Wie viele Kindersitze darf in der Garage aufbewahren?
Hallo,
Ich da mal eine Frage an euch. In Deutschland gibt es die Regel, dass man in der Garage maximal 3 Kindersitze aufbewahren darf. Ich möchte jetzt wissen, ob ich das richtig verstanden habe, dass es darum geht, dass man maximal 3 Kindersitze in der Garage außerhalb des Autos aufbewahren darf oder ob man in der gesamten Garage und in einem Auto, dass in der Garage steht, insgesamt nur 3 Kindersitze aufbewahren darf? Ich möchte hierzu noch gerne wissen, ob die Kindersitze im Auto mitzählen oder nicht und ob es eine maximale Obergrenze für die Kindersitze gibt, die dann im Auto gelagert werden?
Vielen Dank für eure Hilfe
3 Antworten
Eine solche Regel existiert nicht.
Aber: Garagen sind zweckgebundene Abstellmöglichkeiten und zwar für Fahrzeuge.
Streng genommen darf da nichts anderes drin aufbewahrt werden wie ein KfZ und dessen Zubehör.
Kindersitze sind aus meiner Sicht ein solches Zubehör. Könnten im betreffenden KfZ z. B. 3 Kindersitze eingebaut werden, wäre es sicherlich ok, die in der Garage zu lagern. Lagert man nun 4 Sitze? Ist der 4. ja trotzdem Zubehör. Kann ja ein Ersatzsitz sein oder so. Der 5. auch noch, beim 6. käme man ggf. in Erklärungsnot.
Fakt ist aber auch: Nahezu jede Garage wird als Lagerraum für alles mögliche zweckentfremdet. Und trotzdem hört man doch überaus selten davon, dass mal jemand eine Strafe erhalten hat. Wie Versicherungen jedoch darüber denken, wenn einem z. B. die Garage anbrennt, weiß ich allerdings nicht. Und als Niete kann man natürlich auch ein Problem bekommen, sollte der Vermieter eine Zweckentfremdung nicht dulden.
In der Garage darf so etwas nicht gelagert werden. Dafür gibt es den Keller.
Dann überleg dir was anderes. In der Garage stehen Fahrzeuge.
Ah, Stellplatz im Mietrecht sagt das aus, okay.... Bei einer Garage die einem selbst gehört könnte man natürlich bis unters Dach Kindersitze stapeln.
Außerhalb des Wagens, am entsprechend dem KFZ zugeteilten Stellplatz
Heißt also, du könntest auf jedem einzelnen Sitz im Auto (abgesehen vom Fahrersitz) einen Kindersitz befestigt haben. Die 3 maximal gelagerten Kindersitze betreffen den Bereich ausserhalb des KFZ im für das KFZ zugeteilten Stellbereiches
Habe aber leider keinen Keller