Wie weist man nach, dass man nicht so viel Heizung und Gas verbraucht hat?
Mein Vater ist bei den Stadtwerken. Diese haben ihm eine Nachzahlung von 1.700€ zugeschickt, obwohl die Nachzahlung sonst immer bei 30-50€ lag. Dann hat er dem widersprochen und es sind Typen von den Stadtwerken gekommen und haben die Heizungen ausgemessen. Dann wurde die Nachzahlung auf 700€ gekürzt, was natürlich immer noch zu viel ist. Er hat es seit einem Jahr nie bezahlt und es ruhen lassen. Wegen den gestiegenen Gas- und Heizpreisen hat er dann die Nachzahlung erhöht. So viel hätte er aber eigentlich gar nicht zahlen brauchen.
Nun hätte er eigentlich ein Guthaben, dieses wurde jedoch auf die bestehende Forderung von den 700€ angerechnet.
Meine Frage: Wie weisen wir jetzt nach, dass wir nie so viel verbraucht haben. Dürfen die das einfach so verwenden und anrechnen? Hilft da ein Anwalt. Was macht dieser dann oder kann er machen? Und nein wir haben definitiv nicht 700€ verbraucht. Zu 100% nicht. Die anderen Mieter hatten auch nie so eine hohe Nachzahlung. Und komischerweise war sie im darauffolgenden Jahr satte 650€ niedriger. Bei gleichem Verbrauch.
2 Antworten
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Irgendwie scheint vielen Menschen nicht klar zu sein, dass die Nachzahlung von der Höhe der vorher erfolgten Abschlagszahlungen abhängig ist.
Der Verbrauch ist in der Regel über die Zähler genau festzustellen und damit dann den Verbrauch und in Folge davon den Preis dafür festzulegen.
Wenn dann die Abschlagszahlungen zu niedrig waren, erfolgt eben eine entsprechende Nachforderung, also Nachzahlung.
Die Abschlagszahlungen für das folgende Jahr werden dann von den Stadtwerken anhand der Verbrauchszahlen des abgelaufenen Jahres errechnet.
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Der Preis kann nicht um das 10 fache angestiegen sein, da wir nicht so viel verbraucht haben. Außerdem hat mein Vater immer gleich viel gezahlt. Im nächsten Jahr war die sog. Abschlagsrechnung oder auch Nachzahlung 650€ niedriger, obwohl wir eigentlich genauso viel geheizt haben.
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Den Nachweis übernimmt der Gaszähler. Was verbraucht wird muss bezahlt werden. Und wenn offene Schulden bei den Stadtwerken bestehen, werden diese selbstverständlich vorerst von den eingehenden Zahlungen beglichen. Es ist schon sehr kulant von den Stadtwerken kein Mahn oder Gerichtsverfahren einzuleiten.
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Dann müsste man den aktuellen Zählerstand nehmen und das vergleichen. Die Zählerstände haben die Stadtwerke ja vorliegen.
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Warum solche Vermutungen? Hast du mitbekommen, was in 2022 passiert ist? Die Gaspreise sind explodiert. Selbstverständlich müsst ihr, sogar bei gleichem Verbrauch, ein vielfaches in Vergleich zum Vorjahr zahlen.
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Ja, eben. Die Rechnungen in den anderen Jahren waren viel niedriger. Mein Vater geht am Mittwoch zu den Stadtwerken. Da schaut er sich das mal an. Haben die den nur auf Papier?
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Weil die Nachbarn auch keine so unglaublich hohe Nachzahlung hatten, obwohl sie auch gleich wie im Vorjahr geheizt haben.
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Lass doch dieses: wir haben genau so geheizt wie im Vorjahr und die Nachbarn haben genau so geheizt wie wir. Das ist Blödsinn. Jedes Jahr hat andere Außentemperaturen, jeder Mensch ein anderes Wärmeempfinden. Das ist nichts gleich. Daher gibt es Zähler
Okay. Aber was ist wenn die den falsch abgelesen haben? Wir selbst können ihn nicht ablesen.