Wie wahrscheinlich ist es das beim Finanzamt Steuererklärungen verloren gehen?

Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

Sehr unwahrscheinlich 88%
Sehr wahrscheinlich 12%

12 Antworten

Sehr unwahrscheinlich

Vor allem deswegen nicht, weil Steuerklärungen von Firmen, Stiftungen etc. elektronisch abgegeben werden müssen. Diese landen automatisch im System und werden dort automatisch dem zuständigen Sachbearbeiter zur Verfügung gestellt.

Nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich. Vorallem kurz vorm Stichtag, wenn viele schnell ihre Steuererklärung einreichen, ist da ne Menge Post. Da kann tatsächlich mal was liegen bleiben, passiert auch hin und wieder. Manchmal machen auch die Finanzbeamte Fehler.

Allerdings sind das sehr wenige. Von 10 Millionen Erklärungen werden es evtl 5 oder 7 in ganz Deutschland sein.

Nachdem ich indirekt für ein Finanzamt arbeite, bin ich der festen Überzeugung, dass das öfter vorkommt, als man glaubt. Ich bin eher verblüfft, dass die Steuererhebung überhaupt halbwegs funktioniert.

In diesem konkreten Fall spricht aber schon einiges dafür, dass das Verschwinden kein Zufall ist.

Sehr unwahrscheinlich

Ich bin jetzt seit 25 Jahren bei dem Verein und hab davon auch ein paar Jahre Steuererklärungen bearbeitet.

Das ganze Amt ist auf die Aufgabe "Bearbeitung von Steuererklärungen ausgerichtet". Das Amt verliert nichts. Es kam schon vor, dass eine Steuererklärung in eine andere gerutscht ist; und es kam auch schon vor, dass Mitarbeiter die unter psychischen Problemen litten und deswegen auch aus dem Dienst entlassen wurden, Steuererklärungen unbearbeitet in Akten gelegt oder in der Schublade verwahrt haben. Aber selbst diese mit den psychischen Problem haben keine Steuererklärungen weggeworfen oder vernichtet.

Das Amt verliert nichts.

Wenn der Eingang der Erklärung im System erfasst wurde, dann ist die Erklärung auch da. War der Eingang nie erfasst, war sie nie da.

Sehr unwahrscheinlich
  • In einem deutschen Finanzamt kann nichts verloren gehen.

Alter römischer Rechtsgrundsatz:

Was nicht in den Akten steht, das ist nicht in der Welt.

Wenn es also eine Steuererklärung nicht in die Akten geschafft hat, existiert sie nicht - was nicht existiert, kann nicht verloren gehen.