Wie viel Recht auf Verwahrlosung steht einem Menschen zu?


29.04.2024, 01:16

Zu dem Zeitpunkt seiner Depression - noch bevor er an die Dialyse kam und bevor ihm der Schlaganfall passiert ist.... - hat er schon gar nichts mehr getan.

Er hat einfach nur dahin vegetiert.

Es wurde immer schlimmer mit seiner Wohnung.

Und bei sehr vielen psychisch Kranken ist das so....! Meine arbeitete ihr halbes Leben in der Psychiatrie.

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich weiß nicht was dieses Schicksal mut freiwilliger Verwarlosung zu tun hat.

Ja siwas ist traurig und man sollte prüfen ob es nicht Behandlungsfehler gab, aber das hat rein gar nichts mit freiwilliger Verwarlosung zu tun. Er war am Ende so krank das er es sich nicht aussuchen konnte. Er verwarloste durch die Krankheiten. Er hatte keine Wahl.

Ein recht auf Verwarlosung hat generell jeder Mensch, aber du musst auch unterscheiden obs Freiwillig ist. Also aus einer Entscheidung heraus getroffen oder ob das die Krankheiten waren die aus ihm sprachen

Ich persönlich hatte das selber auch mal. Verwarlosung, WEIL ich krank war und mir gar nicht zu helfen wusste. Natürlich hätte ich zu der Zeit gesagt ,,Will ich so", weil in dem Moment einfach die Krankheit aus einem Spricht. Aber ich wollte nie so im Dreck und in meiner eigenen Sch*iße leben.

Deine Frage, hat aus meiner Sicht, absolut gar nichts mit der Situation der Kranken Person zu tun.


Sonnenstrahl222 
Beitragsersteller
 29.04.2024, 01:19

Danke.

Du hilfst mir sehr mit Deiner Antwort.

So krass das klingt, jedes Recht.

Habe mal von einem Kollegen folgendes gehört, der arbeitete in einen ambulanten Pflegedienst. Dort wurde auch ein Mann um die 80 Jahre als Klient aufgenommen und wann immer der Pflegedienst auftauche, begab sich folgender Dialog.

"Herr X wollen sie heute duschen?"

"Nein, sie packen mich nicht an!"

"Wir sind da um ihnen zu helfen..."

"NEIN!"

So und ab diesen Moment ist man raus, jede Tätigkeit die eine andere ist, als umzudrehen und zu gucken was man noch machen kann würde eine Nötigung, einen Übergriff oder sonst etwas darstellen was man lieber nicht in sein Führungszeugnis stehen haben will.

So, das ging dann so weit, das das Fenster geöffnet werden musste, bevor man in diesen Raum reingehen konnte.

Das ging dann sogar noch so weit, das sich irgendwelche Wunden unter Hautlappen ergaben, es nässte es infizierte sich, löste sogar Fiber aus.

Ab diesen Punkt hatte man eine Handhabe den Mann ins Krankenhaus zu schicken, dort wurden seine Wunden dann versorgt, die Infektion behandelt. Und ein Richter konnte aufgrund des offensichtlichen Unvermögens für sich selbst zu sorgen die Unterbringung in ein Staatliches Altenheim anordnen.

Wurde es dort besser? Nein. Die Pfleger*innen hatten nicht genug Zeit um sich mit jemanden zu streiten der sich halt nicht waschen will. Ich denke nicht das er bei Lebzeiten nochmal geduscht hat.


Sonnenstrahl222 
Beitragsersteller
 29.04.2024, 01:22

Ganz lieben Dank für Deine ausgesprochen gute Antwort!

👍🏻

Claud18  23.10.2024, 14:00

Und wenn man einen Demenzkranken davon abhält, auf der Straße in ein Auto zu laufen, dann ist das Freiheitsberaubung. Aber das Auto darf ihn ruhig überfahren. So sind unsere Gesetze - ein Schelm, der dabei nicht an Rentenersparnis denkt!

Redekunst  23.10.2024, 16:19
@Claud18

Das siehst du falsch. Den die Gesetze gelten für jeden. Wenn die Person als Klient 30 wäre, dann würde das genau so gelten, es sei den ein Richter verfügt über was anderes.

Claud18  23.10.2024, 17:10
@Redekunst

Leider kann man von Demenzkranken kein logisches Denken mehr erwarten, von einem 30-jährigen normalerweise aber schon. Und jedes Mal erst aufs Gericht rennen, wo man ein halbes Jahr lang keine Antwort bekommt?

Redekunst  23.10.2024, 20:14
@Claud18

Wir reden hier von Kranken, auch 30 Jährige können eine Form von Alzheimer bekommen (sehr selten) oder andere Formen der Unzurechnungsfähigkeit haben. Und "nein" man rennt nicht "jedes mal" wenn ein Richter zu diesen Punkt einmal was verfügt, dann ist das normalerweise auch so, und wenn der Klient schon in einer Einrichtung ist, dann geht das auch schnell.

Dieses Mal ist die Pharmaindustrie, die Psychiatrie und die besagten Anwälte Schuld, die Betreuungsfunktionen übernehmen, einen Einwilligungsvorbehalt erwirken um denjenigen seiner Mündigkeit zu berauben aufgrund von Diagnosen, die über Dich beschlossen werden, bloß weil Du anders denkst!

Na klar, die Betreuer sind Schuld. Wer auch sonst.

Warum hast Du die Betreuung denn nicht selbst übernommen, wenn Du Dich für so viel qualifizierter hältst? Warum führst Du generell keine Betreuungen, wenn Du so viel mehr Plan und Empathie hast als alle anderen?

Die Entscheidungen, die Du beschreibst, trifft ein Betreuer nicht. Mag nicht in Dein Weltbild passen, aber eine geschlossene Unterbringung, eine Wohnraumkündigung und eine Überleitung in eine Dauerpflege gegen den Willen des Betroffenen beschließt kein Betreuer. Das können einzig und alleine Richter und Rechtspfleger unter Anhörung des Betroffenen.

Nebenbei hat kein Betreuer Lust darauf, Klienten mit Einwilligungsvorbehalt zu haben, weil das zusätzliche unbezahlte Arbeit bedeutet. Und der Bedarf an Betreuern ist inzwischen so enorm groß, dass etliche Menschen überhaupt keinen mehr bekommen.

Keine Ahnung, wie viele Menschen mit wahnhaften Erkrankungen Du bereits begleitet hast und ob Du mal erlebt hast, wie enorm hoch der Leidensdruck in Akutphasen sein kann. Das Geschwurbel Ärzten und Betreuern, die sich gegen Patienten verschwören, ist absurd und entbehrt jeder Grundlage.


Sonnenstrahl222 
Beitragsersteller
 02.05.2024, 12:59

Ich bin selbständig in meiner Arbeit und habe den Kopf voll!

Entschuldige bitte!

Auf alles Andere, was Sie mir hier schreiben, lasse ich mich nicht ein Frau Professorin. Sie sind ja schließlich die Klügste.

Am Besten ich werde Sie auf meine Ignorier-Liste setzen, um zu raten, was Sie Intelligentes schreiben.

Ihnen einen schönen Donnerstag, den 02.05.2024.

Und freundlichem Gruß. 🌹

Naninja  05.05.2024, 11:15
@Sonnenstrahl222
Ich bin selbständig in meiner Arbeit und habe den Kopf voll!

Beim nächsten Mal einfach den Kopf vor dem Verfassen eines Beitrages mit Fakten füllen. Die finden sich z.B. im BGB.

Entschuldige bitte!

Kein Ding, angenommen.
Und danke für das Kompliment! ;-)

Jeder hat das Recht zu verwahrlosen, im Extremfall auch bei drohender Lebensgefahr. So ist es speziell im Betreuungsrecht auch geregelt.

Hier haben wir mMn aber einen anderen Fall. Der Betroffene entschließt sich nicht selbst zu verwahrlosen.

Aber um auch mal etwas klarzustellen: Man kommt nicht gesund in die Psychiatrie, wird behandelt und kommt krank wieder raus.

Wenn diese Person zwangsweise in der Psychiatrie eingewiesen wurde, dann weil er eben krank war. Nichts mit Versuchskaninchen.
Auch eine gesetzliche Betreuung ist kein Teufelswerk. Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, muss es jemand anderes tun, sonst würde der Betroffene ja nur noch mehr verwahrlosen.

Irgendwann ist bei jedem auch mal der Punkt erreicht, wo ambulante Pflege eventuell nicht mehr ausreicht und man leider Gotte in ein Pflegeheim muss. Dort ist der Platz begrenzt und man kann schlicht nicht den ganzen Hausrat mitnehmen. Auch die Wohnung muss irgendwie verwertet werden, denn sonst zahlt keiner das Pflegeheim.

Zugegeben, einige Betreuer sind leider relativ vorschnell damit, jemanden ins Heim zu stecken. Das allerdings vor dem Hintergrund, dass sie selbst kein Risiko eingehen wollen, dass dem Betroffenen zuhause etwas passiert und sie selbst dafür haftbar gemacht werden und weil sie schlicht überlastet sind. Ein Betreuer erhält nämlich nicht wirklich viel Geld für seine Arbeit und im übrigen sogar noch weniger, wenn die Person im Heim lebt.


Sonnenstrahl222 
Beitragsersteller
 29.04.2024, 13:05

Das ist die allgemeine Meinung und das denkt man sich so und so sollte es ja eigentlich auch sein,

Aber die Wirklichkeit mit ihrer hässlichen Fratze sieht ganz anders aus. Denn was ihm passiert ist, ist kein Einzelschicksal!

Und ja:

Dieses Mal ist die Pharmaindustrie, die Psychiatrie und die besagten Anwälte Schuld, die Betreuungsfunktionen übernehmen, einen Einwilligungsvorbehalt erwirken um denjenigen seiner Mündigkeit zu berauben aufgrund von Diagnosen, die über Dich beschlossen werden, bloß weil Du anders denkst!

Du brauchst mir nichts vom Leben erzählen!

Ich kenne das Leben nur zu gut!!

Du hast Theorie. Die allgemeine Theorie zum Thema ohne eigene Lebenserfahrung!

Clon99  29.04.2024, 13:18
@Sonnenstrahl222

Entschuldigung, aber was weißt du denn über meine Lebenserfahrung in dem Bereich? Ich arbeite in dem Gebiet.
Das, was du hier verbreitest, schreit allerdings einfach nach Verschwörungstheorie.

Hinter dem Konstrukt Betreuung steht ein zuverlässiges Kontrollsystem, alles getragen durch bundesrechtliche Vorschriften. Und ja: die Gerichte kommen ihrer Kontrollpflicht nach. Die Betreuer müssen über alle ihren Tätigkeiten Rechenschaft ablegen. Außerdem sind bei Zwangsbehandlungen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen Ärzte mit dabei.

Es gibt keine Entmündigung und das Ganze hat auch nichts mit „anders denken“ zu tun, sondern mit schweren psychischen und körperlichen Erkrankungen.

Du brauchst mir wirklich nichts über meinen Beruf zu erzählen!

Sonnenstrahl222 
Beitragsersteller
 29.04.2024, 13:38
@Clon99

PM

Mehr sag ich nicht dazu!

Ich war krank und habe kranke Menschen kennen gelernt.

Aber so etwas wie Du ist genauso wie die Person, die mich seit meiner Kindheit verraten und verkauft hat.

Daher werde ich Dich blockieren.

Mach's gut!

Clon99  29.04.2024, 15:45
@Sonnenstrahl222

Tut mir leid, aber die gesetzliche Betreuung hilft vielen Menschen. Da kann ich nicht wortlos zusehen wie falsche Informationen gestreut werden.

Tut mir leid, wenn du schlechte Erfahrungen gemacht hast aber subjektive Wahrnehmungen spiegeln nicht immer die Realität wieder.

Tschüss!

Ich persönlich finde- das die eigene Verwahrlosung- ein psychisches Krankheitsbild ist.

Und Krankheiten sollte man heilen oder zumindest dem Menschen helfen. Auch wenn diese Person es verneint… diese Person ist nicht mehr Herr der Lage und seiner selbst.

Diese Person ist ein Gefangener seiner erkrankten Psyche. Es sind unsichtbare Ketten. Der Geist ist Krank- weil die Seele erkrankt ist. Erst danach strahlt sich die innere unsichtbare Krankheit - auf den sichtbaren Körper aus.

Wie entsteht die Krankheit der Seele und des Geistes? :

Der Mensch ist wie ein Gefäß- das gefüllt/erfüllt werden muss.
Die unsichtbare Seele und der unsichtbare Geist- müssen gefüllt werden mit der unsichtbaren Liebe.

WER IST DIE unsichtbare Quelle der Liebe? :

Es ist Gott/Jesus selbst

Wenn Jesus nicht im Herzen wohnt- so ist die Seele leer.

Und Leere im Herzen macht depressiv. Mit der Leere im Herzen erscheint folglich ALLES dunkel und sinnlos.
Es wird einem ALLES egal. Auch man selbst- wird sich egal.
Folglich verwelkt der Körper.

DESHALB sagt Jesus:

„ICH BIN DAS Brot des Lebens“ 

(Jesus in Johannes Kapitel 6, Vers 35)

„ICH BIN DAS Licht der Welt“

(Jesus in Johannes Kapitel 8, Vers 12)

„ICH BIN DIE Tür“

(Jesus in Johannes Kapitel 10, Vers 9)

„ICH BIN DER gute Hirte“

(Jesus in Johannes Kapitel 10, Vers 11)

„ICH BIN DIE Auferstehung und DAS Leben“

(Jesus in Johannes Kapitel 11, Vers 25)

„ICH BIN DER Weg“

(Jesus in Johannes Kapitel 14, Vers 6)

„ICH BIN DER wahre Weinstock“

(Jesus in Johannes Kapitel 15, Vers 1)