Wie viele Tage sollte man mindestens eine Frist setzen, wenn man eine Antwort per E-Mail erwartet?

3 Antworten

Drei Werktage sollten reichen. Bei so einem Anliegen würde ich aber zu Beweiszwecken auch noch einen eingeschriebenen Brief hinterherschicken mit dem selben Inhalt der auch in der Mail steht und in der Mail vermerken: Vorab per Mail.

Je "mehr" du das Recht auf Deiner Seite hast, desto kürzer kannst du die Frist setzen.


AndreeAB 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 09:24

Danke

Die andere Person, will es bestimmt prüfen lassen, deshalb solltest du eine Woche warten.

das kannst du, wenn es sich um private Belange handelt, wie man so sagt, halten, wie "die Kuh das Fliegen" . nur Behördliche und Amtsdinge zählen, und da liegt die Widerspruchsfrist bei 14 Tagen.. bei Unterhaltsfragen kommt ein "Rattenschwanz" von Fragen, da solltest du sowieso "Nägel mit Köpfen" machen .