Wie verhalten sich die Schulden in diesem Fall?
Hallo. Meine Partnerin hat sich getrennt nachdem wir seit 3 Jahren zusammengelebt haben. Wir haben uns gemeinsam Möbel angeschafft und jedes Möbel im Verhältnis 50:50 bezahlt. Dadurch das sie nicht immer zahlen konnte, bin in Vorleistung gegangen. Nun schuldet sie mir noch 5.200€. Ich werde die Möbel allesamt behalten.
Was denkt ihr? Muss ich die Schulden erlassen? Muss sie nichts mehr zahlen, weil ich ja die Möbel selber behalte? Müsste ich an sich eigentlich ihr einen Betrag auszahlen, den sie mir bereits für Möbel bezahlt hat? Auf der anderen Seite hat sie die Möbel schließlich 3 Jahre auch mit "benutzt".
Vielen Dank vorab für Ratschläge.
4 Antworten
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Die ganzen Meinungen bringen dir nichts - du solltest dich mit ihr einigen, auch über die Verteilung der Möbel. Ich lese nicht, dass sie damit einverstanden ist, dass du die Möbel behältst.
Ich bevorzuge die Aufteilung nach Möbel: Dir gehört das Bett, mir gehört der Wohnzimmertisch.
Da sie wohl die finanziell schlechter gestellte Person ist - ihr die Möbel gemeinsam gekauft und genutzt habt? Wenn sie die Möbel nicht benötigt, nicht will - würde ich auf eine Erstattung der Schulden verzichten.
Wobei hier der Anschaffungswert der Möbel insgesamt auch von Interesse wäre.
Im gemeinsamen Haushalt wird ja noch mehr benötigt wie nur Möbel: bist du sicher, dass ihr Einkauf, Haushaltsführung, Urlaube ... Immer exakt geteilt habt. ..
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Die Person, auf die der Kredit / die Schulden laufen, ist verantwortlich.
Wenn sie in keinem Vertrag etc. erwähnt ist, muss sie garnichts tun.
Falls sie dir das privat schuldet, kannst du natürlich klagen, da hast du recht gute Chancen, musst aber gute Nachweise bringen
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An Deiner Stelle würde ich einen Schlussstrich ziehen und ihr die Schulden erlassen. Im Gegenzug behältst Du ja die Möbel. Man kann nicht immer alles 1 : 1 aufrechnen.
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Den Wert der Möbel abzüglich die Abnutzung dreier gemeinsamer Jahre durch zwei teilen und von der Hälfte ihre Schulden abziehen. Und dann schauen, was dabei rauskommt. Und sich dann einigen.