Wie soll ich damit umgehen wenn Handwerker und Zählerableser mit ihren Straßenschuhen in meine Wohnung müssen und ich dort in Strümpfe rumlaufe?

7 Antworten

Das finde ich gut gefragt! Ich kenne das auch! Wenn möglich, sage ich vorm Eintreten in meine Wohnung, dass dasjenige erst bitte die Schuhe gut auf der Matte abtreten soll. Aber die kommen oft so schnell rein, dass es kaum noch was bringt. Das erlebte ich schon bei Kundendiensten. Hinterher musste ich schon Teppiche reinigen! Auch in meiner Küche war, nachdem der Mann sich vor meine Spülmaschine legte, sogar die empfindliche "Pfirsich-haut"-Oberfläche der Möbel schwarz von seinen Schuhsohlen am unteren Rand überzogen! Bis ich das entfernt hatte!

Überschuhe besitze ich nicht, kenne das aber aus meiner Österreich-Zeit. Dort wurde einem generell bei Freunden solche in die Hand gedrückt.

Desinfizieren finde ich übertrieben. Und Handwerker usw. sollen Arbeitsschuhe tragen, das ist Vorschrift!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Desinfektionsmittel ist in einem normalen Haushalt zur Reinigung nicht notwendig. Heißes Wasser oder Seifenwasser reinigen einen Boden ausreichend gründlich.

Eigentlich gehört es zum guten Ton, dass ein Handwerker fragt, ob er die Wohnung mit Straßenschuhen betreten kann oder ob er sich Überzieher über die Schuhe anziehen soll. Wenn du vorab weißt, dass das beim Möbelunternehmen ein Problem ist, dann kannst du vorab eine Notiz an das Unternehmen schreiben und nachfragen, ob die Handwerker Schuhüberzieher nutzen, da du nicht möchtest, dass man mit Straßenschuhen in deine Wohnung geht. Man wird dann deinen Wunsch vermutlich vermerken und die Handwerker informieren.

Erstmal solltest du nicht zu empfindlich sein. Nur weil jemand mit Straßenschuhen in die Wohnung geht, muss man den Boden nicht gleich desinfizieren. Faustregel: Der Boden ist in Ordnung, wenn er nicht sichtbar verschmutzt ist.

Falls wirklich etwas so stark beschmutzt ist, dass es als Sachbeschädigung durchgehen könnte (z.B. ein Teppich o.ä.), hast du vertraglichen Schadensersatzanspruch nach §280 BGB i.V.m. §241 Abs. 2 BGB, §311 Abs. 1 BGB und §276 BGB ggf. i.V.m. §278 BGB (vereinfacht: Die Handwerker müssten die Reinigung zahlen).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn du ein so großes Problem damit hast, könntest du in diesen (ja eher seltenen) Fällen den Boden abkleben mit Malervlies beispielsweise.

"Also wie soll ich mit fremden Menschen mit Straßenschuhen umgehen?"

Wie jeder andere Mensch, Fußmatte und fertig. Solange der Typ sich nicht hauptberuflich in Pestvierteln oder Ebolagebieten aufhält sehe ich auch keinen Grund zur Desinfektion.