Wie lange darf die Bundeswehr Bewerbungsunterlagen und Information speichern?

1 Antwort

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Wenn du da ein Verständnis zur Aufbewahrung gegeben hast, wird es erstmal gar nicht vernichtet.

Und das hier gilt auch für die Bundeswehr:

Sofern einem Bewerber abgesagt wird, müssen die Bewerbungsunterlagen spätestens 6 Monate nach der Absage vollständig datenschutzkonform vernichtet werden. In diesem Zeitraum hat das Unternehmen ausreichend Gelegenheit, das Bewerbungsverfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Die 6 Monate auszuschöpfen ist allerdings sinnvoll, da ein abgelehnter Bewerber klagen könnte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Personal Assistentin

Kimberly891 
Beitragsersteller
 23.02.2022, 09:48

Also werden sie keine Unterlagen/Infos mehr von mir haben, wenn ich mich vor ca. 2-3 Jahren beworben habe?