Disziplinarverfahren gegen Schüler! mögliche Folgen!

3 Antworten

Da das Bundesland fehlt mal auf NRw bezogen:

§ 53 SchulG

Abs. 3 (Ordnungsmaßnahmen sind) 1. der schriftliche Verweis,

2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,

3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,

4. die Androhung der Entlassung von der Schule,

5. die Entlassung von der Schule,

6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,

7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Rechtsbehelfe (Widerspruch und Anfechtungsklage

Ich tippe mal auf Punkt 1.


Firesoldier 
Beitragsersteller
 26.04.2010, 16:26

und auf sachsen anhalt bezogen. was heißt 1. genau? nur vom untericht?

0
LeaderG  26.04.2010, 17:14
@Firesoldier

Mit Sachen-Anhalt kann ich nicht dienen, aber da wird das ähnlich sein.

Der schriftliche Verweis ist einfach nur ein Stück Papier auf dem steht das irgendwas vorgefallen ist das nach meinung der Teilkonferenz nicht ok ist.

0

Die möglichen Folgen sind in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt. Disziplinarmassnahmen können von einer mündlichen Verwarnung bis zu einem Schulverweis gehen. Da müsste man deutlich mehr Einzelheiten wissen. Zunächst würde ich aber die Konferenz abwarten, danach kann man immer noch über einen Rechtsanwalt Rechtsmittel einlegen.


Firesoldier 
Beitragsersteller
 26.04.2010, 15:55

er hat nur bekloppt zu ihr gesagt. und mehr nicht. er hofft nur das er an den prüfungen teilnehmen darf.

0

ich weiß nicht, in welchem bundesland du zur schule gehst und welcher maßnahmenkatalog vorgesehen ist. er könnte aber strafrechtlich wegen beleidigung belangt werden, wenn ihn der lehrer oder die schulleitung anzeigt.
vielleicht findest du den maßnahmenkatalog unter www.schulrecht.de


Firesoldier 
Beitragsersteller
 26.04.2010, 15:52

Sachsen Anhalt. das wichtigste ist für ihn ob er prüfung mitmachen darf!

0
flirtheaven  26.04.2010, 16:04
@Firesoldier

musst du in eurem schulgesetz nachsehen, welche ordnungsmaßnahmen auf ihn zukommen können. ich denke, wenn er sich vernünftig entschuldigt und sonst eher ein vernünftiger schüler ist, wird es nicht zu schlimm werden.

0