Geschichte?

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Die Macht der Beamten (Magistrate) der römischen Republik war vor allem begrenzt durch:

1) Kollegialität (Ausübung von Ämtern durch mehrere Personen als gleichgestellte Kollegen mit Recht auf Einspruch gegen Amtsmaßnahmen des anderen)

Es gab gleichzeitig 2 Konsuln, mehrere (die Anzahl hat im Verlauf der Zeit zugenommen) Praetoren, Aedile und Quaestoren, 10 (nach einem frühen Zeitraum mit geringerer Anzahl) Volkstribune und auch bei anderen, weniger bedeutende Ämtern, mehrere Beamte. Beispielsweise konnte der eine Konsul in gewissem Ausmaß den anderen Konsul kontrollieren und ihn an Maßnahmen hindern. Denn er hatte ein Einspruchsrecht (Recht auf Interzession; lateinisch: intercessio [»Dazwischentreten«]; dies kann als ein Veto bezeichnet werden) gegen von seinem Kollegen begonnene Amtshandlungen und konnten sie rückgängig machen. Zweck der Beschränkung von Amtsgewalt war eine Bewahrung von Freiheit. Das Einspruchsrecht eines Beamten galt auch gegen rangniedere Beamte. Die Volkstribune hatten ein allgemeines Einspruchsrecht.

2) Annuität (Befristung/Begrenzung der Amtszeit der Magistrate auf 1 Jahr [lateinisch annus = Jahr])

Die Amtszeit der regulären Beamten dauerte 1 Jahr. Das Ausnahmeamt des Diktators (und seines von ihm ernannten Stellvertreters, des Reiterführers [lateinisch: magister equitum]) war eigentlich auf höchstens 6 Monate begrenzt. Das Sonderamt der beiden Zensoren hatte eine Amtszeit von 18 Monaten.

Zu republikanischen Grundsätzen, die der Einschränkung der Machtfülle einer einzelnen Person dienten, gehörten auch.

  • Vermeidung der Iteration (Wiederholung; es gab einige Ausnahmen), also einer erneuten Ausübung des gleichen Amtes durch denselben Mann
  • Verbot der Anhäufung (Kumulation) von Ämtern, verhinderte die gleichzeitige Bekleidung mehrerer Ämter
  • Verbot der Aneinanderreihung (Kontinuation) von Ämtern zeitlich direkt hintereinander (die Regeln für die Ämterlaufbahn [lateinisch: cursus honorum] enthielten Bestimmungen über einem zeitlichen Mindestabstand)

Bücher in Bibliotheken mit einführenden Informationen zur Verfassung der römischen Republik:

Jochen Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik. Grundlagen und Entwicklung. 8. Auflage. Unveränderter Nachdruck. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 2008 (UTB für Wissenschaft: Uni-Taschenbücher ; 460). ISBN 978-3-506-99405-9

Ingemar König, Der römische Staat : ein Handbuch. Stuttgart : Reclam, 2009 (Reclams Universal-Bibliothek ; Nr. 18688). ISBN 978-3-15-018668-8

Ich bin nicht mehr ganz im Thema drin, aber soweit ich weiß haben wir das Kontrollprinzip durch jeweils mehrere Amtsinhaber:

2 Konsuln

8 Prätoren

Bis zu 20 Quaestoren

Mehrere Aedile.

Das wär ein Beschränkungspunkt.

Der nächste wären die 5 Volkstribune. Diese hatten bei Entscheidungen ein sogenanntes " Vetorecht"

Ein namenhafter Volkstribun war beispielsweise Tiberius Gracchus.

Angaben ohne Gewähr... bin mir hierbei tatsächlich nicht ganz sicher.

Konnte hoffentlich trotzdem weiterhelfen.

LG