Wie wehrt ihr euch gegen Katalog-Zusendungen von Versandhäusern?

6 Antworten

Lies mal hier:

Zitatanfang:

Persönlich adressierte Werbesendungen per Post

Die Post ist verpflichtet, adressierte Briefe - hierunter fallen auch
Werbebriefe - zuzustellen. Wenn Sie sich die Zusendung solcher Werbung
verbitten möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Sie können sich auf die sogenannte "Robinsonliste" setzen lassen. Sie werden dann von den derzeit existierenden Adressenlisten aller Werbeunternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) sind. Den Formularantrag für die Aufnahme in die Robinsonliste können Sie online ausfüllen oder hier herunterladen und per Post zusenden.

Bei Firmen, die nicht Mitglied des Deutschen Dialogmarketingverbandes
e.V. sind, bleibt Ihnen nur ein Weg: Sie sollten dann die Firma
schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, auffordern,
zukünftig die Zusendung von Werbematerial zu unterlassen.

Persönlich adressierte Werbesendungen können Sie auch dadurch
verhindern, dass Sie der Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten zu
Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung widersprechen.
Nach § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz muss sich jede Firma an
dieses Nutzungsverbot halten, will sie nicht ein Ordnungsgeld riskieren.
Sie können den Widerspruch bereits einlegen, wenn Sie Ihre persönlichen
Daten erstmals einem Geschäftspartner bekannt geben, zum Beispiel bei
der Anforderung eines Katalogs oder bei einer Bestellung. Sie können das
auch jederzeit nachholen. Die Verbraucherzentralen empfehlen folgende
Formulierung, die Sie auch auf jedes Bestellformular schreiben können,
übrigens auch gegenüber öffentlichen Stellen wie Ihrem Einwohnermeldeamt
oder dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg:

"Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung" (§ 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz).

Überhaupt ist es ratsam, beim Kontakt mit Firmen mit persönlichen Informationen geizen.

Zitatende

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/Briefkastenwerbung

"

Nun hat mir eine Bekannte gesagt, sie streicht ihre Adresse auf den Katalogen durch, schreibt "zuück - unerwünscht" drauf und steckt sie wieder in den Briefkasten der DP. Da müsste der Empfänger jedesmal Rückporto + Kosten bezahlen und würde vllt. mal SO begreifen, das sie die Kataloge nicht will. Sie meint das ganze nervt zwar, aber sie geht davon aus, dass sie irgendwann nichts mehr zugeschickt bekommt."

Funktioniert nur, wenn die Kataloge eingeschweißt sind und ein bestimmte Portofreimachung haben. Ansonsten werden die Kataloge in dem Fall einfach durch die Post vernichtet. Bringt also nicht wirklich Abhilfe.

Abhilfe bringt wirklich nur nicht mehr dort zu bestellen, wenn sie keine Möglichkeit haben  Katalogverweigerer auszulisten.

Wobei es mittlerweile viele Firmen gibt, die Kataloge nur noch auf Anfrage schicken und froh sind, wenn man diese Kataloge abbestellt.

Frag halt bei den diversen Versandhäusern per Mail oder am Telefon nach, ob sie das nicht bitte lassen können. Sag ihnen genau das, was du hier auch als Begründung nimmst. Die Versandhäuser sparen sich dadurch ja auch Kosten für Papier und Versand. Oder schau mal, falls du bei denen ein Online-Konto hast, ob du das in den Profileinstellungen irgendwie regeln kannst. 
Ich bin mir sicher, du bekommst das hin!

Firmen anschreiben per mail am besten und das quasi abbestellen :) dürfte eigentlich klappen

Wenn Du keinen Katalog willst (personalisierte Werbung), muss es der Versender akzeptieren. Wie er das regelt ist sein Problem. Fordere das schriftlich (per Fax) ein.

Zusätzlich kannst Du einen Aufkleber auf den Briefkasten machen keine Werbung und Dich im Extremfall in die "Robinson-Liste" eintragen lassen, dann gibt's gar nix mehr.


mg6358 
Beitragsersteller
 10.03.2017, 16:03

Den Aufkleber habe ich am Briefkasten. Und Werbung ohne meinen Namen bekomme ich auch nicht. Meistens liegt die "normale" Werbung bei uns im Haus auf einem Schränkchen rum. Ich nehme mir da einfach nichts weg und gut is.

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Esskah  10.03.2017, 20:07
@mg6358

wie gesagt, personalisierter Werbung kannst Du widersprechen und das Unternehmen kann sich nicht dagegen wehren. Falls die sich nicht daran halten, können sie abgemahnt werden.

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