Wie viele Tage sollte man mindestens eine Frist setzen, wenn man eine Antwort per E-Mail erwartet?
Hallo,
normalerweise soll man laut Internet für ganz wichtige Dinge einen Brief senden, wenn man eine Antwort braucht. Ich sehe das aber etwas anders. Brief dauert deutlich länger und es ist ja nicht so, dass die bei der Post den Brief nochmal öffnen und bescheinigen, was alles drin steht. Bei der E-Mail hat man hingegen den Nachweis im Gesendet-Postfach, was geschrieben wurde. Und wenn die Mail nicht zugestellt werden konnte, erhält man eine Fehlermail. Aber bei der betroffenen Person kam bisher auch immer alles an.
Welche Frist/wie viele Tage sollte man mindestens per E-Mail setzen, dass jemand auf die E-Mail/den Inhalt der E-Mail antwortet? Wird das auch davon abhängig gemacht, wie schnell die Person regulär antworten kann und welche Dringlichkeit vorliegt?
Speziell in meinem Fall geht es um Unterhaltsansprüche. Sollte die Person diese verweigern, müsste ich noch diesen Monat einen Anwalt aufsuchen usw. weil ab nächstem Monat verjährt der Anspruch. Daher darf nur so wenig Zeit wie möglich für die Antwort verschwendet werden.
Das mal so als Nebeninformationen. Wie viele Tage Frist sollte man also mindestens setzen? Können 3 Tage reichen ?
3 Antworten
Drei Werktage sollten reichen. Bei so einem Anliegen würde ich aber zu Beweiszwecken auch noch einen eingeschriebenen Brief hinterherschicken mit dem selben Inhalt der auch in der Mail steht und in der Mail vermerken: Vorab per Mail.
Je "mehr" du das Recht auf Deiner Seite hast, desto kürzer kannst du die Frist setzen.
Die andere Person, will es bestimmt prüfen lassen, deshalb solltest du eine Woche warten.
das kannst du, wenn es sich um private Belange handelt, wie man so sagt, halten, wie "die Kuh das Fliegen" . nur Behördliche und Amtsdinge zählen, und da liegt die Widerspruchsfrist bei 14 Tagen.. bei Unterhaltsfragen kommt ein "Rattenschwanz" von Fragen, da solltest du sowieso "Nägel mit Köpfen" machen .
https://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/verjaehrung.html#keine-verjhrung-beim-kindesunterhalt
Unterhalt durchsetzen gleich anwaltliche Hilfe, Fristsetzung sofort bedeutet aber auch, daß der, den du unter Druck setzen willst, Widerspruch einlegen kann.. daher bringt das eben ohne Anwalt nichts
Also für Unterhaltsansprüche reichen 3 Tage oder 14 Tage? Ich verstehe den Sprich nicht.