Wie lange generell Garantie auf Möbel?

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Gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG 2 Jahre. Nicht verwechseln mit Garantie- die ist freiwillig. Reklamiere schriftlich per Einschreiben mit Rückschein (!), berufe dich auf den Kaufvertrag Nr.. vom..(Datum) Beschreibe die Art des Schadens (gebrochene Stahlwellenfedern, bzw, Scharniere der Stallwellenfedern gebrochen oder herausgerissen, ggf. Zarge gebrochen), und schreibe dazu an welchem der Teile (Sessel SOfa Eckteil) der Schaden ist. Fordere um eine Mängelbeseitigung auf und setze dafür eine Frist von 4 Wochen. Weise ausdrücklich darauf hin das es sich hierbei zweifellos um einen Herstellermangel handelt und das die Möbelstücke sachgerecht genutzt werden. Teile denen auch mit das sie gemäß der gesetzlichen Gewährleistung in der Pflicht sind für eine einwandfreie Mängelbeseitigung zu sorgen. und das du nicht bereit bist irgendwelche Hersteller-Hotlines anzurufen um den Schaden dort zu melden. Die Möbelhändler versuchen nämlich immer wieder die Verantwortung zu delegieren, denn dadurch sparen sie Kosten für Fachkräfte und beschäftigen nur ahnungslose Minijobber-zum Nachteil für den Kunden. Schreibe deine komplette Adresse und die Telefonnummern mit rein, das erleichter die Bearbeitung und erspart lange Rücksprachen und beschleunigt die Bearbeitung. Ein seriöses Möbelhaus wird zurückrufen, den Eingang des Schreibens bestätigen und sich um eine fachgerechte Reparatur kümmern. Ein unsersiöses Möbelhaus wird versuchen dich mittels Preisnachlass in Form von Gutscheinen zu ködern damit die Sache erledigt ist. Oder sie verweisen dich an die Hersteller Hotline - Vergiss das - niemals darauf einlassen. Du bist im Recht und die in der Pflicht..nicht umgekehrt. Verstreicht die gesetzte Frist, dann nochmals Einschreiben mit Rückschein, setze eine Nachfrist von 2 Wochen, und kündige den Klageweg auf Wandelung des Kaufvertrages wegen Nichterfüllens durch das Möbelhaus an. Da wird dann wohl der windigste Händler dann hellwach und reagiert.

Grundsätzlich beträgt in Deutschland die gesetzliche Gewährleistungspflicht (nicht: Garantie!) 2 Jahre. Hier hat der Händler (ODER Hersteller) die Gewähr dafür zu übernehmen, daß die zugesicherten Eigenschaften des Artikels vorhanden sind.

Im Klartext: Die Gewährleistungspflicht ist ein gesetzlicher Anspruch, eine Garantie ist die freiwillige Leistung eines Herstellers. Die Gewährleistung kannst Du entweder dem Händler ODER dem Hersteller gegenüber geltend machen. Egal also, an wen Du Dich wendest. Eine (freiwillige) Garantie z.B. von 5 Jahren übernimmt dagegen nur der Hersteller. Innerhalb von 6 Monaten nach Kauf ist davon auszugehen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Nach 6 Monaten oder später muß der Käufer beweisen, daß der Mangel bereits (beim Kauf) vorlag, also Beweisumkehrpflicht.

mind. 24 Monate!!!