Wie verhält sich die Rechtslage, wenn eine Pflegekatze bei mir etwas kaputt macht?
Habe 2 Katzen bei mir in Pflege, weil die Besitzerin im Krankenhaus ist.
Nun hat eine oder beide bei mir ins Bett gepinkelt. Außerdem kratzt eine meine Stoffmöbel kaputt. Ja, ich habe einen Kratzbaum und habe auch die beiden dran kratzen lassen, bzw. habe ich die vorderpfoten der länge nach dran langgezogen...
3 Antworten
Der Tierhalter haftet grundsätzlich. Wenn du nicht richtig auf die Viecher aufpasst und (nur) dadurch der Schaden ermöglicht wird, musst du dir entsprechend ein Mitverschulden anrechnen lassen wodurch die Haftungsquote zu deinen Ungunsten verschoben wird.
Kann ja nicht rund um die Uhr auf die beiďen aufpassen...
Dazu muß ich auch mal einkaufen!
Mein eigener Kater könnte sich zu Lebzeitenin der gesamten Wohnung frei bewegen.
Das mit dem pinkeln und zerkratzen fing erst nach 4Tagen Anwesenheit an...
Wenn du kein Geld für die Pflege bekommen hast, also wenn es ein Freundschaftsdienst war, dann kann hast du gute Chancen. Die Besitzerin der Katze sollte bei ihrer Privathaftpflicht eine Schadenmeldung einreichen.
wenn Du absolut keine Ahnung hast, wie man mit Katzen umgeht, wundert das nicht. Man kann Katzen nicht mit Gewalt zu Verhaltensänderung zwingen. Genau das machst Du aber, wenn Du eine Katze mit Gewalt festhältst, um ihre Vorderpfoten am Kratzbaum entlang zu ziehen.
Dein Verhalten provoziert genau das, was Du beanstandest. Du solltest keine Katzen in Deiner Obhut haben, das ist für alle Beteiligten nur nachteilig.