Wie viele Personen kann ich als bf17 eintragen und was sind die Voraussetzungen für diese Person?

2 Antworten

Es gibt keine Grenze.

Voraussetzung:

§48a Abs. (5) Die begleitende Person 

  1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
  3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html

Die Anzahl ist unbegrenzt. Die Begleitperson muss mindesten 30 Jahre alt sein, 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis B sein, darf maximal 1 Punkt haben und es gilt 0,0 Promille.

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre seit 30 Jahren Motorrad. Schraube selbst.