. such für deine schmerzen und gewalterfahrungen einen therapeuten auf, der schwerpunkt darauf hat und verarbeite das. es wird eventuell einen längeren zeitpunkt in anspruch nehmen, aber es wird dir damit besser gehen. eventuell wäre auch eine mutter-kind-kur in diese richtung was gutes für dich.

dazu gehört auch umgang unabhängig von kontakt zum kv zu führen. such das jugendamt auf und beginne eine mediation. such dir eine elterninitivative oder väterinitiative deiner gemeinde die betreuten umgang durchführen. dort kannst du die nächsten schritte planen und er kann dort sein kind sehen, solange er sich darauf einlässt. bedeutet du musst ihn nicht mehr treffen und bringst und holst nur das kind. will er es irgendwann anders, soll er klagen.

belästigt er dich, stalkt er oder greift er dich an, fang an ihn schonungslos anzuzeigen. lös dich von deiner angst. dann kann er auch keine macht mehr über dich haben

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Emilia825 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 12:48
@wonderwoman916

Vielen Dank für deine Hilfe, ich werde mir deine Vorschläge zu Herzen nehmen🙏

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Ich würde mich an einen Anwalt wenden. Und an das Jugendamt und die Polizei. Du kannst wegen Misshandlung und Belästigung ihn anzeigen und vll eine Kontaktsperre erwirken. Ob man ihm den Besuch zu seinem Kind verbieten darf, weiß ich nicht, aber da er eh kein Interesse an dem Kind hat ... Man kann aber auf jeden Fall eine Begleitperson bekommen, jmd vom Amt der dabei ist, wenn er das Kind besucht. So ist er dann gezwungen sich NUR mit dem Kind zu beschäftigen oder zu gehen. Falls du das nicht möchtest, würde ich eine Privatperson um Beistand bitten.


Emilia825 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 12:21

Ich war mit 20j mit ihm vor Gericht weil ein Freund in wegen häuslicher Gewalt angezeigt hatte. Da ist er mit 21j noch zu einem Jugendrichter gekommen. Es wurde fallen gelassen obwohl mehrer Fotos und Videos von blauen Flecken,Quetschungen am Hals und offen Wunden dabei waren.
Ich habe ihn nichtmal verteidigt obwohl ich damals nicht dafür war ihn anzuzeigen.

Mir wurde erzählt dass er es ja nicht sonderlich leicht hatte in seinem Leben und dass er es ja wenigstens geschafft hat sich seit seiner letzten Anzeige einen Job zu suchen.
Damals hat das Urteil mich nicht gestört, je länger ich jetzt darüber nachdenke desto gestörter ist das Urteil.

Ich glaube, dass ich mit meinem eigen Leid leider nichts erreichen kann.

Solange er meiner Tochter nichts antut, darf er Umgang haben😞.

Ich wünschte es gäbe einen Weg das zu umgehen ohne auswandern zu müssen😕

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wonderwoman916  16.01.2022, 12:33
@Emilia825

solange er seine tochter nicht misshandelt oder schwer missbraucht kann er seinen umgang nachgehen und einfordern. ob du auswanderst oder nicht ist in der geschichte völlig egal, da er sich das kind holen kann und du wanderst dann aus.

du solltest dir einen therapeuten suchen um dein problem aus der vergangenheit für dich verarbeiten zu können. für das kind suche andere formen des umgangs in betreuter form, damit du für dich selbst komplett abstand zu deinem ex finden kannst. das tut dir gut und damit auch dem kind.

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Dahika  16.01.2022, 13:19

 aber da er eh kein Interesse an dem Kind hat .

Das ist erst mal nur eine Unterstellung der Mutter

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Loka95  16.01.2022, 13:26
@Dahika

Wenn er sich nicht mit dem Kind beschäftigt, sondern nur / überwiegend mit ihr, kann man das durchaus so feststellen.

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Loka95  16.01.2022, 16:44
@wonderwoman916

Ich rede auch nicht davon das man einfach irgendwas behaupten kann und schön dürfe man das Kind nicht mehr sehen. Das wäre ja absurd.

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kannst Du es nicht so einrichten, dass bei seinen Kinderbesuchen jemand dabei ist (oder mit Dir zusammen ist während er kommt) - Deine Mutter, eine gute Freundin etc. pp. und nicht mit ihm auf diese "ich habe mich geändert"-Diskussion einlassen

möglicherweise verliert er dann das Interesse an "Rückgewinnungsversuchen" und den Kinderbesuchen, die offensichtlich nur ein Vorwand sind

die Kinderbesuche zu blocken, führt vermutlich zu dem von Dir befürchteten Ergebnis

Da gibt es leider keinen Weg. Denn solange er dem Kindeswohl nicht im Wege steht, wirst du sein Umgangsrecht nicht beschneiden können. Zudem hat er auch die Möglichkeit die gemeinsame Sorge einzuklagen.

Bei der Vorgeschichte mag es bitter sein. Allerdings muss man auch differenzieren zwischen Verhältnis Vater und Kind und Verhältnis Vater und Mutter.

Du musst dich mit ihm auch nicht groß abgeben. Er hat das Recht sein Kind zu holen und pünktlich wieder abzugeben. Du übergibst das Kind an der Tür und er gibt es dort wieder ab. Gibt es was zu besprechen was das Kind betrifft, dann redet man drüber. Ansonsten bleibt es eben bei einem "hallo" und "Tschüss".

Du solltest allerdings dennoch eine Art Tagebuch schreiben. Wie ist sein Verhalten wenn er das Kind holt, was unternimmt er (wenn du es weißt), usw.