Wie tief dürfen in Deutschland Kampfjets der Bundeswehr im Tiefflug fliegen?

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Ich habe mal für dich gegoogelt:

Ebenfalls in eigener Zuständigkeit werden durch das Bundesverteidigungsministerium die Betriebszeiten für Tiefflüge festgelegt. Tiefflüge, die unter 1.500 Fuß (circa 450 m) stattfinden, sind über Land von Montag bis Freitag zwischen 30 Minuten vor Sonnenaufgang, jedoch nicht vor 07:00 Uhr Ortszeit und 30 Minuten nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als 17:00 Uhr zulässig. Ausgenommen davon sind Feiertage und Wochenenden, an denen Tiefflüge grundsätzlich nicht gestattet sind.

Zusätzlich gilt vom 1. Mai bis zum 31. Oktober in der Zeit zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr als freiwillige Selbstbeschränkung eine Mittagsruhe, in der ebenfalls keine Tiefflüge unter 1.500 Fuß stattfinden dürfen.

Tiefflüge müssen im Ernstfall auch nachts durchgeführt werden. Daher ist es zwingend notwendig, dies auch zu üben.

Im Gegensatz zu Tiefflügen am Tag ist der Nachttiefflug an Korridore eines speziell für den Nachttiefflug entwickelten Routensystems gebunden, welches sich über die gesamte Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Diese Flugrouten wurden in Absprache mit dem Bundesverteidigungsministerium, dem Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der Deutschen Flugsicherung und den jeweiligen Landesregierungen festgelegt. Hier darf in Höhen von mindestens 1.000 Fuß (circa 300 m) über Grund mit Geländefolgeradar geflogen werden. Eine regelmäßige Nutzung erfolgt jedoch nicht.

Tiefflüge bei Nacht über Land sind zulässig von Montag bis Donnerstag zwischen 30 Minuten nach Sonnenuntergang und 24:00 Uhr. Auch hier sind Feiertage und Wochenenden flugfreie Zeit.

Siehe: http://kuerzer.org/366

Zur Zeit des Kalten Krieges wurden Tiefflugübungen von NATO-Luftstreitkräften auch in sogenannten sieben Tiefstflugzonen (u.a. im Raum Borken, Cloppenburg, Nördlingen, Holzminden, Schneverdingen und Itzehoe) von 75 bis 150 Metern nahe der Schallgeschwindigkeit durchgeführt. Tiefflüge im gesamten Bundesgebiet waren bis auf Gebiete in der Nähe von Militäranlagen, zivilen Flufghäfen, Industrieanlagen und eines 50 km breiten Streifens entlang der Grenze zur DDR und der CSSR in Höhen von 150 bis 450 Metern erlaubt. 1986 wurden rund 87.000 Tieflüge vom Bundesverteidigungsministerium erfasst, davon rund 32.000 durch die Bundeswehr.

Aufgrund der veränderten Bedrohungslage nach 1991 wurden diese zunächst reduziert. Der Übungserfolg ist dabei heute ohnehin gering, da die eingesetzten Maschinen über eine automatische Terrainverfolgung verfügen. Tiefflugübungen finden heute in der Regel in einer Höhe zwischen 300 und 450 Metern statt. Nachts gilt zusätzlich eine Beschränkung auf 780 km/h.

das ist ein heikles Thema. Denn die Tiefflüge über bewohntes Gebiet sind schon lange umstritten und auch gar nicht nötig. Und es gibt durchaus auch wildgewordene Jockeys-die es mit den Vorschriften nicht so genau nehmen. Auf jeden fall würde ich ersteinmal damit beginnen die Tiefflüge minutiös zu notieren, denn die Flugüberwachung kann dann nachvollziehen ob der Flug dort erlaubt war oder nicht - da wird viel unterm Tisch gekehrt. und behaupte das die Flüge die Mindestflughöhe nach deinem Ermessen deutlich unterschritten haben. Hilfreich wäre es wenn mehr Leute aus der Nachbarschaft da mitmachen. Anschließend Beschwerde eim Verteidigungsministerium und bei der Luftwaffe einreichen und immer wieder nachhaken - steter Tropfen höhlt den Stein.

nach der wende hörte das eigentlich auf, und jetzt plötzlich, nach 10-15 jahren düsen die wieder rum, was für ein anlass hat das denn jetzt, das diese wieder vermehrt hinwegfliegen????

bei uns fliegt auch ab und zu mal so ein ding rum... wir haben ja auch irgendwo eine militärbasis in der nähe