Muss ich dem Vater meiner Tochter Umgangsrecht einräumen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Signalisiere dem Jugendamt weiterhin Deine Bereitschaft, dass Du einem vernünftigen Miteinander, in keinster Weise im Wege stehst.

Über die Nichtzuverlässigkeit des Erzeugers, solltest Du akribisch Buch führen und notfalls Belege oder Beweise sammeln. Vielleicht gibt es ja auch Menschen in Eurem Umfeld, die Deine Aussagen bestätigen können.

Bleib bei allem was Du vorbringst sachlich und argumentiere genau so, wie Du es hier in Deiner Frage getan hast.

Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn hier von Amts wegen, von einem so kleinen Kind erwartet würde, das es mit einem Fremden einfach so mitgeht, mitgehen MUSS.

Eine gewisse "Bindung" ist für einen Umgang eine Grundvoraussetzung und dafür ist der Erzeuger zuständig. Das kann für ihn kein anderer übernehmen.

Ich gehe auch jede Wette ein, sollte man z.B. eine Übernachtung erzwingen, so wird er die Kleine vielleicht nach 2 Stunden genervt zurück bringen, weil sie nur am Heulen ist. Diese Situation würde ich aber jedem Kind im Vorfeld ersparen wollen!

Es gruselt mich ganz ehrlich, was hier in einigen Antworten und Kommis zu lesen ist. Von Menschlichkeit und Ahnung im Umgang mit kleinen Kindern, kann ich da leider wenig bis gar nichts erlesen. Ich persönliche finde es auch befremdlich, dass man auf Dir als Mutter rum hackt und Deine absolut realistische Sichtweise in Frage stellt!

Ich wünsche Euch alles erdenklich Gute und bestenfalls einen Erzeuger, der sich erst mal seiner "Pflichten" bewusst wird, bevor er irgendwelche "Rechte" geltend machen möchte!


auchmama  07.12.2018, 13:40

Danke fürs Sternchen und ich hoffe inständig, dass die Antworten und Kommentare auch anderen jungen Müttern, eine gewisse Sicherheit vermitteln können, dass man sich eben nicht alles gefallen lassen muss!

Ich bezweifele in keinster Weise, dass es auch Mütter gibt, die Vätern die Kinder vorenthalten und dieses egoistische Verhalten, finde ich persönlich, genauso verwerflich. Es gibt aber auch die andere Seite, wo Erzeuger von angeblichen "Rechten" sprechen, es ihrer Meinung nach aber keinerlei "Pflichten" für sie gibt und das ist genauso unterste Schublade!

Dein Handeln und Deine Sichtweise, liest sich für mich aber wohlüberlegt und in keinster Weise egoistisch aber absolut menschlich und realistisch!

Bleib Deiner Linie treu und jedes Amt hat auch noch andere Sachbearbeiter und natürlich auch Vorgesetzte dieser Sachbearbeiter. Bevor ich meinem Kind eine verängstigende Situation zumuten würde, würde ich alle Instanzen nutzen, bis ich auf einen "normal" denkenden Menschen treffe!

Nochmals alles Gute für Euch und immer hilfreiche und klar denkende Menschen in Eurer Nähe - zum Wohle des Kindes  ;-) 

0

Wende dich selber an das Amt, das sieht immer besser aus. Bleibe ruhig und sachlich, schildere deine Erfahrungen mit ihm ohne Vorwürfe. Lass vom Amt feste Besuchszeiten festlegen. Nimmt er diese nicht regelmäßig war, ist er ganz schnell raus aus der Nummer und kann nichts mehr groß fordern.

Strengt er sich an und hält sich an die Vorgaben des Amtes, dann gib ihm deiner Tochter zuliebe eine Chance.


Maximiliane121 
Beitragsersteller
 05.12.2018, 11:40

Ich werde es versuchen, danke

1

Unzuverlässigen Vätern muss man nicht auf alle Zeiten ein Besuchsrecht einräumen.

Irgendwann ist dann einfach genug.

Dass dein Kleinkind irritiert reagiert dürfte eher an dir liegen. Kleinkinder denken nicht huch ist ja mein Vater..

So kleine Kinder nehmen es einfach hin wenn Besuch kommt.

Sicher wollen sie aber nicht mit Menschen mitgehen, die sie kaum kennen.

Also aufpassen wie du argumentierst.


Maximiliane121 
Beitragsersteller
 05.12.2018, 11:30

Sie reagiert nicht irritiert, dass habe ich wohl falsch ausgedrückt. Nur kommt er zu Besuch und erwartet im Prinzip das sie freudestrahlend auf ihn zu geht, ihn Papa nennt und ihr Küsschen gibt und Zuneigung zeigt. Deshalb ist sie bei seinem Besuch immer sehr zurückhaltend und scheu, weil sie das einfach nicht will von einem „Fremden“

Und sie ihm mitgeben würde ich sowieso nicht. Dafür hat sie eine nicht genug Bindung zu ihm.

2
KirstenSe  05.12.2018, 12:10
@Maximiliane121

Wenn du nicht mitspielt, dann wird er den Umgang einklagen und dann MUSST du sie ihm am WE und in den Ferien mitgeben.

Solltest du auch so, dass entspannt die Situation

Dadurch entsteht erst Bindung.

Du lässt sie ja auch am ersten Tag in der Kita, obwohl sie noch keine Bindung hat

0
Goodnight  05.12.2018, 12:37
@Maximiliane121

Ja das kann ich gut nachvollziehen. Irritierte Kleinkinder muss man unzuverlässigen Vätern tatsächlich nicht mitgeben.

Zuerst muss Bindung aufgebaut sein.

2
markusher  05.12.2018, 18:21
@Goodnight

die bindung ergibt sich von ganz allein, wenn kind und vater zusammen allein zeit verbringen.

1
Goodnight  05.12.2018, 19:34
@markusher

Wie abartig, stell dir mal die Situation für das Kind vor.

Würdest du dein Kind einen Fremden Menschen zum Übernachten mitgeben?!

Sorry nur extrem bescheuerte Eltern tun so etwas.

Wenn der Vater nicht in der Lage oder nicht bereit ist, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen, ist er auch nicht in der Lage ein Kind zu betreuen.

2
markusher  05.12.2018, 19:48
@Goodnight

sorry aber der vater des kindes ist kein fremder mensch. er hat umgangsrecht und um meinung darüber geht es nicht. er hat das recht auf unbetreuten umgang mit übernachtung. sorry aber bescheuerte eltern haben eine einstellung wie du es hast.

1
Goodnight  05.12.2018, 19:53
@markusher

Falsch hat er nicht! Der Vater nimmt seine Besuchspflicht nur in Synkopen wa, ist also nicht zuverlässig.

Natürlich ist er dann für sein Kleinkind ein fremder Mann.

Keinen Kinderpsychiater bringst du dazu seine Zustimmung zu geben, so einem Vater das Kind zum Übernachten mitzugeben.

2
Maximiliane121 
Beitragsersteller
 06.12.2018, 14:44
@KirstenSe

Nach 6 Wochen Eingewöhnung und sie kannte Ihre Erzieherin bereits, da es ihre vorherige Tagesmutter war. Also nein, ich würde mein Kind nie einem Menschen geben, den sie nicht kenn bzw. Zu dem sie keine Bindung hat

1
Maximiliane121 
Beitragsersteller
 06.12.2018, 14:51
@markusher

Klar, eine Beziehung zum Vater ist natürlich angeboren. Vor allem weiß ein kleines Kind nach über einem Jahr auch noch wer der Typ ist, der da im der Tür steht und sie mitnehmen will. Was das Tehma angeht ist die Sachlage etwas anders. Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie das alleinige Sorgerecht. Wenn ich der Meinung bin, dass es für das Wohl meiner Tochter nicht das Beste ist, dann liegt dies in meinem Ermessen und das ist meine Entscheidung. Ich ermögliche ihm den Umgang, das Kind Gebe ich ihm dennoch nicht über einen längeren Zeitraum mit. Für diese Entscheidung brauch ich auch keine Wertung ihrerseits.

1
KirstenSe  06.12.2018, 15:42
@Maximiliane121

Auch wenn du alleiniges Sorgerecht hast (was der Vater sehr schnell ändern könnte wenn er dich ärgern wollte) bedeutet das nicht, dass du allein das Umgangsrecht bestimmen kannst. Da kann dir ganz schnell ein Richter einen Riegel vorschieben.

0
KirstenSe  06.12.2018, 15:49
@Goodnight

Wenn Vater und Kind sich seit sehr langer Zeit nicht gesehen haben, dann sollte man das Kind wirklich nicht direkt zum übernachten mitgeben.

Mitgeben aber schon.

Kinder übernachten bei Großeltern, die etwas weiter weg wohnen und die man nur alle paar Wochen sieht.

Kinder übernachten bei Freunden, deren Eltern sie kaum kennen.

Kinder gehen in die Kita oder zur Tages Mutter und werden da (evtl nach EINEM begleiteten Termin) allein gelassen.

Warum das funktioniert? Weil Mamas dem Kind lannge vorher schon Lust darauf machen, erzählen, wie toll das wird und wie nett die Betreuungsperson da ist.

Wenn Mutter das beim Vater auch machen würde, würde sie ihren Kind das deutlich erleichtern.

0
Maximiliane121 
Beitragsersteller
 06.12.2018, 16:13
@KirstenSe

Meine Tochter ist noch nicht mal 2 Jahre alt. Sie schläft nicht bei Freunden und sich die Eingewöhnungsphasen waren bei uns deutlich länger, übrigens mittlerweile Standard bei Kita und Tagesmutti. Und ihre Großeltern sieht sie von Geburt an mindestens 1 mal die Woche. Wäre sie älter, hätte ich weniger Probleme damit, nur jetzt ist mir das einfach zu früh!!!

2
Maximiliane121 
Beitragsersteller
 06.12.2018, 16:15
@KirstenSe

Das mit dem Sorgerecht ist für ihn bereits vorbei, da steht das Jugendamt voll hinter mir. Das kann man nicht verallgemeinern, wenn man nicht alles kennt. Und ja er hat ein umgangsrecht, aber noch liegt es in meinem Ermessen, wie weit das ausgelebt wird. Dies hat mir ein Jugendamt Mitarbeiter gesagt.

1
KirstenSe  06.12.2018, 18:05
@Maximiliane121

Noch liegt es in deinem Ermessen, weil er nicht klagt. Und das Jugendamt hat eh nichts zu entscheiden. Dass er problemlos das Sorgerecht einklagen könnte, wissen die auch

0
markusher  06.12.2018, 20:30
@Goodnight

ob er zuverlässig ist oder nicht, er hat umgangsrecht. was ein kinderpsychiater dazu irgendwo quakt, kann dem kindesvater völlig egal sein, wie auch deine meinung dazu. das kind kennt seinen vater und er bekommt die übernachtung, wenn er sie will - wenn nötig vom gericht.

0
markusher  06.12.2018, 20:36
@Maximiliane121

das alter deines kindes spielt keine rolle. ob es bei anderen leuten schläft spielt keine rolle. eine rolle spielt das es seit langer zeit alt genug ist, den umgang mit übernachtung beim vater durchzuführen. das ist doch auch garnicht die frage. wenn er umgang will, dann soll er zum jugendamt gehen und sich dort beraten lassen. die erklären ihm das erste mal schon, was eine zuverlässigkeit und regelmäßigkeit ist. sollte es zu einem elterngespräch kommen zwischen dir und kv, dann hast du alles in der tasche: die alte regelung, die neue die du erarbeiten kannst für ihn und die frage an ihn, warum er das jugendamt bemüht, wenn es eine regelung gibt und warum er diese jedoch nie nutzt?dann ist er in der pflicht sich zu äußern. wenn da nur blödsinn kommt, dann steht es dir jederzeit frei das gespräch zu beenden und höflich drauf hinzuweisen, dass es derzeit keinen redebedarf gibt für dich und er sich für eine der regelungen entscheiden soll und dir bitte schriftlich mitteilen möge. somit bist du raus aus der übung und er kann das dann mit sich selbst ausmachen.

gemeinsames sorgerecht ist ein recht das er hat und welches er ebenfalls jederzeit einfordern kann. erklärst du es nicht beim jugendamt, dann holt er es sich per antrag bei gericht. das ist nur eine formsache. würde ich garnicht ansprechen und erst drauf reagieren, wenn er damit gerichtlich rum wedelt.

belaste dich nicht mit seinem unsinn und häng die oma in den kamin. wenn diese was will, kann sie sich vernünftig bei dir melden. kurzer hinweis an oma, dass sie gern alle 2 wochen das kind freitag nachmittag abholen kann für 3 stunden und du zu mehr derzeit keine zeit hast. telefonisch bescheid sagen und oma dann mit sich selbst wettern lassen. geht sie vor gericht dann kommt sie auf ca. 3-4 stunden im monat. also deutlich weniger als dato. will sie zum jugendamt, dann steht es ihr frei sich dort ebenfalls beraten zu lassen.

0
Goodnight  06.12.2018, 21:01
@markusher

Sorry du hast nicht alle Latten am Zaun, so wie du das gerne sehen willst ist es in der Realität nicht.

Die Mutter muss und darf dem unzuverlässigen Vater niemals das Kind mitgeben.

Er kann lediglich ein Besuchsrecht unter Aufsicht des Jugendamtes erreichen. Das ist dann einmal im Jugendamt für einen Tag . dafür muss sich der Vater anmelden und die Mahlzeiten bezahlen.

Erst wenn das klappt kann erHoffnung hegen sein Kind irgend was man alleine mitzunehmen.

2
Maximiliane121 
Beitragsersteller
 07.12.2018, 09:10
@markusher

Genau das ist es, was sie wohl andauernd überlesen. Meine Tochter kennt ihren Vater nicht. Nur weil sie ihn im vergangenen Jahr 2 mal gesehen hat, kennt sie ihn noch lange nicht. Mit ihrer Argumentation müsste ich das Kind ja auch denn briefträger mitgeben, denn den sieht sie ja immerhin fast täglich.

1
Maximiliane121 
Beitragsersteller
 07.12.2018, 09:15
@markusher

Das Kind könnte 12 sein und ich würde sie ihrem Vater nicht mitgeben, wenn sie vorher 3 mal gesehen hat, also nicht über Nacht. Das würde ich ihr nicht antun. Man kann doch nichts erzwingen in dem man das Kind in Situationen zwingt, die ihm völlig fremd sind. Geht nicht, meiner Meinung nach.

Wir haben jetzt einen Zeitplan ausgearbeitet, in dem er die Möglichkeit hat eine Bindung zu dem skins aufzubauen. Entweder er nutzt es oder lässt es!

Und das mit den Großeltern ist für mich keine Belastung, im Gegentei!

1
auchmama  07.12.2018, 10:21
@markusher

sorry aber der vater des kindes ist kein fremder mensch.

Ja was ist er denn dann für das Kind, wenn er sich nicht regelmäßig blicken lässt? Oder kennt man jemanden jetzt automatisch besser, nur weil man rein zufällig seine Gene in sich trägt?

Also mal ganz ehrlich, wie weltfremd  kann man denn im Umgang mit Menschen, hier grad 2-jährigen Kindern sein, dass man allen ernstes davon ausgeht, nur weil der Erzeuger namentlich in der Geburtsurkunde erwähnt wird, sich aber sonst kaum kümmert, dass ihm jemand dann ein kleines Kind anvertraut oder gar anvertrauen muss?

Ich verstehe die Argumentation hier nicht! Hier fragt eine Mutter, die sich 2 Jahre wohl eher mehr als weniger um dieses Kind gekümmert hat und nun soll sie angeblich einem anderen Menschen ihr Kind anvertrauen?

Da gehe ich ja sensibler bei der Wahl unsere Hundesitters um, als das was hier einer Mutter nahe gebracht werden soll.  

Und meine Kids sind auch mit keinem Menschen mitgegangen, den sie nur und wenn überhaupt, flüchtig kannten! Welchen Sinn würde denn dann vielleicht noch die elterliche Ermahnung haben : "geh mit keinem Fremden mit!" - wenn es in diesem Fall einfach mitgeschickt wird und mitgehen MUSS!?

Sorry, aber so einfach schießen die Preußen nun auch wieder nicht. Wenn der Vater sich nicht gescheit kümmert, passiert gar nix!

Noch sollte ja wohl alles zum "Wohle des Kindes" geschehen. Leider kann ich davon bei diesen Ratschlägen nix bis gar nix lesen. Die Mutter kann still und leise Buch über sein Interesse am Kind führen und da hätte ich aber jede Menge Argumente, die ich den Schreibtischtätern vorbringen könnte. Es kann auch keine Mutter dazu gezwungen werden, den Menschen ihrem Kind gegenüber besser zu machen als er tatsächlich ist. Die Lorbeeren muss sich schon jeder selber verdienen.

Wenn ich hier einige Kommis lese, so erinnert mich das fast an eine Vergewaltigung. Ich stelle mir das Kind vor, welches, ohne vorherigen ausgedehnten Kontakt, mit einem Fremden mitgehen muss!

Das kann doch bitte nicht Euer Ernst sein :-(

2
auchmama  07.12.2018, 10:36
@Maximiliane121

Ich kann Dich in Deiner Sichtweise nur bestärken! Du siehst alles richtig und Du machst alles richtig!

Kinder sind doch kein Spielball! Und was hier teilweise an Argumenten vorgebracht wird, liest sich für mich eher wie Schadenfreude, aber nicht wie logisches menschliches Miteinander!

Kommt bitte mal wieder auf den Boden der Tatsachen und vor allem auf die Ebene "zum Wohle des Kindes" zurück! Alles andere ist sinnfreies zitieren von irgendwelchen Gesetzestexten, die aber in diesem Fall ganz sicher keine Anwendung finden. Die Mutter will ja den Kontakt fördern, nur der Herr Papa kann oder will damit nicht umgehen. Warum sollte denn in diesem Fall der Gesetzgeber hinter dem Vater stehen?

2
markusher  07.12.2018, 18:12
@auchmama

es ist ja nicht so, dass er nicht vorhanden ist und weltfremd ist daran garnichts. die beschreibung entspricht laufender rechtsprechung. wie bekannt war dem kind denn die mutter, bis es diese kennengelernt hat? es ist der vater, das kind kennt seinen vater und er hat umgangsrecht und bekommt es auch.

das ist auch garnicht die frage - die war, dass er öfter sachen ausfallen lässt. das ist sein pech und wird nicht nachgeholt. dann muss er bis zum nächsten termin warten. das kind gewöhnt sich daran, dass auf ihn kein verlass ist und zieht daraus irgendwann in späteren jahren seine eigenen schlüsse.

die argumente über irgendwelchen unregelmäßigkeiten sind völlig irrelevant für irgendwelche schreibtischmenschen - also richter. da diese nur den istzustand betrachten - der wäre er will umgang

den rest über unsinn über das mitgehen von fremden kannst du dir klemmen. denn als mutter würdest du dem kind ja nicht angst einreden wegen eines fremden, sondern ihm vermitteln, dass papa ihn nun mitnimmt und du eine tolle zeit wünschst.

0
auchmama  07.12.2018, 21:11
@markusher

es ist ja nicht so, dass er nicht vorhanden ist 

Ja wo war und ist ER denn im Leben seiner, inzwischen fast 2-Jährigen Tochter?

und weltfremd ist daran garnichts.

Sorry, aber mir sind solche dramatischen Fälle nicht bekannt. Hast Du das selbst erlebt, dann täte mir das unendlich leid - vor allem für Dein Kind oder Deine Kinder!

die beschreibung entspricht laufender rechtsprechung.

Im allerweitesten Sinne könnte man das durchaus so sehen!?

wie bekannt war dem kind denn die mutter, bis es diese kennengelernt hat?

Sorry, aber zu solch einem Einwand - ich hoffe doch, dass das kein tiefgreifendes Argument sein soll - fehlen mir persönlich die Worte :-(

es ist der vater, das kind kennt seinen vater und er hat umgangsrecht und bekommt es auch.

Du scheinst also tatsächlich der Ansicht zu sein, dass Mann mit der Geburt automatisch Mutter oder Vater wird!? 

Kein neu geborener Mensch kennt seine Eltern, nur weil er die Gene in sich trägt und wie die Fragestellerin hier mehrfach betont hat, hat sie mehr als nur unterstützend mitgewirkt, dass das gemeinsame Kind, seinen Vater auch kennen lernen kann. Wer dazu augenscheinlich keine Lust oder ständig keine Zeit hat, ist ja wohl der Erzeuger!?

Wo bitte kennt denn in diesem Fall das inzwischen knapp 2-Jahre altes Kind seinen Vater? Ich gehe mit Dir jede Wette ein, wenn der Erzeuger plötzlich im Sandkasten vor seinem Kind auftaucht, wird das Kind nicht wissen wer das ist und schlimmstenfalls sogar schreiend davon laufen!  Was verstehst Du genau unter "kennen"?

Falls jemandem, unter den geschilderten Gegebenheiten, sofort ein alleiniges "Umgangsrecht" zugesprochen würde und ein so kleines Kind, dies einfach aushalten müsste, so würde ich diejenigen, die dafür zuständig wären, auf psychische Kindesmisshandlung verklagen!

die argumente über irgendwelchen unregelmäßigkeiten sind völlig irrelevant für irgendwelche schreibtischmenschen - also richter. da diese nur den istzustand betrachten - der wäre er will umgang

Sorry, aber auch Richter haben Familie und Kinder. Man sollte das nie unterschätzen. Es ist zwar einfacher geworden, trotzdem sollte das nicht als Freibrief für verantwortungslose Erzeuger gesehen werden, die sich einfach mal was holen wollen, wenn sie denn Lust und Laue dazu haben. Dann soll er doch erst mal seinen normalen Pflichten und den verabredeten Terminen nachkommen. Wo liest Du denn hier was von "willig im Umgang"?

den rest über unsinn über das mitgehen von fremden kannst du dir klemmen. denn als mutter würdest du dem kind ja nicht angst einreden wegen eines fremden, sondern ihm vermitteln, dass papa ihn nun mitnimmt und du eine tolle zeit wünschst.

Ich klemme mir gar nichts! Und von "toller Zeit" würde ich auch kein Wort erwähnen!

Was wüste ich denn, was mit dem Kind dann tatsächlich unternommen oder nicht unternommen wird. Oder meinst Du, ich möchte im Nachhinein bei meinem eigenen Kind als Lügner da stehen?

Sorry, aber so weltfremd kann doch nun wirklich keiner sein, dass man hier tatsächlich nur stur nach Gesetzestexten geht und nur weil es der Erzeuger ist, ihn in den höchsten Tönen loben muss, obwohl man sein Nichtstun seit der Geburt des Kindes miterlebt hat! Da würde ich aber allemale lieber meinen Mund halt, statt ihn mir für einen anderen Menschen zu verbrennen!

Und hier etwas Nachschulung, wie es auch im Recht gesehen und umgestetzt wird:

----------------------------------

Richtwerte für die Besuchsdauer:

Kleinkinder: einmal in der Woche für etwa fünf Sunden 

Kindergartenkinder: einmal in der Woche ganztags oder alle zwei Wochen zwei Tage

Schulpflichtige Kinder: jedes komplette zweite Wochenende

Quelle: https://www.scheidungsrecht.org/umgangsrecht-vater/

----------------------------------

Ich hoffe doch, dass wir wenigstens hier einer Meinung sind, dass es sich in dieser Frage um ein Kleinkind handelt!? Und bis zur Schulzeit ist von Übernachtung gar keine Rede!

Und das ein "Kennenlernen" in diesem Fall erst mal statt finden sollte, wäre ein absolutes MUSS und dem steht die Mutter in keinster Weise im Wege - ganz im Gegenteil!

Ein bisschen weniger Dramatik, wäre in solchen Fragen, ganz sicher wünschenswert!

0

Gehe selbst zum Jugendamt und lasse verbindliche Zeiten festlegen. Hält er sich nicht daran, hat er Pech gehabt.

Im übrigen entfernen sich auch Kinder von ihren "Truppenteilen", wenn sie merken, dass immer wieder desertiert wird. Das ist alles nur eine Frage der Zeit.