Wie Stelle ich Unterhaltsanforderungen gegen meinen Vater?
Hallo Hallo,
Meine Mama und mein Papa sind seit 2009 geschieden und war das letzte Mal bei Papa vor 3 Jahren. Zu dem hab ich einen Behinderungsgrad 80 und bin 18 Jahre alt. Wie mache ich das gegen meinen Vater geltend?
3 Antworten
Wenn du aufgrund deiner Behinderung keine Ausbildung machen kannst und nicht arbeiten kannst, dann stelle einen Antrag auf Grundsicherung.
Die Eltern wären erst dran, wenn sie mehr als 100000 EUR Brutto im Jahr haben.
Falls du in Ausbildung bist und damit Unterhaltsansprüche meinst zu haben, dann geh zum Jugendamt. Ab 18 sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.
Dann muss eben gerechnet werden wer was zahlen kann und muss.
Nochmal: du gehst zum Jugendamt und bittest dort dir bei der Berechnung zu helfen. BEIDE Elternteile müssen dann ihre Einkommensunterlagen vorlegen. Dann wird gerechnet.
Zahlt dein Vater dennoch nicht, obwohl er nach BGB verpflichtet wäre, dann musst du zum Amtsgericht und dir einen Beratungsschein holen und dann zu Anwalt.
Mit "er kann zahlen" ist es nicht getan! Denn erstmal muss ja feststehen was er zahlen müsste und was deine Mutter zahlen müsste. Dafür benötigt man von beiden Elternteilen die Unterlagen. Und die dürfe sich im übrigen auch die Unterlagen des jeweils Anderen ansehen, weil sie ja nachrechnen müssen.
Du reichst im Gegenzug deine Schulbescheinigung ein, wenn du noch zur Schule gehst oder einen Ausbildungsvertrag oder eine Immatrikulationsbescheinung usw. Du musst ja nachweisen, dass du Bedarf hast. Wie hoch der ist, bemisst sich am unterhaltsrechtlichen Einkommen BEIDER Eltern.
Haben aber beide geteiltes Sorgerecht
Wenn Du volljährig bist, haben sie kein Sorgerecht mehr.
Du kannst Dich persönlich, telefonisch oder papierschriftlich an den Vater wenden.
Oder gehe zu einem Fachanwalt für Familienrecht.
Wenn Du in einer schulischen Ausbildung, Studium oder beruflichen Erstausbildung bist, musst Du deine möglichen Unterhaltsansprüche ab der Vollendung des 18 Lebensjahres selber geltend machen und zwar bei beiden Elternteilen.
Ein möglicher Unterhaltsanspruch muss dann ab der Vollendung des 18 Lebensjahres neue berechnet werden und zwar aus dem bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile und das Kindergeld von derzeit 250 Euro wird dann voll auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet.
Du kannst und solltest dich ans zuständige Jugendamt wenden, solange Du das 21 Lebensjahr noch nicht vollendet hast, kannst Du dich wegen der Berechnung ans Jugendamt wenden.
Er kann zahlen und ich kann Arbeiten. Hab ich mal gefragt ob das Ohne rechtliches geht wenn er nein sagt muss das mit Gericht.