Wie verschiebe ich einen Termin?
Ohne Angabe eines Grundes. Ich wurde zum Beratungsgespräch eingeladen, bin aber 2 Wochen nicht in der Stadt, wie schreibe ich das jetzt in einer email? Und das ich ab dem Datum wann ich wieder hier bin dann wieder „Zeit“ habe.
Also ich hab schon geschrieben
„.. den Termin am ... werde ich nicht wahrnehmen können, da..?“
Und nein ich trolle hier nicht rum und dumm bin ich auch nicht. Bin halt schlecht im formulieren.
7 Antworten
Egal was für ein Termin: Ohne Grund kommt nie gut, das signaliesiert mangelndes Interesse. Das gleich ist es wenn man "aus persönlichen Gründen" nicht kommt. Zeigt: Was anderes ist mir wichtiger, ihr könnt warten.
Überleg dir also gut was du wem schreibst
"Es ist mir unangenehm, den Termin am … … …. absagen zu müssen. Leider geht es nicht anders. Gerne stehe ich Ihnen wieder ab dem … … …. zur Verfügung.
Bitte entschuldigen sie meine kurzfristige Absage"
mfg
Ich finde, das reicht vollkommen.
Sehr geehrte....
leider kann ich den Termin am .... nicht wahrnehmen, da ich zu diesem Zeitpunkt nicht in der Stadt sein werde.
Es wäre daher sehr freundlich, wenn Sie mir ab dem .... einen neuen Termin geben würden.
mit freundlichen Grüßen
Das kommt gar nicht gut, wenn man Termine zu einem Beratungsgespräch nicht einhält. Wenn, würde ich das eher telefonisch machen. Lass dir einen plausiblen Grund einfallen.
ja und der FS hätte vorher den Urlaub beantragen können beim Jobcenter und dann auch 1 mal im Jahr für 3 Wochen lang genehmigt bekommen, falls es um das Jobcenter geht.
Ich bin bei der Familie im Ausland.. anders wirds wohl nicht gehen
Dann hättest du dich vorher abmelden müssen. Ausbildungssuchend ist kein Freifahrschein für wiederholten Urlaub.
Sehr geehrte Damen und Herren,
den Termin , welcher am xx.xx.xxx stattfinden soll , kann ich leider nicht wahrnehmen.
Grund dafür ist , dass ich zurzeit verreist bin.
ab dem xx.xx.xxxx bin ich wieder zuhause und kann dann gerne zu einem Termin erscheinen.
mit freundlichen Grüßen
XXX
( ist hoffentlich aber kein Termin beim Jobcenter. Diesen musst du wahrnehmen. Tust du dies nicht musst du mit einer Sanktion rechnen. )
Bzw was hätte ich in der Zeit denn bitte machen können?
Ich bekomme ja nichts. Außer das Kindergeld, was meine Eltern halt bekommen, aber 2 Wochen weg sein, wem schadet das
dann drohen Dir Sanktionen, Leistungskürzungen, außer wenn Du einen Arzt findest, der Dir ein Attest gibt, in dem stehen muss, dass Du den Weg zu dem Jobcenter gar nicht gehen kannst an dem Tag aus Krankheitsgründen. Du musst gehunfähig krank sein.
Das ist kein Urlaub! Das ist wie wenn ich zwei Wochen in xy bei meiner Familie bin. Nur ist es eben nicht hier in Deutschland.