BF17 Begleitperson mit Wohnsitz in Ausland?

4 Antworten

Bedingungen für die Begleitung muss erfüllt sein!!!!

Mindestalter 30 Jahre

Begleitperson kann nur werden, wer 30 Jahre oder älter ist und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Außerdem gilt es, nur höchstens einen Punkt in Flensburg zu haben.

Also wenn Dein Bruder soooo viel älter als Du ist, darf er auch eingetragen werden...

Übrigens, hier findest Du alles über die BF17 Bescheinigung

https://www.bf17.de/begleitperson/


Anon12737 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 00:33

Die Bedingungen sind ja alle erfüllt und ich habe den Zettel vor mir liegen - kann ich jetzt einfach ihn mit der Adresse in Österreich aufschreiben?

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Es ist keine Voraussetzung, dass er in Deutschland wohnen muss. Wenn er also alle Kriterien erfüllt, dann ginge es.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Kannst du machen, dann darfst du allerdings in Deutschland nicht fahren, ausser er ist bei dir in Deutschland. Also wenn du hier fahren willst, muss er immer extra aus Österreich kommen. Ist doch witzlos und unpraktikabel.

Also die Person muss ja nicht nur eingetragen sein sondern auch im Auto sitzen wenn du fährst. Wie willst du ihn besuchen fahren wenn er schon in Ö ist?


Anon12737 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 00:34

Ist ja klar, danke, es ging mir aber nur darum ob ich ihn überhaupt eintragen könnte mit der Österreichischen Adresse...

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