Wie sehr darf meine Mutter über mich bestimmen?

5 Antworten

Jap kann Sie leider. 

Ob das sinnvolle Erziehung ist ist fragwürdig.

Ich hätte dich z.b. vor die Wahl gestellt wenn du über die Ferien was sinnvolles machen solltest.

 A: Du machst das ehrenamtliche 

B: du besorgst dir bis zum Tag X ne alternative was du lieber machen magst. Ehrenamtlich, Ferienjob etc. Aber du musst es selbst machen.

C: falls du beides ablehnst bekommst du dein Handy (und generellen internetzugriff) an einem Tag pro Woche in den Ferien.

Ich wurde in den Sommer Ferien von meinen Eltern zum unkrautjäten auf unserem Acker abkommandiert.

Hab auch immer geflucht dabei wie ein rohrspatz und hatte 0 lust dazu.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Kinder.

saeki 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 00:23

Ich wollte eigentlich so einen Sommerkurs von meiner Schule für Französisch und Englisch machen, weil ich total schlecht in den Fächern bin *schäm* Aber das geht jetzt halt nicht.

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FouLou  23.07.2017, 01:22
@saeki

Was hat deine mum dazu gesagt? Ich gehe davon aus das du ihr das gesagt hast?

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saeki 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 01:51
@FouLou

Sie hat gesagt, dass ich meine Zeit da sowieso nur mit quatschen verbringe und dass ich ja abends lernen kann.

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Hallo.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es wirklich legitim sein soll, wenn deine Mutter derart über deine Freizeit bestimmt. Erstens sind Schulferien explizit dafür da, dass sich die Schüler erholen und entspannen können, was mMn nicht gegeben ist, wenn du von deiner Mutter zum Volontärdienst verdonnert wirst, zweitens hast du natürlich ein Recht auf Selbstbestimmung.

Sagt dir der Taschengeldparagraph was? Falls nicht, eine kurze Erklärung: Im Taschengeldparagraph ist u. a. festgelegt, dass ein Kind das Recht auf Taschengeld besitzt. Im Gegenzug dürfen die Eltern verlangen, dass das Kind im Haushalt hilft, Müll rausbringen, Geschirr spülen, Blumen gießen, das eigene Zimmer aufräumen, den Hund ausführen oder in deinem Fall die
Katze versorgen, all sowas. Und hier liegt der Knackpunkt: Haushalt!
Förderunterricht geben oder in einer Bibliothek aushelfen geht weit darüber
hinaus, zumal du offenbar keinerlei Entlohnung erhältst. Übrigens darf in
Deutschland niemand zum Arbeiten gezwungen werden, weder als Minderjähriger noch als Erwachsener – das ist gesetzlich geregelt.

Leider wirst du mit einem Gang zum Jugendamt (wahrscheinlich) nicht viel erreichen können, weil die erst reagieren, wenn deine körperliche und/oder psychische Gesundheit gefährdet ist. Inwiefern deine psychische Gesundheit womöglich gefährdet sein könnte, sei mal dahingestellt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es gut für die Entwicklung eines Teenagers sein soll, wenn er derart in seinem freien Willen unterdrückt wird. Jedenfalls ist es unterste Schublade, dass du auf diese Weise von deiner Mutter erpresst wirst… Dir mit Hausarrest und sogar der Wegnahme deiner Miez zu drohen, ist nämlich Erpressung, da hast du schon recht. Damit, dass du diesen Mist über dich ergehen lässt, um nicht zuletzt dein Haustier zu schützen, verhältst du dich wesentlich verantwortungsbewusster als deine Mutter. Persönlich finde ich das klasse von dir, aber sie ist deine Mutter, sie ist die Erwachsene, sie sollte sich so benehmen.   

Weiß der/die Bibliothekar/In schon, dass du von deiner Mutter gezwungen wirst? Falls nicht, erwähne es am Montag einfach mal beiläufig, z. B. indem du anmerkst, dass du eigentlich diese Sprachkurse belegen wolltest, nun jedoch keine Zeit mehr dafür hast. Vielleicht geht er/sie davon aus, dass du ein freiwilliges Praktikum in den Ferien machen möchtest, weil du dich für den Beruf interessierst.
Mich würde jedoch interessieren, wie es überhaupt dazu kam. Fand er/sie nicht seltsam, dass du dich nicht eigenständig um die Stelle beworben hast?

Außerdem würde ich dir ans Herz legen, dass du mit dem/der Bibliothekar/In über deine Arbeitszeiten verhandelst, damit du vielleicht doch deine Sommerkurse besuchen kannst. Der Tag hat vierundzwanzig Stunden, da wird man es wohl irgendwie einrichten können, dass sich zwei Stunden Bibliotheksdienst nicht ausgerechnet mit zwei, drei Stunden Sommerkurs überschneiden. Ich kann vollkommen verstehen, dass du es ungerecht findest, dich wegen deiner Mutter doppelt belasten zu müssen, und ich finde es ganz schön unverantwortlich von ihr, dass sie deine schulische Ausbildung offenbar weniger wichtig als so ein bisschen Arbeitserfahrung findet.

Es ist freilich ein Problem, dass du nicht mit deinen Eltern reden kannst, dich offenbar nicht mal mehr richtig traust. Ich würde hier definitiv zu einer Familientherapie raten, denn offenbar haben deine Eltern Schwierigkeiten mit deiner Erziehung. Du bist alt genug, um solche Entscheidungen selbst treffen zu können, und es wird höchste Zeit, dass sie das anerkennen.
Sogenannte Erziehungs- und Familienberatungen werden kostenlos von staatlichen und kirchlichen Organisationen angeboten

Wie bereits vorgeschlagen wurde, würde ich dir ebenfalls anraten, erst einmal deinen Vertrauenslehrer (oder einen Lehrer, dem du vertraust) zu bitten, dir in dem Gespräch mit deiner Mutter beizustehen. Vertrauenslehrer ist aber eher ein Titel wie bspw. Klassensprecher. Er ist die offizielle Ansprechperson, was aber natürlich nicht bedeutet, dass du dich nicht an jeden anderen Lehrer wenden darfst, wenn dir das lieber sein sollte (als Info am Rande).
Gibt es ansonsten jemanden, dem du dich anvertrauen könntest: Großeltern, ältere Geschwister, Onkel, Tanten, meinetwegen die Eltern deiner Freunde?


saeki 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 20:32

Danke für die Antwort :D
Ich weiß nicht, ob die das weiß, aber das ist halt die beste Freundin von meiner Mutter. Ich wohne in so einem Kaff und die arbeitet alleine in der Bibliothek und hat kein Geld einen Erwachsenen einzustellen. Deswegen soll ich da helfen. Die Kurse dauern immer so 90 min und sind zweimal in der Woche, aber ich soll von frühs bis nachmittags der Freundin von meiner Mutter helfen. Da sind die Kuse halt schon vorbei.

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ArcadiaMcDowell  23.07.2017, 21:11
@saeki

Ach! Dann geht es hier nicht mal direkt um gemeinnützige Arbeit. Das ist ein Freundschaftsdienst, den deine Mutter in ihrem eigenen Interesse angeboten hat, um ihre Freundin zu unterstützen.

Jedenfalls kann deine Mutter dich nicht zwingen. Wenn du partout keine Lust dazu hast, darf sie dich nicht an den Haaren in die Bibliothek schleifen. Gegen eine mögliche Bestrafung wirst du dich allerdings kaum wehren können. Hausarrest ist eine rechtliche Grauzone und kann je nach Fall als angemessene oder unangemessene Erziehungsmethode ausgelegt werden. Unangemessen wäre Hausarrest bspw., wenn du in deinem Zimmer eingeschlossen werden würdest, um diesen durchzusetzen. Auch ist Hausarrest verboten, wenn die psychische oder körperliche Gesundheit des Kindes dadurch gefährdet wird. Wenn der Hausarrest zu lange andauert, sieht man darin eine Gefährdung der kindlichen Psyche, allerdings ist nicht festgelegt, was "zu lange" ist.
Was deine Katze angeht, hast du leider gar kein Mitspracherecht, fürchte ich.

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Menuett  23.07.2017, 19:44

Es gibt in Deutschland kein Recht auf Taschengeld, der Taschengeldparagraph besagt etwas ganz anderes.

Taschgeldparagraph ist das hier:

§ 110 Bürgerliches Gesetzbuch
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Die Eltern sind ihren Kindern gegenüber zur Erziehung verpflichtet. Dass die Kinder da auch zu sozialen Diensten gezwungen werden können ist üblich und wichtig.

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ArcadiaMcDowell  23.07.2017, 19:53
@Menuett

Hast Recht! - Zumindest mit dem Taschengeld. Glücklicherweise hatte dieser Absatz ohnehin weniger mit der bestehenden Grundproblematik zu tun.

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Hey :)

Dürfen tut sie das. Ein guter Erziehungsstil, finde ich, ist das aber nicht.

Ich denke der Gedanke deiner Mutter ist wohl, dass sie möchte, dass du Verantwortung übernimmst, hilfsbereit bist, engagiert. Aber das zu erzwingen ist da meiner Meinung nach genau der falsche Weg. Denn was ist das schon wert, wenn du es nur machst, um negative Konsequenzen zu vermeiden? Und das ist sicher auch keine Motivation für dich, das später eigenständig beizubehalten.

Mit 14 bist du zwar noch ein gutes Stück davon entfernt, erwachsen zu werden, aber ich denke du kannst deiner Mutter ruhig mal sagen, dass du gerne in Entscheidungen mit einbezogen werden möchtest. Dass du möchtest, dass deine Meinung zu einer Sache, die dein Leben betrifft, sie interessiert und von ihr beachtet wird. Das heißt ja nicht gleich, dass du von nun an rebellierst und alles alleine machen willst.

Wenn du schon mal mit einem Vertrauenlehrer gesprochen hast, wäre es vllt eine Option, noch einmal auf ihn zuzugehen und zu fragen, ob er dich bei diesem Gespräch unterstützen kann? Oder gibt es eventuell einen anderen Lehrer, den du ins Vertrauen ziehen könntest?

LG


saeki 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 20:36

Danke für die Antwort :D
Meine Mutter will das halt, weil das ihre Freundin ist.
Aber ich weiß nicht wie ich mit meiner Mutter reden soll. Immer wenn ich mal was sage, droht sie mir mit Hausarrest oder dass sie meine Katze weggibt oder so.

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Flammifera  23.07.2017, 20:42
@saeki

Deshalb meine ich ja, dass du einen deiner Lehrer, vielleicht auch den Vertrauenslehrer, mit dem du bereits besprochen hast, bitten sollst, dich bei dem Gespräch zu unterstützen.

Erkläre ihm, dass deine Mutter dir alleine nicht zuhört und dass du gerne eine Person dabei hättest, du zwischen euch vermitteln kann. Da kann man bestimmt einen Termin vereinbaren.
Oder falls nicht, kennt er sicherlich Ansprechpartner, an die du dich wenden kannst.

Es ist oft hilfreich, eine andere Autoritätsperson dabei zu haben. So sieht deine Mutter vielleicht auch, dass du kein rebellisches Kind mehr bist, sondern dass deine Meinung auch von einer vernünftigen Erwachsenen Person verstanden wird.

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Geh am besten zum Jugendamt, die können dir am besten helfen.


safecall  23.07.2017, 00:13

das jugendamt ist nicht da um zu helden, am besten helfen schon gar nicht

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NebenwirkungTod  23.07.2017, 00:20
@safecall

Naja...

Sie/Er kann leider nicht viel machen, aber ich persönlich würde mich wehren und es nicht über mich ergehen lassen. Allemfalls eim Gespräch zu dritt mit dem.Lehre

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§ 1619 Bürgerliches Gesetzbuch
Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstandangehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet,in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.


ArcadiaMcDowell  23.07.2017, 13:16

Die hier geschilderten Vorfälle haben doch aber weder mit dem elterlichen Haushalt noch Geschäft zu tun.

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Menuett  23.07.2017, 15:45
@ArcadiaMcDowell

Ja, und?

Wenn die Eltern es für richtig befinden, dass sie in der Bibliothek hilft, dann ist das so und so in diesem Hausstand üblich. Fertig.

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ArcadiaMcDowell  23.07.2017, 19:35
@Menuett

Nein, der von dir genannte Paragraph bezieht sich ausschließlich auf die Mithilfe des Kindes im elterlichen Haushalt bzw. Geschäft. Er dient der Unterstützung der Eltern durch die Kinder. Schule und Bibliothek sind jedoch öffentliche Einrichtungen, fallen ergo aus dieser Regelung raus. Du darfst mir freilich gerne erklären, inwiefern den Eltern ein Dienst erwiesen wird, indem der Fragesteller/die Fragestellerin Förderunterricht gibt oder Bibliotheksbücher in Regale räumt.

Außerdem meine ich, dass §1619 BGB nicht unter Zuhilfenahme von Zwang durchgesetzt werden darf. Einen sechswöchigen Hausarrest anzudrohen oder dem Fragesteller/der Fragestellerin die Katze wegnehmen zu wollen, dürfte jedoch unter Erpressung fallen oder zumindest nah an Erpressung heranreichen und sind mMn keine angemessenen erzieherischen Maßnahmen.

Des Weiteren darf sich der abverlangte Dienst nicht nachteilig auf schulische oder berufliche Ausbildung auswirken. Genau das ist hier jedoch offenbar der Fall, da saeki nicht an diesen Sprachkursen teilnehmen kann, welche sie nach eigener Auffassung benötigt, um ihre schulischen Leistungen in besagten Fächern zu verbessern. 

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Menuett  23.07.2017, 19:41
@ArcadiaMcDowell

Wenn es in diesem Haushalt üblich ist, anderen zu helfen, dann ist das so.

Den Eltern ist es erlaubt zu strafen. Sie haben die elterliche Sorge inne.

Da die Sprachkurse nicht im Regelunterricht stattfinden, hat sie da kein Recht drauf.

Auch ist gar nicht festgehalten, dass der Dienst sich nicht negativ auf die schulischen Leistungen auswirken darf.

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ArcadiaMcDowell  23.07.2017, 20:18
@Menuett

Du weißt doch gar nicht, ob gemeinnützige Arbeit in diesem Haushalt üblich ist. Das ist eine Behauptung deinerseits, der keinerlei Beweise zugrunde liegen.

Natürlich dürfen Kinder durch ihre Eltern bestraft werden, aber nicht mit körperlicher oder psychischer Gewalt. Physische Gewalt ist leicht zu erkennen, während psychische subjektiv betrachtet werden muss. Den elterlichen Willen mittels Drohungen und Unterdrückung durchzusetzen, dürfte dazu zählen.

Da du dich gut mit dem deutschen Recht auszukennen scheinst, nenne mir doch bitte das Gesetz, welches explizit erlaubt, dass ein Kind gegen seinen Willen zum Verrichten gemeinnütziger Arbeit gezwungen werden darf.

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Menuett  23.07.2017, 20:26
@ArcadiaMcDowell

Die Mutter verlangt es, damit ist es üblich.

Und nein, in einer Bücherei zu helfen ist keine psychische Mißhandlung.

§ 1631 Bürgerliches Gesetzbuch
Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) 1Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. 2Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

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saeki 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 20:40
@Menuett

Ich soll das machen, weil das die Freundin von meiner Mutter ist. Meine Mutter macht keine gemeinnützige Arbeit.

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Menuett  23.07.2017, 21:09
@saeki

Ein Freundschaftsdienst also.

Sehr gut, dass Deine Mutter Dich dazu anhält.

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ArcadiaMcDowell  23.07.2017, 22:01
@Menuett

Ist es nicht, denn wenn es üblich wäre, würde die Mutter selbst aushelfen und es vorleben, anstatt es nur aufzuoktroyieren. Wenn man sein Kind zu einer verantwortungsbewussten Person erziehen möchte, dann sollte man als Elternteil mit gutem Beispiel vorangehen und nicht erzwingen, was man selbst nicht umsetzt.

Ein Kind zu erpressen ist psychische Gewalt. Ein Kind in seiner Selbstbestimmung abzuwerten ist psychische Gewalt. Ein Kind gezielt zu entmutigen ist psychische Gewalt. Ein Kind mit Unterdrückung zu erziehen ist psychische Gewalt. Wenn Eltern sich
ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern entziehen, ist es psychische Gewalt. Wenn Kinder permanent dem Gefühl der Hilflosigkeit ausgesetzt sind, ist es psychische Gewalt. Wenn Kinder als Instrument der elterlichen Interessen missbraucht werden, ist es psychische Gewalt. Angst, Zwang, Drohung und Erpressung sind als
Mittel der Erziehung nicht zulässig. Als psychische Gewalt gilt auch, wenn sich das Kind in seinem emotionalen Seelenleben erschüttert fühlt. Natürlich muss man diese Fälle stets subjektiv betrachten, doch hier geht es nicht darum, saeki mal für zwei Wochen das Telefon wegzunehmen, weil er/sie im Unterricht ständig auf das Handy guckt. Saeki wird zu etwas gezwungen, dessen einzige Belohnung das Ausbleiben einer Strafe ist.

Da steht aber nicht, dass ein Kind zum Arbeiten gezwungen werden darf, und das kann man auch nicht reininterpretieren.

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ArcadiaMcDowell  23.07.2017, 22:03
@Menuett

Du findest gut, dass die Mutter Aufgaben auf ihr Kind abwälzt, für die sie selbst zu faul ist?

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