Wie lange geht die Sperrfrist vom Führerschein bei drei a Verstößen in der Probezeit??

1 Antwort

3 Monate, siehe StVG §2a Abs.5

Ist die Fahrerlaubnis nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden; die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html