Wie viel bekomme ich von der versicherung (Rollerunfall)?

3 Antworten

Falls dir bereits ein Gutachten vorliegt, wird wie folgt abgerechnet:

Wiederbeschaffungswert abzgl. MwSt. minus den Restwert vom Roller.

Der Versicherer kümmert sich um Restwertangebote über einen Restwertaufkäufer, verkaufen mußt du deinen Schrott aber selber...

Hast du dir dann einen Ersatzroller besorgt, dann erstattet dir der Versicherer nach Vorlage der Rechnung noch den einbehaltenen MwSt.-Anteil.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du das Kennzeichen des Verursachers hast, bekommst du bei der Polizei auch seine Versicherung benannt. Bei dieser meldest du deine Forderung an.

Reparieren darfst du erst lassen, wenn dem Versicherer die Möglichkeit zur Besichtigung gegeben wurde.

Die Schadenssumme ist auf den Zeitwert begrenzt. Zusätzlich kannst du angemessene Aufwendungen berechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährig als Versicherungskaufmann tätig gewesen

Den Wiederbeschaffungswert (was das Teil am Schadentag ohne Schaden wert war) abzüglich Restwert (was jemand aktuell für das kaputte Teil noch zahlt).