Hey Leute,
Ich habe vor einen Imbisswagen mit festem Standplatz zu eröffnen, hierzu habe ich von Privat eine Stellplätze gemietet.
Wie man auf dem Foto erkennen kann habe ich den Wagen auch schon dort abgestellt um alles vorzubereiten, dachte wenn man noch nicht auf macht geht das auf einem Privatgelände. (Wie mit einem angemeldeten Auto.)
Nun schrieb mir das Bauordnungsamt Hessen ich soll den Imbisswagen bis zum 07.10. entfernen, weil die notwendigen Stellplätze für bestehende Nutzung des Grundstücks nicht mehr anfahrbar sind, allerdings sind dort laut Vermieter keine Stellplätze und die Garage dahinter wurde in eine 1 Zimmer Wohnung umgebaut.
Kann ich nun den Imbisswagen stehen lassen oder muss ich ihn bis dahin entfernen ?
Desweiteren geht es um eine Baugenehmigung, ich suche einen Architekten bzw. Entwurfsverfasser der mit mir zusammen die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens prüft.