Wie lange darf ein Volkstribun im Amt sein?
Hey, ich schreibe in Geschichte bald eine Klausur über die Mischverfassung der Römischen Republik und bin mir bei zwei Sachen nicht sicher.
- ich weiß das Magistate nur ein Jahr im Amt sein dürfen aber ist das bei den Volkstribunen auch so?
- Wie schriebt man am besten die Stellung der volkstribunen auf ?
3 Antworten
Wie reguläre römische Beamte wurden die Volkstribunen für ein Jahr gewählt, allerdings nicht von einer Versammlung des gesamten Volkes, sondern nur von den Plebejern im concilium plebis.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
deutsche Geschichte, römisches Reich, Geschichte
Ein Volkstribun wurde für ein Jahr gewählt und durfte ursprünglich danach nicht gleich wieder gewählt werden. Es sollte mindestens ein Jahr zwischen den Amtsperioden pausiert werden. Später konnten Volkstribune mehrere Jahre hintereinander kandidieren und gewählt werden https://de.wikipedia.org/wiki/Volkstribun
Woher ich das weiß:Hobby
Wie alle anderen war auch der Volkstribüne auch nur für 1 Jahr gewählt worden.
Woher ich das weiß:Hobby – Interessiere mich dafür