Wie viel Freizeit hat man als Pilot (Airline)?

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Genug! 

Den Rest erfährst Du aus dem Dienstplan, der immer am Monatsende für den nächsten Monat veröffentlicht wird oder aus der EU-OPS 1, welche die Dienst- und Ruhezeiten der Flugbesatzungen vorschreibt. 

Kurz und knapp: Die EU-Vorschrift begrenzt die Flugstunden auf 900 jährlich und max. pro Tag 13 Stunden > Ruhephase mind. 12 Std. oder so lange, wie Flugzeit war. Es gilt der höhere Wert.

Die OPS, genauer, die

„VERORDNUNG (EG) Nr. 859/2008 DER KOMMISSION vom 20. August 2008 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates in Bezug auf gemeinsame technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den gewerblichen Luftverkehr mit Flächenflugzeugen“

regelt all dies im Abschnitt Q in den Paragraphen OPS 1.1090 bis 1.1135, inkl. Begriffsbestimmungen von Tag und Nacht, Nahrungsaufnahme und den geforderten Aufzeichnungen über Flugdienst-, Dienst- und Ruhezeiten.

Natürlich können die Airlines auch großzügiger sein, aber sie müssen es nicht. Auf jeden Fall gibt es unterschiedliche Dienstpläne, deshalb gibt es natürlich auch keine pauschale Antwort. 

Dienst- und Ruhezeiten findest Du im

ABSCHNITT Q - BESCHRÄNKUNG DER FLUG- UND DIENSTZEITEN UND RUHEVORSCHRIFTEN 

Hier werden die Ruhe-, Dienst- und Bereitschaftszeiten geregelt, eben auch die (Mindest-) Ruhezeiten. 

Die jährliche Flugstundenzahl liegt bei 900 Stunden, das macht im Schnitt im Monat 75. Im Schnitt deshalb, weil natürlich nicht jeden Monat die gleiche Stundenzahl geflogen werden kann. 

Die Verteilung der Stunden und die ganze Regelung der Flug-, Ruhe- und Bereitschaftszeiten umfasst alleine 6 DIN-A4-Seiten! Damit befassen sich bei den Airlines ganze Abteilungen. Hier alles einzeln aufzuzählen, ist also sinnlos, daher nur ein paar Anhaltspunkte: 

"OPS 1.1100 - Flug- und Dienstzeit-Begrenzung 

1.1. Kumulative Dienstzeiten Der Luftfahrtunternehmer hat sicherzustellen, dass die gesamten Dienstzeiten, für die das Besatzungsmitglied eingeteilt ist, folgende Werte nicht überschreiten: 

a) 190 Dienststunden innerhalb von jeweils 28 aufeinander folgenden Tagen, die möglichst gleichmäßig über diesen Zeitraum zu verteilen sind, und

b) 60 Dienststunden innerhalb von jeweils 7 aufeinander folgenden Tagen.

OPS 1.1105 - Maximale tägliche Flugdienstzeit

1.3. Die grundsätzlich höchstzulässige tägliche Flugdienstzeit ist 13 Stunden.

2.2. Verlängerungen sind bei einer grundlegenden Flugdienstzeit von 6 Flugabschnitten oder mehr nicht zulässig.“

Und auch die Mindestruhezeit ist vorgeschrieben:

"OPS 1.1110 - Ruhezeit

Mindestruhezeit

1.1. Die Mindestruhezeit, die vor einer auf der Heimatbasis beginnenden Flugdienstzeit zu gewähren ist, muss mindestens so lang wie die vorhergehende Dienstzeit sein, mindestens jedoch 12 Stunden; maßgebend ist der größere Wert."

Man hat Freizeit bis zum nächsten Berg