Wie soll ich in der Probezeit als Bäckereifachverkäuferin kündigen?

3 Antworten

Schritt 1:

Du schaust in deinem Arbeitsvertrag nach, wie lang die Kuendigungsfrist ist. Sollte dein Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegen, musst du auch dort nachschauen.

Ein Arbeitsverhaeltnis unterliegt einem Tarifvertrag, 1. wenn der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied und der Arbeitgeber tarifgebundenes Mitglied im betreffenden Arbeitgeberverband ist oder 2. wenn die Anwendung eines Tarifvertrags arbeitsvertraglich vereinbart wurde oder 3. wenn ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag anzuwenden ist. Im ersten Fall bekommst du den Tarifvertrag bei deiner Gewerkschaft, in den Faellen 2 und 3 muss er im Betrieb zur Einsichtnahme ausliegen oder zur Verfuegung gestellt werden.

Wurde zwar eine Probezeit vereinbart, nicht aber auch eine Kuendigungsfrist, betraegt deine Kuendigungsfrist waehrend einer hoechstens sechsmonatigen Probezeit 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag.

Schritt 2:

Da du nun weisst, wie lang deine Kuendigungsfrist ist, kannst du jetzt das Kuendigungsschreiben aufsetzen. Bedenke dabei, dass die Kuendigungsfrist erst am auf den Tag des Kuendigungszugangs beim Arbeitgeber folgenden Tag beginnt.

Das Kuendigungsschreiben muss auf richtigem Papier erfolgen und mit deiner eigenhaendigen Unterschrift versehen sein. E-Mail, Fax oder eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift gehen nicht!

Schritt 3:

Am besten gibst du jetzt das Kuendigungsschreiben persoenlich beim Arbeitgeber ab und laesst dir den Empfang auf einer mitgebrachten Kopie bestaetigen (dazu ist der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet). Du kannst es aber auch in den Firmenbriefkasten einwerfen (Zeugen mitnehmen, der idealerweise auch den Inhalt des Schreibens kennt, Einwurf mit Datum und Uhrzeit protokollieren) oder es per Einwurfeinschreiben mit der Post schicken (kein Einschreiben mit Rueckschein!).

Beim Einwurfeinschreiben bitte die Postlaufzeit beruecksichtigen. Beim Eigeneinwurf in den Firmenbriefkasten musst du beachten, dass der Einwurf zu postueblichen Zeiten erfolgen sollte. Erfolgt er naemlich erst spaeter, gilt nicht der tatsaechliche Tag des Einwurfs als Zugangstag, sondern erst der erste darauf folgende, an dem wieder mit einer Postzustellung gerechnet werden muss.

Wenn du die Kuendigungsfrist nicht einhalten willst, kannst du deinen Arbeitgeber auch um einen Aufhebungsvertrag bitten. Wenn er damit einverstanden ist, kann man einen Aufhebungsvertrag zu jedem beliebigen Tag schliessen, also auch zu sofort. Geht aber natuerlich nur, wenn der Arbeitgeber auch damit einverstanden ist.

Einfach ein Schreiben an deine Chefin, das du von deinem Recht Kündigung Gebrauch machen möchtest und kündigst. Ob du da jetzt sofort gehen kannst oder erst nach 3 Monaten weis ich nicht aber du kannst ganz entspannt kündigen. Das kannst du sowieso immer. Du schließt ja nirgendwo einen Vertrag fürs Leben

Probezeit geht von heute auf morgen ohne Angabe von Gründen. Da bin ich jetzt aber mal gespannt wie es denn bei den nächsten Versuchen aussieht.


DerCaveman  03.09.2024, 02:13

Nur bei Ausbildungsverhaeltnissen, bei Arbeitsverhaeltnissen ist hingegen auch in der Probezeit eine Kuendigungsfrist einzuhalten.