wie lange sind meine eltern finanziell für mich zuständig?

5 Antworten

Im Unterhaltsrecht gibt es keine Altersgrenzen !

Solange du noch keine abgeschlossene Erstausbildung oder Studium hast, sind in der Regel bei Leistungsfähigkeit deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig, vorrangige Leistungen wie Bafög - oder BAB - müssten dann beantragt werden.

Wenn deine Eltern also der Ansicht sind, dass du wegen der 2 Abbrüche deiner Ausbildungen deinen Unterhaltsanspruch verwirkt hast, dann müssen sie dies durch das Familiengericht abklären lassen.

Du musst auf jeden Fall erst einmal ( ab 18 ) einen evtl.Unterhaltsanspruch bei deinen Eltern geltend machen, oder dem jeweiligen Amt die Daten deiner Eltern geben und evtl.zustehenden Unterhaltsanspruch an diese abzutreten, denn sonst wirst du keine finanzielle Unterstützung von da bekommen.

Solange du noch keine 25 bist, können deine Eltern wieder einen Antrag auf Kindergeld stellen, dann würde ihnen rückwirkend für max.6 Monate Kindergeld für dich zustehen, dass könnten sie dir dann ja schon einmal zukommen lassen.

Bekommst du dann von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe von min.204 € Kindergeld, dann steht dir zumindest das Kindergeld zu, welches du auf schriftlichen Antrag dann auch bei der Familienkasse ( Abzweigungsantrag ) auf dich auszahlen lassen könntest.

Eltern müssen bis Ende der ERSTEN Ausbildung für ihr Kind zahlen.

Du scheinst eine weitere Ausbildung zu machen und somit sind die Eltern raus.


Mitchi92 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 15:05

ich habe bereits 2 ausbildungen abgebrochen eine aus dem grund weil ich krank gworden bin. nun versuche ich einen neustart.

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Nein die Eltern müssen ja nicht ihr Leben lang für Dich zahlen.

Sondern nur bis zum Abschluß der ersten Ausbildung, danach ist Schluß.

Das sollte auch reichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mitchi92 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 15:06

wenn man 2 ausbildungen abgebrochen hat. müssen die eltern aber auch nicht mehr zahlen.

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Mitchi92 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 15:11
@christl10

ja und deswegen frage ich mich warum die immer wieder mit meinen eltern ankommen ich habe alle daten eingereicht ebenfalls den verlauf meiner arbeits und ausbildungszeit. dann muss diesen tro....ln doch selber auffallen dass meine eltern nix zahlen müssen!

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... bis zum Ende der Erstausbildung.

Du verdienst doch Geld - was willst Du da noch vom Amt?


Mitchi92 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 15:09

wo lebst du bitte wo man vom 650 euro sein leben finanzieren kann?????

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Mitchi92 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 15:04

meinst du d ass ich bon 650 euro azubigehalt meine miete, strom und essen leisten kann? ich wohne nicht im osten im letzen dorf wo man 200 euro miete für ein zimmer zahlt

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du hättest und kannst noch bafög beantragen.


Mitchi92 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 15:16

vor allem wie soll ich denn nach der ausbildung von einen nettolohn von 1400 euro bafög abbezahlen? die mieten hier in der stadt sind teuer. geld zum leben braucht man ja auch noch

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Mitchi92 
Beitragsersteller
 08.12.2019, 15:06

barfög muss man zurückzahlen sowas mache ich nicht mich in meiner ausbildung verschulden und danach dann jahre lang schulden abzubezahlen!

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