Wie viel Weihnachtsgeld bekommen Beamtenanwärter?
Wo liegt der Prozentsatz für die Anwärter ?
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- Statt dem Weihnachtsgeld erhalten seit dem 1. Juli 2009 deutsche Beamte im öffentlichen Dienst nach TVöD und TV-L eine sogenannte Sonderzahlung. Diese ist im Paragraf 20 der Tarifverträge geregelt.
- Beamte beim Bund erhalten eine Sonderzahlung von 5 Prozent auf die jährlichen Bezüge.
- Die Sonderzahlung für Landesbeamte variiert je nach Bundesland und Besoldungsgruppe.
- Einige Bundesländer verrechnen die Sonderzahlung prozentual auf das Grundgehalt. Bayrische Beamte der Besoldungsgruppen A3 bis A11 und Anwärter erhalten 70 Prozent des Grundgehalts als Sonderzahlung.
- Andere Bundesländer wie Hamburg, Schleswig-Holstein und Saarland geben Ihre Beamten eine pauschale Sonderzahlung.
- In Schleswig-Holstein zum Beispiel erhalten aktive Landesbeamte der Besoldungsgruppen A2 bis A10 660 Euro als Sonderzahlung.
- Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg integrieren die Sonderzahlung über das ganze Jahr hinweg in das Grundgehalt.
- Hier handelt es sich je nach Bundesland und Besoldungsgruppe um eine prozentuale Erhöhung des Grundgehalts von 0.84 bis 5 Prozent.
- Sachsen ist das einzige Bundesland, das keine Sonderzahlungen an seine Beamten auszahlt.
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Die Tarifverträge greifen für Beamte nicht. Bundesbeamte erhalten übrigens keine separate Sonderzahlung mehr.
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Wie schon von NaturCBP erwähnt, hängt es davon ab, in welchem Bundesland der Anwärter sich befindet. In Bayern sind es z.b. 70%, in BaWü gibt es keine Sonderzahlung, sondern es wird auf das Grundgehalt angerechnet.
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Das macht jedes Bundesland und der Bund anders. Oft gib es gar keins.