Wie reicht man eine Kündigung ein?

3 Antworten

Zum Ende deiner Ausbildung musst du nicht kündigen. Das Ausbildungsverhältnis endet automatisch in dem Moment, wo du die letzte Prüfung bestehst und somit die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast.

Somit wäre vor allem wichtig, dass du vorab mit deinem Ausbildungsbetrieb besprichst, unter welchen Bedingungen die Übernahme stattfinden kann und dass du dafür einen neuen, gesonderten Vertrag bekommst, wo diese Bedingungen dann schrifltich fixiert werden!

Wenn du eines Tages dann doch mal kündigen willst, schaust du zuerst in deinen Arbeitsvertrag. Dort findest du die Kündigungsfrist.

Danach machst du auf Papier mit Originalunterschrift ein kurzes Schreiben fertig, in dem du dem Arbeitgeber mitteilst, dass du unter Einhaltung dieser Frist zum nächstmöglichen Datum kündigst.

Dieses Schreiben gibst du dann am besten persönlich beim Arbeitgeber ab. Ideallösung: du hast zwei Exemplare dieses Schreibens dabei und lässt dir auf dem, was du wieder mitnimmst, mit Angabe des Datums den Erhalt quittieren!

Das ist deshalb wichtig, weil die Kündigungsfrist erst mit dem Zugang beim Arbeitgeber zu laufen beginnt. Sprich, ab dann besteht das Arbeitsverhältnis noch für die Zeit, die im Arbeitsvertrag als Kündigungsfrist vereinbart ist.

Also ich weiß, dass man ein Schriftstück aufsetzt, aber an wen schickt man das normalerweise zum beispiel??

Dein Ausbildungsvertrag / Ausbildungsverhältnis endet, sobald Du die Prüfung bestanden hast.

Hast Du keine Vereinbarung / keinen Vertrag über ein anschließendes Beschäftigungsverhältnis, brauchst Du nichts kündigen.

 aber mir noch nie jemand erklärt hat wie man einen Vertrag kündig

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfristen sind dabei einzuhalten.

Moin, das schickst du zur Personalabteilung oder gibst es dort ab.